4.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 22. Mai 2018

zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 189/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte (1) lautet, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. Nach der Säule hat jede Person außerdem das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsaussichten, auf berufliche Bildung und Umschulung, auf Weiterbildung und auf Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die Förderung der Kompetenzentwicklung zählt zu den Zielen des angestrebten europäischen Bildungsraums, der in der Lage sein soll, das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement und als Mittel, die europäische Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu erleben, zu nutzen (2).

(2)

Im Hinblick auf die Gesellschaft und Arbeitswelt von morgen müssen die Menschen über die richtigen Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, um den derzeitigen Lebensstandard wahren, hohe Beschäftigungsraten sicherstellen und den sozialen Zusammenhalt fördern zu können. Wenn Menschen in ganz Europa geholfen wird, die Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die sie für ihre persönliche Entfaltung, Gesundheit, Vermittelbarkeit und soziale Inklusion benötigen, trägt dies auch dazu bei, die Resilienz Europas in einer Zeit raschen und tiefgreifenden Wandels zu stärken.

(3)

2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen angenommen. Darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gegenüber allen Menschen als Teil ihrer lebensbegleitenden Lernstrategien, einschließlich der Strategien zur Vermittlung der Fähigkeit an alle, lesen und schreiben zu können, auszubauen, und das […] Dokument ‚Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen‘ […] zu verwenden“ (3). Seit ihrer Annahme diente die Empfehlung als Referenzdokument für die Entwicklung eines kompetenzorientierten Ansatzes in der Bildung.

(4)

Inzwischen haben sich die Kompetenzanforderungen geändert, da mehr Arbeitsplätze automatisiert sind, Technologien in allen Arbeits- und Lebensbereichen eine größere Rolle spielen und unternehmerische und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz für die Resilienz und die Anpassungsfähigkeit immer wichtiger werden.

(5)

Gleichzeitig weisen internationale Erhebungen wie beispielsweise die internationale Schulleistungsstudie (PISA) oder das Programm für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass nach wie vor ein hoher Anteil von Jugendlichen und Erwachsenen nur über unzureichende Grundkompetenzen verfügt. 2015 hatte jeder fünfte Schüler ernsthafte Schwierigkeiten, ausreichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften zu entwickeln. (4) In einigen Ländern verfügt bis zu einem Drittel der Erwachsenen nur über das niedrigste Kompetenzniveau im Lesen, Schreiben und Rechnen (5). 44 % der Bevölkerung der Union verfügen über geringe oder keine (19 %) digitalen Kompetenzen (6).

(6)

Daher ist es wichtiger denn je, in die Grundkompetenzen zu investieren. Hochwertige Bildung, einschließlich außerschulischer Aktivitäten und eines umfassenden Ansatzes für die Kompetenzentwicklung, hebt das Leistungsniveau im Bereich der Grundkompetenzen. Darüber hinaus müssen für eine zunehmend mobile und digitale Gesellschaft neue Wege des Lernens erschlossen werden. (7) Digitale Technologien wirken sich auf die allgemeine und berufliche Bildung und das Lernen aus, da flexiblere Lernumgebungen entwickelt werden, die auf die Bedürfnisse einer in hohem Maße mobilen Gesellschaft abgestimmt sind (8).

(7)

In der wissensbasierten Wirtschaft kommt es darauf an, sich Fakten und Verfahren einzuprägen, doch reicht dies allein nicht aus, um voranzukommen und Erfolg zu haben. Fertigkeiten, wie die Fähigkeit, Probleme zu lösen, kritisch zu denken und zusammenzuarbeiten, Kreativität, digitales Denken und Selbstkontrolle sind in unserer sich rasch verändernden Gesellschaft wichtiger denn je. Sie sind die Instrumente, mit denen das Erlernte in der Praxis angewandt werden kann, um neue Ideen, neue Theorien und neue Produkte zu entwickeln und neue Kenntnisse zu erwerben.

(8)

In der neuen europäischen Kompetenzagenda (9) wurde die Überarbeitung der Ratsempfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 angekündigt und festgestellt, dass Investitionen in Fertigkeiten und Kompetenzen und in ein gemeinsames und aktualisiertes Verständnis von Schlüsselkompetenzen ein erster Schritt zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung und des nichtformalen Lernens in Europa sind.

