"Hohes Allgemeininteresse, Gesundheitsdaten zum Wohle aller in der Forschung zu nutzen"

Grafik: TP

Datenschutzexperte Thilo Weichert und Medizininformatikprofessor Michael Krawczak fordern eine Änderung des Rechtsrahmens, damit die Medizin anfallende Informationen umfangreicher auswerten kann

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Thilo Weichert war lange Jahre Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein. Dieses Zentrum war so unabhängig, dass es sich sehr viel öfter mit der Politik anlegte als die Datenschützer anderer Bundesländer. Im Ruf, Datenschutzinteressen zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu niedrig zu bewerten, steht Weichert deshalb nicht. Entsprechend viel Gewicht hat ein zusammen mit dem Medizininformatikprofessor Michael Krawczak verfasstes Thesenpapier in dem gefordert wird, neu abzuwägen und den Rechtsrahmen für die Nutzung von Daten in der medizinischen Forschung zu ändern.

Persönliche Gesundheitsdaten sind für Weichert unter anderem deshalb "ein hohes, schützenswertes Gut", weil "ein Patient Vertraulichkeit braucht, um sich seinen Ärzten zu öffnen" (wie man bereits in der Antike wusste, als der hippokratische Eid entstand). Allerdings hält er auch die Chancen, über die Nutzung von Gesundheitsdaten neue Heilungsmöglichkeiten zu finden, für ein hoch anzusiedelndes Rechtsgut, da es die körperliche Unversehrtheit betrifft. "Wir haben", so Weichert, "heute Aussicht auf neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten durch die Auswertung von Gesundheitsdaten - es gibt also auch ein hohes Allgemeininteresse, sie letztlich zum Wohle aller in der Forschung zu nutzen."

Chancen und Risiken

Man brauche deshalb sowohl ein "zukunftsgerichtetes Forschen mit Gesundheitsdaten" als auch einen angemessenen und sinnvollen Schutz solcher Daten. Die bestehende Rechtslage bildet Weicherts Ansicht nach jedoch "nicht wirklich die Chancen und Risiken ab, vor denen wir stehen" und ist so "praxisfern", dass sie nicht nur Forscher [stört], sondern auch Datenschützer". Als Beispiel dafür führt er an, dass externe Forscher an deutschen Universitätskliniken Daten nur dann für ihre Forschungen nutzen dürfen, "wenn sie zur selben juristischen Person - also beispielsweise zum Klinikträger - gehören". Das erschwere "einrichtungs- und länderübergreifende Kooperationen", mit denen die aufwendige Forschung von heute funktioniert, ganz erheblich.

Bei genetischen Daten, die eine immer wichtigere Rolle spielen, ist die geforderte "unumkehrbare" Anonymisierung seinen Worten nach "schlicht unmöglich", weil "die Erbinformationen […] immer den Personenbezug" beinhalten (vgl. Für ein Antidiskriminierungsgesetz im Gesundheitswesen). Aber auch bei anderen Daten hält Weichert die Forderung insofern für problematisch, als man für Langzeitstudien "eine fortlaufende Zuordnung neuer Daten zu den bereits vorhandenen Daten" benötigt und neue Studien mit alten Daten und vorher unbekannten wissenschaftlichen Fragestellungen "neue Erkenntnisse [bringen können], die möglicherweise sogar dem Patienten selbst helfen würden", wenn "seine persönlichen Daten noch vorhanden" wären.

Flickenteppich

Für besonders problematisch hält der Datenschutzexperte das aus der Zuständigkeit der Bundesländer für den Datenschutz resultierende Fehlen "einheitlicher Rahmenbedingungen". Der "Flickenteppich an Datenschutzgesetzen auf Länder- und Bundesebene, die auf die Besonderheit von Gesundheitsdaten nur bedingt eingehen", sorgt seiner Meinung nach für eine "unüberschaubare" Rechtslage und macht "die praktische Umsetzung schwierig".

Abhilfe schaffen könnte ihm zufolge ein Bund-Länder-Staatsvertrag, der "die bisherigen Regelungen" streicht und "das Nebeneinander und Gegeneinander der Vorschriften" beendet. Die im Mai 2016 in Kraft getretene und ab Mai 2018 direkt anwendbare Europäische Datenschutzgrundverordnung halten Weichert und Krawczak zwar für das Produkt einer gelungenen Abwägung - aber sie fürchten, dass durch die den nationalen Gesetzgebern belassenen "Öffnungsklauseln bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen […] alles beim Alten" bleiben könnte.

"Use and Access Committees"

"Materiell-rechtlich" könnte ein Gesundheitsdaten-Staatsvertrag Weichert nach durchaus "an alte Grundsätze anknüpfen", wenn man das Ziel der "Entbürokratisierung und Vereinfachung" nicht aus den Augen verliert. Anstatt der jetzt üblichen und sehr zeitaufwendigen "Einbeziehung von Ethik-Kommissionen, Ministerien und Datenschutzbehörden", denen es seiner Einschätzung nach teilweise an der "nötigen Sachkompetenz" fehlt, schlägt er den Einsatz von international bereits erprobten "Use and Access Committees" (UACs) vor.

Diesen unabhängigen Expertengremien will er "gesetzliche Genehmigungs- und Vetorechte übertragen", damit sie "schnell und unkompliziert" entscheiden können. Außerdem sollen sie öffentliche Forschungsregister einrichten, die sowohl das Forschen erleichtern als auch für mehr Transparenz sorgen könnten, weil Kranke dort einsehen dürften, wofür ihre Daten potenziell genutzt werden.