Bundesregierung: Polizei darf Vorratsdaten künftig bei Einbrüchen abfragen
Es tritt ein, wovor Kritiker der Vorratsdatenspeicherung immer gewarnt haben: Die Bundesregierung will die Liste der Delikte verlängern, bei denen Kommunikations- und Standortdaten abgefragt werden dürfen.
Ermittler sollen künftig auch bei Wohnungseinbrüchen auf die gespeicherten Kommunikations- und Standortdaten von Verdächtigen zurückgreifen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Ausweitung des entsprechenden Straftatenkatalogs in Paragraf 100g der Straftprozessordnung vorsieht. Neben Delikten wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag, Verbreitung von Kinderpornografie sollen Ermittler künftig auch bei "Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung" auf die Daten zugreifen können, wie es im Gesetzesentwurf heißt.
Ziel des Gesetzes sei unter anderem, "den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gesondert und mit verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren unter Strafe zu stellen". Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wird in dem Entwurf wie folgt begründet: "Zur wirkungsvollen Aufklärung von Einbrüchen in Privatwohnungen benötigen die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten (also der Daten über Zeitpunkt und Standort eines Telefonats bzw. einer aktiven Internetverbindung)". Da eine "retrograde Standortdatenabfrage" nur für bestimmte Delikte erlaubt sei, müsse der entsprechende Paragraf der Strafprozessordnung ergänzt werden. Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge werden Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen lang gespeichert, sonstige Verkehrsdaten zehn Wochen lang.
Abfrage angeblich nur bei "schwersten Straftaten"
Die große Koalition hatte bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 jedoch darauf verwiesen, dass der Zugriff auf die Daten nur in wenigen Fällen möglich sei. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürften Ermittler nur bei "schwersten Straftaten" die Daten nutzen, um "Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" besser aufklären zu können. Der Unions-Abgeordnete Volker Ullrich (CSU) hatte in der Bundestagsdebatte vom 16. Oktober 2015 versichert: "Wann darf der Staat auf diese Daten zugreifen? Er darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht."
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung warnen jedoch stets davor, dass die einmal etablierten Speichersysteme dazu genutzt werden könnten, die Daten in immer mehr Fällen abzufragen.
Datenspeicherung vom 1. Juli an
Ob das damals beschlossene Gesetz verfassungskonform ist, muss noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter zum wiederholten Male Eilanträge gegen das Gesetz abgelehnt. Das bedeutet, dass die Provider spätestens bis 1. Juli 2017 die geforderten Speichersysteme installieren müssen. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr einen Anforderungskatalog für die Provider festgelegt. Die Behörde rechnete im vergangenen Jahr mit Investitionskosten für die Provider je nach Größe zwischen 100.000 und 15 Millionen Euro. Diese sollen sich - ohne Einbeziehung von Personalkosten - auf insgesamt 260 Millionen Euro belaufen. Die IT-Wirtschaft erwartet in den Unternehmen Kosten in Höhe von 600 Millionen Euro durch die Umsetzung der Pläne.
Mir fällt nix ein nur irgend was mit Trabbi... ohne Gurt xD.
Man kann aber ebenso wenig nachweisen, dass das passiert ist als das Gegenteil.
Damit würden sich die etablierten Parteien aber auch selbst ins Knie schießen :D
Jaja, ist alt, stimmt aber trotzdem noch.