(9)

In Anbetracht des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels, unter Berücksichtigung der Diskussionen über die Zukunft der Arbeit und nach der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 müssen sowohl die Empfehlung als auch der europäische Referenzrahmen der Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen überarbeitet und aktualisiert werden.

(10)

Die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, ihre Validierung sowie kompetenzorientierte Bildung und Lernprozesse sollten gefördert werden, indem bewährte Verfahren zur besseren Unterstützung des Bildungspersonals bei der Bewältigung seiner Aufgaben und zur Verbesserung seiner Ausbildung, zur Überarbeitung von Bewertungs- und Validierungsmethoden und -instrumente und zur Einführung neuer und innovativer Unterrichts- und Lernmethoden ermittelt werden (10). Auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten zehn Jahre sollte diese Empfehlung daher auf die Herausforderungen bei der Verwirklichung kompetenzorientierter Bildung und Lernprozesse eingehen.

(11)

Wenn die Validierung von in unterschiedlichen Umgebungen erworbenen Kompetenzen gefördert wird, ermöglicht dies dem Einzelnen, seine Kompetenzen anerkennen zu lassen und eine vollständige oder gegebenenfalls eine Teilqualifikation zu erwerben (11). Dabei kann auf bestehenden Regelungen für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens sowie auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (12) aufgebaut werden; dieser bietet einen gemeinsamen Referenzrahmen für den Vergleich von Qualifikationsniveaus und beschreibt die Kompetenzen, die jeweils zum Erreichen eines Niveaus benötigt werden. Darüber hinaus kann die Bewertung bei der Strukturierung von Lernprozessen und bei der Beratung von Nutzen sein, da sie Menschen hilft, ihre Kompetenzen auch im Hinblick auf sich ändernde Anforderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern (13).

(12)

Die Definition der Kompetenzen, die für die persönliche Entfaltung, die Gesundheit, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion benötigt werden, wurde nicht nur von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, sondern auch von verschiedenen Initiativen in Europa während der letzten zehn Jahre geprägt. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Verbesserung der Grundkompetenzen, Investitionen in den Fremdsprachenerwerb, der Verbesserung digitaler und unternehmerischer Kompetenzen, der Bedeutung gemeinsamer Werte für das Funktionieren unserer Gesellschaften und der Begeisterung junger Menschen für naturwissenschaftliche Berufe. Diese Entwicklungen sollten im Referenzrahmen berücksichtigt werden.

(13)

Gemäß Zielvorgabe 7 des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 4 soll sichergestellt werden, „dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung“ (14). Nach dem Weltaktionsprogramm der Unesco „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist Bildung für nachhaltige Entwicklung wesentlicher Bestandteil einer hochwertigen Bildung und ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung aller anderen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Dies spiegelt sich in dem überarbeiteten Referenzrahmen wider.

(14)

Beim Fremdsprachenerwerb, der für moderne Gesellschaften immer wichtiger wird, und bei der Vermittlung von interkulturellem Verständnis und interkultureller Zusammenarbeit kann der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERR) herangezogen werden. Dieser Rahmen gibt die wesentlichen Kompetenzelemente vor und unterstützt den Lernprozess. Er ist darüber hinaus Grundlage für die Definition sprachlicher Kompetenzen, insbesondere fremdsprachlicher Kompetenzen, und findet sich im aktualisierten Referenzrahmen wieder.

(15)

Der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen und der Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen fördern die Kompetenzentwicklung. Auch der Referenzrahmen für Demokratiekompetenzen des Europarates enthält eine umfassende Liste von Werten, Fertigkeiten und Einstellungen für eine angemessene Teilhabe an demokratischen Gesellschaften. Alle diese Elemente wurden bei der Aktualisierung des Referenzrahmens gebührend berücksichtigt.

(16)

Um mehr junge Menschen für Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu begeistern, wurden überall in Europa Initiativen eingeleitet, um den naturwissenschaftlichen Unterricht stärker mit Kunst und anderen Fächern zu verbinden, und zwar im Wege des forschend-entdeckenden Lernens und durch Einbindung eines breiten Spektrums von gesellschaftlichen Akteuren und Wirtschaftszweigen. Zwar hat sich die Definition der MINT-Kompetenzen über die Jahre nicht wesentlich verändert, doch ihre Förderung wird immer wichtiger; dies sollte sich in dieser Empfehlung niederschlagen.

