Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen den Messengerdienst WhatsApp eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen WhatsApp vor, Kundendaten nach Änderung der Nutzungsbestimmungen im vergangenen August gesammelt und widerrechtlich an die Unternehmensmutter Facebook weitergegeben zu haben.

Wie der VZBV mitteilte, komme es immer wieder zur Datenweitergabe. Dies geschehe unabhängig davon, ob die WhatsApp-Nutzer einen Facebookaccount hätten oder nicht. Außerdem sollen die Nummern von Bekannten, die im Telefonbuch der Whatsapp-Nutzer gespeichert sind, an die Facebookunternehmensgruppe weitergegeben worden sein.

Der Messengerdienst WhatsApp, den über eine Milliarde Menschen nutzen, hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen WhatsApp und Facebook Informationen ausgetauscht haben, beispielsweise bezüglich der Häufigkeit der Nutzung der beiden Dienste. Dadurch können etwa Werbung und Freundevorschläge bei Facebook auf Nutzerinteressen zugeschnitten werden. Bereits damals drohten Verbraucherschützer mit einer Klage, die Facebooktochter ließ aber die Frist für eine Unterlassungserklärung verstreichen.

Facebook hatte im vergangenen November die Weitergabe von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer ausgesetzt. Zuvor kritisierten Datenschützer den Social-Media-Dienst; der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte Facebook ab. Das weltweit größte Onlinenetzwerk teilte damals mit, dass der vorläufige Stopp Behörden die Möglichkeit geben soll, ihre Sorgen vorzubringen – und Facebook die Zeit, besagte Sorgen gegen den Nutzen des Datenhandels abzuwägen.

Bricht Facebook sein Wort?

Nun fordern deutsche Verbraucherschützer, dass die an Facebook weitergegebenen Daten gelöscht werden müssen. "Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", sagte VZBV-Rechtsreferentin Carola Elbrecht. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut.

Außerdem will die VZBZ nicht nur die Weitergabe von Kundendaten untersagen, sondern auch gegen acht Klauseln aus den Nutzungsbedingungen vorgehen. In den AGBs behalte sich WhatsApp zum Beispiel das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung Werbematerial aus der Facebookunternehmensgruppe zukommen zu lassen.

Gegen WhatsApp geht bereits die Hamburger Datenschutzbehörde vor. Wegen der Datenweitergabe hat auch die EU-Kommission Maßnahmen in die Wege geleitet. WhatsApp wird von vielen Mobilfunkkunden als Alternative zu SMS-Nachrichten genutzt. Um mehr Werbeumsätze zu erzielen, hatte Facebook im vergangenen Sommer erklärt, dass Telefonnummern von WhatsApp-Kunden künftig an den Mutterkonzern weitergegeben würden.