Netzwerkdurchsetzungsgesetz : Nicht einmal mehr die Simulation von Partizipation
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Abgehoben? Die „Gesellschaft für Informatik“ fühlt sich von den Entscheidungsprozessen im Justizministerium düpiert. Bild: dpa
Ein Gesetz für neue Regeln gegen Hetze im Netz ist geplant. Die Gesellschaft für Informatik wurde um Expertise gebeten. Sie lieferte fristgerecht, doch da gab es schon eine neue Fassung.
Engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft bittet der Staat zuweilen um Einschätzungen. Technisches Wissen und die Fähigkeit, Folgen von Technologieeinsatz zu verstehen und einzuordnen, sind schließlich wichtige Komponenten im politischen Feld. Stellen Sie sich vor, Sie gehören zu einem angesehenen Berufsverband und engagieren sich darin seit Jahren. Sie sind ein Experte in Ihrem Fach und haben sich entschlossen, Ihr Wissen in einer der Fachgruppen einzubringen, zumal Sie sich der sozialen Wirksamkeit Ihres Fachs bewusst sind.
Aktuell wird um ein geplantes Gesetz gestritten, das als Netzwerkdurchsetzungsgesetz firmiert. Darin werden neue Regeln für Plattformen im Netz gesetzt, die bestimmte Inhalte binnen Tagesfrist ausfiltern sollen. Der Berufsverband wird um Stellungnahme gebeten, der Referentenentwurf zum Gesetz gesendet. Wie es sich gehört, sagt man zu und macht sich an die Arbeit. Es wird diskutiert und kritisiert, um daran mitzuwirken, aus einem ministeriellen Referentenentwurf eine Gesetzesvorlage zu gestalten, die das hohe Haus informiert verabschieden kann. Insbesondere technische Aspekte werden in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert, erwogen und diskutiert. Das ist nicht wenig Arbeit in kurzer Zeit, schließlich besteht eine Abgabefrist: Im Raumschiff Bundestag herrscht immer Zeitdruck, zumal in einem Jahr, das wegen der Bundestagswahl nur ein halbes ist. Entsprechend ist man gehalten, die Expertise fristgerecht einzubringen.
Kann das stimmen?
Der Berufsverband, von dem hier die Rede ist, heißt „Gesellschaft für Informatik“. Dort treffen sich Tausende Informatiker aller Couleur: Praktiker, Akademiker, Forscher, Programmierer, Lehrer, manchmal Studenten, um sich auszutauschen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Expertise auch der Politik zur Verfügung zu stellen. Der Verband gehört zu keiner Partei, er steht keinen Konzernen nah und hat eine akademische Tradition mit interdisziplinären Einschlägen: im Grunde der perfekte Politikberater.
Soweit die Theorie, die Simulation ist fast perfekt. Nur: Die entsprechende Debatte im Parlament wird nicht von der eingeholten Expertise zeugen, es werden keine Argumente aus Stellungnahmen erwogen und diskutiert. Es gibt keinen iterativen Prozess mit der Zivilgesellschaft. Die schriftlichen Stellungnahmen werden nämlich nicht einmal abgewartet: Kurz vor Abgabefrist wurde der Referentenentwurf bereits in einer aktualisierten, also veränderten Fassung bei der EU-Kommission notiert.
Als das öffentlich wird, beginnt man, die klassischen fünf Stadien der Trauer nach Elisabeth Kübler-Ross zu durchlaufen. Die erste Reaktion ist Verleugnung: Das kann ja nicht stimmen, auch weil die neue veröffentlichte Version zahlreiche Rechtschreibfehler besitzt und wirkt wie eine Gesetzesverschärfung, noch bevor sie ins Kabinett eingebracht ist. Die zweite Stufe ist Wut: Für wen schreibt man eigentlich diese Stellungnahme? Wer ist dafür verantwortlich? Immerhin das lässt sich durch ein Telefonat ergründen: In einem offenen Gespräch mit dem entsprechenden Referatsleiter im Bundesjustizministerium werden die dritte und vierte Kübler-Ross-Stufe (Feilschen und Depression) kurz gestreift. Es bleibt nichts weiter übrig, als zu akzeptieren (Stufe fünf), dass der Politbetrieb eigenen Regeln folgt, die nicht in Schulen oder Hochschulen gelehrt werden.