(17)

Die in der Kultur, der Jugend- und Freiwilligenarbeit und im Breitensport gesammelten Erfahrungen zeigen die Bedeutung und Relevanz des nichtformalen und informellen Lernens. Nichtformales und informelles Lernen spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Förderung des Erwerbs wesentlicher sozialer, kommunikativer und kognitiver Kompetenzen geht; dazu gehören kritisches Denken, analytische Fähigkeiten, Kreativität, Problemlösung und Resilienz, die jungen Menschen den Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen (15). Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Lernsettings trägt zur Entstehung einer großen Vielfalt von Lernkonzepten und -umgebungen bei (16).

(18)

Bei der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollten alle Ebenen der Bildung unterstützt werden: Entwicklung einer hochwertigen frühkindlichen Bildung und Betreuung (17), weitere Verbesserung der Schulbildung und hervorragender Unterricht (18), Angebot von Weiterbildungspfaden für geringqualifizierte Erwachsene (19) sowie Weiterentwicklung der Erstausbildung und beruflichen Weiterbildung und Modernisierung der Hochschulbildung (20).

(19)

Diese Empfehlung sollte für ein breites Spektrum formaler, nichtformaler und informeller Bildungs- und Lernsettings unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens gelten. Sie sollte auf eine gemeinsame Definition der Kompetenzen hinwirken, die Übergänge und Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Lernsettings ermöglicht. In ihr werden bewährte Praktiken beschrieben, mit denen auf die Bedürfnisse des Bildungspersonals eingegangen werden könnte; dazu gehören Lehrkräfte, Ausbilder/-innen, Lehrkräfteausbilder/-innen, Leiter/-innen von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Aus- und Fortbildungsbeauftragte in Unternehmen, Forscher/-innen und Hochschullehrkräfte, Jugendarbeiter/-innen und Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung sowie Arbeitgeber/-innen und Arbeitsmarktakteure. Darüber hinaus richtet sich diese Empfehlung auch an Einrichtungen und Organisationen, einschließlich Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Menschen von früher Kindheit an lebenslang bei der Verbesserung ihrer Kompetenzen beraten und unterstützen.

(20)

Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Die Mitgliedstaaten sollten

1.

das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form unterstützen und jedem die Möglichkeit geben, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln, und dabei die „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen — Ein europäischer Referenzrahmen“ im Anhang dieser Empfehlung in vollem Umfang nutzen, und

1.1.

die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für alle Menschen von früher Kindheit an während des gesamten Lebens als Bestandteil ihrer nationalen Strategien für lebenslanges Lernen fördern und verstärken;

1.2.

allen Lernenden, auch denen, die benachteiligt sind oder besondere Bedürfnisse haben, dabei helfen, ihr Potenzial zu entfalten;

2.

die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen fördern und dabei ein besonderes Augenmerk auf Folgendes richten:

2.1.

Verbesserung der Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und digitale Grundkompetenzen) und Förderung der Entwicklung von Lernkompetenz, sodass die Grundlage für das Lernen und die Teilhabe an der Gesellschaft im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich verbessert wird;

2.2.

Verbesserung der persönlichen und der sozialen Kompetenz und der Lernkompetenz im Interesse einer gesundheitsbewussten, zukunftsorientierten Lebensgestaltung;

2.3.

Förderung des Erwerbs von Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) unter Berücksichtigung der Verbindung zwischen diesen Fächern und Kunst, Kreativität und Innovation sowie Maßnahmen, die dazu angetan sind, mehr junge Menschen, insbesondere Mädchen und junge Frauen, für MINT-Berufe zu begeistern;

2.4.

Ausbau und Verbesserung der digitalen Kompetenzen auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Bevölkerungsgruppen;

2.5.

Förderung von unternehmerischer Kompetenz, Kreativität und Eigeninitiative insbesondere bei jungen Menschen, indem beispielsweise Möglichkeiten für junge Lernende geschaffen werden, während ihrer Schulbildung mindestens eine praktische unternehmerische Erfahrung zu machen;

2.6.

