Reaktionen auf die Datenschutzreform der Bundesregierung: So geht es nicht!

Die Reaktionen auf den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für eine Überarbeitung des deutschen Datenschutzrechts sind eindeutig: Dringend nachbessern!

Rostiges Schloss an einer Holztür.
Mit dem neuen Entwurf wird der bisherige Datenschutz in Deutschland abgeschwächt. – CC0 via unsplash/Cristina Gottardi
Rostiges Schloss an einer Holztür.
Der heute beschlossene Entwurf für eine Datenschutzreform ist in Teilen verfassungswidrig, sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. –
CC0 via unsplash/Cristina Gottardi

Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag für die Überarbeitung des deutschen Datenschutzrechts geeinigt: Informationelle Selbstbestimmung und unabhängige Datenschutzaufsicht sollen geschwächt werden, Videoüberwachung gestärkt – auch entgegen der Standards der europäischen Datenschutzgrundverordnung, an die das deutsche Recht eigentlich nur angepasst werden sollte. (Unser Redakteur Ingo Dachwitz hat die Entscheidung hier ausführlich kommentiert)

An dieser Stelle fassen wir die ersten Reaktionen auf den Vorschlag der Bundesregierung zusammen:

Bundesdatenschutzbeauftragte: Verfassungswidrig!

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, fordert insbesondere bei der Datenschutzaufsicht im öffentlichen Bereich Nachbesserungen am Gesetzentwurf:

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten.

Dieser Kritik schließt sich auch die Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Barbara Thiel, an. Sie ist außerdem Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und veröffentlichte zum drohenden Datenschutzabbau diese Woche einen Gastbeitrag auf unserem Blog. Thiel spricht von möglichen „Lücken im gebotenen Grundrechtsschutz“. Zu den geplanten Änderungen der Zweckbindung hat sie eine klare Meinung:

Daten dürfen nur zu einem oder mehreren vorab festgelegten Zwecken verarbeitet werden. Die auch hier bestehende Möglichkeit für den nationalen Gesetzgeber, in engem Rahmen konkrete Normen zur Zweckänderung zu schaffen, ist als Ausnahmetatbestand restriktiv auszulegen. Die detaillierten nationalen Regelungen des Gesetzentwurfs überdehnen ihn aber über alle Maßen, höhlen damit die Zweckbindung weiter aus und konterkarieren überdies das Ziel der Vereinheitlichung des europäischen Rechts. Diese Aushöhlung des Grundsatzes der Zweckbindung darf nicht Gesetzeskraft erlangen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentieren der Grüne Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht, Dr. Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg, und Tim Wybitul, Partner der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, den Gesetzentwurf. Sie befürworten zwar die von der EU vorgegebenen Richtlinien, kritisieren allerdings die nationale Umsetzung. Albrecht findet klare Worte zum Vorschlag der Großen Koalition:

Der Entwurf dient vor allem der Bundesregierung, die zeigen will, dass sie eigene Akzente beim Datenschutz setzt, nachdem ihr dies im Rahmen der EU-Datenschutzreform nicht gelungen ist. Als EU-weites Vorbild würde eine solche Haltung allerdings sofort andere Mitgliedstaaten ermutigen, ebenfalls vom europäischen Konsens abzuweichen. Das wäre vor allem für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland katastrophal.

Verbraucherschützer: Informationelle Selbstbestimmung wird untergraben!

Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und heutiger Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, pocht auf eine Korrektur des Gesetzes durch den Bundestag:

Die Bundesregierung bemüht sich also nach Kräften, die Legende vom „hohen deutschen Datenschutzniveau“ zu entkräften. Dies ist insbesondere deshalb fatal, weil sie zugleich auch einen der größten europapolitischen Erfolge – an dem übrigens auch der neue SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in seiner Funktion als Präsident des Europäischen Parlaments maßgeblich mitgewirkt hat -, die EU-Datenschutzreform konterkariert. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sollten dieses für die Zukunft der Informationsgesellschaft zentrale Vorhaben nicht durchwinken, sondern kritisch überprüfen und korrigieren.

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobt zwar, dass das Innenministerium doch noch auf Kritik am Gesetzentwurf eingegangen ist. Allerdings kritisiert er, dass mit dem Entwurf deutsche Verbraucher datenschutzrechtlich schlechtergestellt werden als Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten:

Beispielsweise müssten Unternehmen Betroffene künftig nicht über eine Datenverarbeitung informieren, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Mit dieser unklaren Definition lässt der Gesetzentwurf eine Hintertür für Unternehmen offen. Die informationelle Selbstbestimmung von Verbrauchern wird damit untergraben.

Bitkom: Bitte kein Flickenteppich!

Susanne Dehmel vom Digitalwirtschaftsverband Bitkom betont in einer Pressemitteilung die Bedeutung eines einheitlichen Datenschutzes in Europa:

Eine mühsam errungene europaweite Regelung, die durch nationale Alleingänge wieder zum Flickenteppich wird, wäre ein Rückschlag in der Datenschutzgesetzgebung.

Der Branchenverband eco befürwortet den Gesetzentwurf. Sowohl ein hohes Datenschutzniveau als auch notwendige Spielräume für innovative Geschäftsmodelle werden als positive Beispiele hervorgehoben. Der eco Vorstand Politik und Recht, Oliver Süme, äußert sich folgendermaßen:

Das neue Datenschutzgesetz setzt das in der Europäischen Datenschutz Grundverordnung festgeschriebene europäische Datenschutzrecht in allen Punkten um, geht aber nicht darüber hinaus. Damit ist eine unserer wesentlichen Forderungen erfüllt und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Internetunternehmen gewährleistet.

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7 Ergänzungen

  1. Ich bin der Meinung, das man das Grundgesetz in der nächsten Legislatur abschaffen und das Bundesverfassungsgericht ebenfalls!
    Die Hauptursache für den aktuellen Aufruhr der hier veranstaltet wird ist doch, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu den neuen Sicherheitsgesetzen passen!
    Deswegen müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit die alternativlosen Sicherheitsgesetze endlich Anwendung finden dürfen!

  2. Bitkom war noch nie Vorreiter für einen verbraucherschutz-orientierten Datenschutz. Bitkom means easy going business! Bitkom will unbehinderten Datenaustausch.

    Wer glaubt Bitkom sei geeignet die Interessen der User zu vertreten, der ist ungefähr so intelligent, wie einer der seinen Hühnerstall von einem Fuchs bewachen lässt.

  3. Die BReg weiß genau, was sie tut!11 BVerfG & Datenschützer – was wissen die denn schon von Bürgerrechten und Datenschutz?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.