Verbesserung der Sprachkompetenzen sowohl in den Amtssprachen als auch in Fremdsprachen und Unterstützung von Lernenden beim Erwerb verschiedener Sprachen, die für ihre Arbeits- und Lebenssituation wichtig sind und zur grenzüberschreitenden Kommunikation und Mobilität beitragen können;

2.7.

Förderung der Entwicklung von Bürgerkompetenz mit dem Ziel, das Bewusstsein für die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten gemeinsamen Werte zu schärfen;

2.8.

Schärfung des Bewusstseins aller Lernenden und des Bildungspersonals für die Notwendigkeit des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen und ihr Verhältnis zur Gesellschaft;

3.

den Erwerb von Schlüsselkompetenzen mithilfe bewährter Verfahren zur Förderung der im Anhang aufgeführten Schlüsselkompetenzen erleichtern, indem sie insbesondere

3.1.

eine Vielzahl von Lernansätzen und -umgebungen fördern, unter anderem den adäquaten Einsatz digitaler Technologien in Bildungs- und Lernsettings;

3.2.

Bildungspersonal und andere Akteure einschließlich Familien, die Lernprozesse fördern, dabei unterstützen, die Schlüsselkompetenzen der Lernenden als Teil des Konzepts des lebenslangen Lernens in Bildungs- und Lernsettings zu verbessern;

3.3.

die Bewertung und Validierung von in unterschiedlichen Settings erworbenen Schlüsselkompetenzen im Einklang mit ihren innerstaatlichen Vorschriften und Verfahren fördern und weiterentwickeln;

3.4.

die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Lernsettings auf allen Ebenen und in verschiedenen Bereichen stärken, um die Kontinuität der Kompetenzentwicklung bei den Lernenden und die Entwicklung innovativer Lernansätze zu verbessern;

3.5.

Instrumente, Ressourcen und Beratung in der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Beschäftigung und anderen Lernsettings ausbauen, um Menschen bei der Gestaltung ihrer lebenslangen Bildungswege zu unterstützen;

4.

die Anliegen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals = SDG), insbesondere der Zielvorgabe 7 des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 4, bei der allgemeinen und beruflichen Bildung und beim Lernen durchgängig berücksichtigen, auch indem sie den Erwerb von Kenntnissen über die Eindämmung des Klimawandels in seiner vielfältigen Ausprägung und über die nachhaltige Nutzung natürliche Ressourcen fördern;

5.

unter Rückgriff auf die bestehenden Rahmen und Instrumente des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) und einer etwaigen Nachfolgestrategie über Erfahrungen und Fortschritte bei der Förderung von Schlüsselkompetenzen in allen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des nichtformalen Lernens und nach Möglichkeit des informellen Lernens, Bericht erstatten;

BEGRÜSST, DASS DIE KOMMISSION UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN

6.

die Umsetzung der Empfehlung und die Verwendung des europäischen Referenzrahmens fördert, indem sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, voneinander zu lernen, und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Referenzmaterialien und Werkzeuge entwickelt, beispielsweise

6.1.

gegebenenfalls Referenzrahmen für bestimmte Kompetenzen, um die Entwicklung und Bewertung von Kompetenzen zu erleichtern (21);

6.2.

faktengestützte Leitlinien zu neuen Formen des Lernens und Unterstützungskonzepten;

6.3.

Unterstützungsinstrumente für Bildungspersonal und andere Akteure, beispielsweise Online-Schulungen, Selbstbewertungsinstrumente (22) und Netze wie eTwinning oder die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE);

6.4.

Ansätze für die Bewertung und Unterstützung der Validierung von erworbenen Schlüsselkompetenzen in Fortführung früherer Arbeiten im Rahmen von ET 2020 (23) und einer etwaigen Nachfolgestrategie;

7.

Initiativen zur Weiterentwicklung und Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf das SDG 4 der Vereinten Nationen — inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle — unterstützt;

8.

unter Rückgriff auf die bestehenden Rahmen und Instrumente über Erfahrungen und bewährte Verfahren zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen der Lernenden — als Teil des Konzepts des lebenslangen Lernens in Bildungs- und Lernsettings in der Union — Bericht erstattet.

Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.

Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. VALCHEV


(1)  COM(2017) 250.

(2)  COM(2017) 673.

(3)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(4)  OECD (2016), PISA-Ergebnisse 2015.

(5)  Europäische Kommission (2016), Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2016.

(6)  Europäische Kommission, Fortschrittsanzeiger 2017 für die Digitale Agenda.

(7)  Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“, COM(2017) 240 final.

(8)  Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen, COM(2012) 669.

(9)  COM(2016) 381 final.

(10)  Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25).

(11)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(12)  ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15.

(13)  Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 4).

(14)  Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015, Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

(15)  Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen (ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 30).

(16)  Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen (ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 3).

(17)  Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz (ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 17).

(18)  Schlussfolgerungen des Rates über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (ABl. C 421 vom 8.12.2017, S. 2).

(19)  Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1).

(20)  Schlussfolgerungen des Rates zu einer erneuerten EU-Agenda für die Hochschulbildung (ABl. C 429 vom 14.12.2017, S. 3).

(21)  Auf der Grundlage der bei der Erstellung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, des Referenzrahmens für digitale Kompetenzen und des Referenzrahmens für unternehmerische Kompetenzen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse.

(22)  Wie den Referenzrahmen für digitale Kompetenzen.

(23)  Assessment of Key Competences in initial education and training: Policy Guidance, SWD(2012)371.


ANHANG

SCHLÜSSELKOMPETENZEN FÜR LEBENSLANGES LERNEN

EIN EUROPÄISCHER REFERENZRAHMEN

Hintergrund und Ziele

Jeder Mensch hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit er Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.

Jeder Mensch hat das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Aussichten auf Beschäftigung oder berufliche Selbstständigkeit. Dies schließt das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei Fortbildung und Umschulung ein.

Diese Grundsätze sind in der europäischen „Säule sozialer Rechte“ definiert.

In einer Welt, die durch raschen Wandel und zunehmende Vernetzung gekennzeichnet ist, wird jeder Mensch ein breites Spektrum von Fertigkeiten und Kompetenzen benötigen und diese lebenslang fortwährend weiterentwickeln müssen. Die in diesem Referenzrahmen definierten Schlüsselkompetenzen sollen die Grundlage für die Entstehung gerechterer und demokratischerer Gesellschaften bilden. Sie bieten eine Antwort auf die Forderung nach nachhaltigem und inklusivem Wachstum, sozialem Zusammenhalt und Weiterentwicklung der demokratischen Kultur.

Der Referenzrahmen dienst in erster Linie dazu,

a)

die Schlüsselkompetenzen zu definieren, die für die Beschäftigungsfähigkeit, persönliche Entfaltung und Gesundheit, aktive und verantwortungsbewusste Bürgerschaft und soziale Inklusion nötig sind;

b)

politischen Entscheidungsträgern, Bildungsanbietern, Bildungspersonal, Berufsberatern, Arbeitgebern, öffentlichen Arbeitsverwaltungen und den Lernenden selbst ein europäisches Referenzinstrument an die Hand zu geben;

c)

die Bemühungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene um Förderung der Kompetenzentwicklung unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens zu unterstützen.

Schlüsselkompetenzen

Für die Zwecke dieser Empfehlung werden Kompetenzen als eine Kombination aus Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen definiert, wobei Folgendes gilt:

d)

Kenntnisse umfassen Fakten und Zahlen, Konzepte, Ideen und Theorien, die bereits etabliert sind und das Verständnis eines bestimmten Bereichs oder Fachgebiets fördern;

e)

der Begriff „Fertigkeiten“ bezeichnet die Fähigkeit, Prozesse auszuführen und vorhandenes Wissen einzusetzen, um so Ergebnisse zu erzielen;

f)

der Begriff „Einstellungen“ bezeichnet die Bereitschaft, zu handeln oder auf Ideen, Personen oder Situationen zu reagieren, und entsprechende Mindsets.

Schlüsselkompetenzen sind diejenigen Kompetenzen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Vermittelbarkeit, soziale Inklusion, eine nachhaltige Lebensweise, ein erfolgreiches Leben in friedlichen Gesellschaften, eine gesundheitsbewusste Lebensgestaltung und aktive Bürgerschaft benötigen. Sie werden im Sinne des lebenslangen Lernens von Kindesbeinen an während des gesamten Erwachsenenlebens durch formales, nichtformales und informelles Lernen in allen Umgebungen entwickelt: in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und anderen Gemeinschaften.

Alle Schlüsselkompetenzen gelten als gleich wichtig, da jede von ihnen zu einem erfolgreichen Leben in der Gesellschaft beiträgt. Kompetenzen können in vielen unterschiedlichen Umgebungen und in zahlreichen Kombinationen angewandt werden. Sie überschneiden sich und greifen ineinander; wichtige Aspekte in einem Bereich unterstützen die Kompetenzen in einem anderen. Fertigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösung, Teamwork, Kommunikations- und Verhandlungskompetenz, analytische Fähigkeiten, Kreativität und interkulturelle Kompetenz sind fester Bestandteil aller Schlüsselkompetenzen.

Der Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen:

Lese- und Schreibkompetenz,

Mehrsprachenkompetenz,

mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik,

digitale Kompetenz,

persönliche, soziale und Lernkompetenz,

Bürgerkompetenz,

unternehmerische Kompetenz sowie

Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.

1.   Lese- und Schreibkompetenz

Lese- und Schreibkompetenz ist die Fähigkeit, Konzepte, Gefühle, Tatsachen und Meinungen sowohl mündlich als auch schriftlich mithilfe von visuellen, Ton- und digitalen Materialien in verschiedenen Disziplinen und Kontexten zu erkennen, zu verstehen, auszudrücken, zu erzeugen und zu interpretieren. Sie impliziert die Fähigkeit, auf angemessene und kreative Weise mit anderen Menschen wirksam zu kommunizieren und in Beziehung zu treten.

Die Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz bildet die Grundlage für weiteres Lernen und weitere sprachliche Interaktion. Je nach Kontext kann die Lese- und Schreibkompetenz in der Muttersprache, der Unterrichtssprache und/oder der Amtssprache eines Landes oder einer Region entwickelt werden.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Lese- und Schreibkompetenz bedeutet, dass eine Person lesen und schreiben und schriftliche Informationen gut verstehen kann, weshalb sie über einen gewissen Wortschatz und Grammatikkenntnisse verfügen und wissen muss, wie Sprache funktioniert. Sie umfasst ein Bewusstsein für die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion, eine Reihe literarischer und nichtliterarischer Texte sowie für die wichtigsten Merkmale verschiedener Sprachstile und -register.

Der Einzelne sollte die Fähigkeit besitzen, mündlich und schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationssituationen zu bewältigen, sein Kommunikationsverhalten zu beobachten und an die Erfordernisse der jeweiligen Situation anzupassen. Diese Kompetenz umfasst auch die Fähigkeit, verschiedene Arten von Quellen zu unterscheiden und zu verwenden, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten, Hilfsmittel zu benutzen und die eigenen Argumente kontextabhängig auf überzeugende Weise zu formulieren und auszudrücken. Hierzu zählt auch kritisches Denken und die Fähigkeit Informationen zu bewerten und zu verarbeiten.

Eine positive Einstellung zur Lese- und Schreibkompetenz ist mit der Bereitschaft zum kritischen und konstruktiven Dialog, Verständnis für die Ästhetik der Sprache und Interesse an der Interaktion mit anderen verbunden. Dies setzt das Bewusstsein für die Wirkung von Sprache auf andere und die Notwendigkeit, Sprache auf eine positive und gesellschaftlich verantwortliche Art zu verstehen und zu verwenden, voraus.

2.   Mehrsprachenkompetenz (1)

Diese Kompetenz wird als die Fähigkeit definiert, mehrere Sprachen angemessen und wirksam für die Kommunikation zu verwenden. Sie erfordert im Wesentlichen dieselben Fähigkeiten wie die Lese- und Schreibkompetenz: Sie beruht auf der Fähigkeit, Konzepte, Gedanken, Gefühle, Tatsachen und Meinungen sowohl mündlich als auch schriftlich in einer angemessenen Zahl gesellschaftlicher und kultureller Kontexte entsprechend den eigenen Wünschen oder Bedürfnissen zu verstehen, auszudrücken und zu interpretieren (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben). Mehrsprachenkompetenz umfasst auch eine historische Dimension und interkulturelle Kompetenzen. Sie beruht auf der Fähigkeit, zwischen verschiedenen Sprachen und Medien zu vermitteln, wie im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen dargelegt. Gegebenenfalls kann sie die Pflege und Weiterentwicklung der muttersprachlichen Kompetenzen sowie den Erwerb der Amtssprache(n) eines Landes einschließen (2).

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Diese Kompetenz erfordert Wortschatz- und Grammatikkenntnisse in verschiedenen Sprachen sowie das Wissen um die wichtigsten Arten der verbalen Interaktion und der Sprachregister. Wichtig ist auch die Kenntnis gesellschaftlicher Konventionen sowie kultureller Aspekte und der Variabilität von Sprachen.

Zu den wesentlichen Fähigkeiten dieser Kompetenz zählt die Fähigkeit, mündliche Mitteilungen zu verstehen, ein Gespräch zu beginnen, aufrechtzuerhalten und zu beenden, sowie Texte auf verschiedenen Kompetenzniveaus in verschiedenen Sprachen entsprechend den Bedürfnissen des Einzelnen zu lesen, zu verstehen und zu verfassen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, Hilfsmittel angemessen zu benutzen und Sprachen während des ganzen Lebens formal, nichtformal und informell zu erlernen.

Eine positive Einstellung ist mit der Wertschätzung kultureller Vielfalt sowie mit Neugier und dem Interesse an Sprachen und interkultureller Kommunikation verbunden. Sie setzt darüber hinaus die Achtung vor dem jeweiligen sprachlichen Hintergrund einer Person voraus; dazu gehört die Achtung vor der Muttersprache von Menschen, die Minderheiten angehören und/oder einen Migrationshintergrund haben, sowie die Wertschätzung der Amtssprache(n) eines Landes als gemeinsamem Rahmen für die Interaktion.

3.   Mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik

A.

Mathematische Kompetenz ist die Fähigkeit, mathematisches Denken und Verständnis zu entwickeln und anzuwenden, um Probleme in Alltagssituationen zu lösen. Ausgehend von guten Rechenkenntnissen liegt der Schwerpunkt sowohl auf Verfahren und Aktivität als auch auf Wissen. Mathematische Kompetenz setzt — in unterschiedlichem Maße — die Fähigkeit und Bereitschaft voraus, mathematische Denkarten und Darstellungen (Formeln, Modelle, Konstruktionen, Kurven, Tabellen) zu nutzen.

B.

Naturwissenschaftliche Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die natürliche Welt zu erklären und dabei das vorhandene Wissen und bewährte Methoden — einschließlich Beobachtung und Durchführung von Experimenten — zu nutzen, um Fragen zu stellen und evidenzbasierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenz in Informatik und Technik ist die Anwendung dieses Wissens und dieser Methoden, um Antworten auf festgestellte menschliche Wünsche oder Bedürfnisse zu finden. Die Kompetenzen in Naturwissenschaften, Informatik und Technik setzen das Verstehen von durch die Aktivität des Menschen ausgelösten Veränderungen und ein Verantwortungsbewusstsein als Bürger voraus.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

A.

Zu den erforderlichen Kenntnissen in Mathematik zählen eine fundierte Kenntnis der Zahlen, Maßeinheiten und Strukturen, der Grundrechenarten und grundlegender mathematischer Darstellungen, das Verstehen mathematischer Begriffe und Konzepte sowie ein Bewusstsein dessen, auf welche Fragen die Mathematik Antworten geben kann.

Der Einzelne sollte über die Fähigkeit verfügen, einfache mathematische Prinzipien und Prozesse in Alltagssituationen zu Hause und bei der Arbeit anzuwenden (z. B. finanzielle Kompetenzen) und Argumentationsketten zu verstehen und zu beurteilen. Er sollte in der Lage sein, mathematisch zu denken, mathematische Beweise zu verstehen und in der Sprache der Mathematik zu kommunizieren sowie geeignete Hilfsmittel wie beispielsweise statistische Daten und Grafiken zu verwenden und die mathematischen Aspekte der Digitalisierung zu begreifen.

Eine positive Einstellung zur Mathematik beruht auf der Achtung der Wahrheit und der Bereitschaft, nach Gründen zu suchen und deren Gültigkeit zu prüfen.

B.

Zu den wesentlichen Kenntnissen in den Bereichen Naturwissenschaften, Informatik und Technik gehören die Grundprinzipien der natürlichen Welt, grundlegende wissenschaftliche Konzepte, Theorien, Grundsätze und Methoden, Technik, technische Produkte und Verfahren sowie das Verständnis der Wirkung von Wissenschaft, Informatik und Technik und der Aktivität des Menschen im Allgemeinen auf die natürliche Welt. Diese Kompetenzen sollen den Einzelnen in die Lage versetzen, Fortschritte, Grenzen und Risiken wissenschaftlicher Theorien, Anwendungen und Techniken in der Gesellschaft im Allgemeinen (in Bezug auf Entscheidungsfindung, Werte, moralische Fragen, Kultur usw.) besser zu verstehen.

Zu den Fertigkeiten zählt das Verständnis von Wissenschaft als einem Verfahren der Erforschung durch spezifische Methoden, unter anderem Beobachtung und kontrollierte Experimente, die Fähigkeit, eine Hypothese in einem logischen und rationalen Gedankengang zu überprüfen und die Bereitschaft, eigene Überzeugungen zu verwerfen, wenn sie im Widerspruch zu neuen experimentellen Ergebnissen stehen. Dies setzt die Fähigkeit voraus, technische Hilfsmittel und Apparate sowie wissenschaftliche Daten zu benutzen und mit ihnen umzugehen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder zu einer evidenzbasierten Entscheidung oder Schlussfolgerung zu gelangen. Der Einzelne sollte auch in der Lage sein, die wichtigsten Merkmale einer wissenschaftlichen Untersuchung zu erkennen und die Schlussfolgerungen sowie die zugehörige Argumentation darzulegen.

Diese Kompetenz setzt eine von kritischer Anerkennung und Neugier geprägte Einstellung voraus, sowie ein Interesse an ethischen Fragen und Respekt vor Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere im Hinblick auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und seine Auswirkungen auf die eigene Person, die Familie, die Gemeinschaft und globale Fragen.

4.   Digitale Kompetenz

Digitale Kompetenz umfasst die sichere, kritische und verantwortungsvolle Nutzung von und Auseinandersetzung mit digitalen Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung, die Arbeit und die Teilhabe an der Gesellschaft. Sie erstreckt sich auf Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Medienkompetenz, die Erstellung digitaler Inhalte (einschließlich Programmieren), Sicherheit (einschließlich digitales Wohlergehen und Kompetenzen in Verbindung mit Cybersicherheit), Urheberrechtsfragen, Problemlösung und kritisches Denken.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Der Einzelne sollte verstehen, wie digitale Technologien Kommunikation, Kreativität und Innovation fördern können, und sich der damit verbundenen Chancen, Grenzen, Wirkungen und Risiken bewusst sein. Er sollte die zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien, Regeln und die Logik der sich ständige weiterentwickelnden digitalen Technologien verstehen und sich mit den grundlegenden Funktionen und der Nutzung verschiedener Geräte, Programme und Netzwerke auskennen. Der Einzelne sollte eine kritische Haltung gegenüber der Gültigkeit, Verlässlichkeit und Wirkung von digital verfügbaren Informationen und Daten entwickeln und sich der rechtlichen und ethischen Grundsätze bewusst sein, die mit dem Umgang mit digitalen Technologien verbunden sind.

Der Einzelne sollte in der Lage sein, digitale Technologien für die aktive Bürgerschaft und soziale Inklusion, die Zusammenarbeit mit anderen und die Kreativität zur Verfolgung persönlicher, gesellschaftlicher oder kommerzieller Ziele zu nutzen. Zu den Fertigkeiten zählt die Fähigkeit, digitale Inhalte zu nutzen, aufzurufen, zu filtern, zu beurteilen, zu erstellen, zu programmieren und zu teilen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Informationen, Inhalte, Daten und digitale Profile zu verwalten und zu schützen sowie Programme, Geräte, künstliche Intelligenz oder Roboter zu erkennen und auf effektive Weise zu nutzen.

Die Interaktion mit digitalen Technologien und Inhalten erfordert eine reflektierende, kritische und gleichzeitig neugierige und aufgeschlossene Einstellung gegenüber ihrer Entwicklung. Sie erfordert darüber hinaus einen ethischen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Hilfsmitteln.

5.   Persönliche, soziale und Lernkompetenz

Persönliche, soziale und Lernkompetenz ist die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren, mit Zeit und Informationen effizient umzugehen, konstruktiv mit anderen zusammenzuarbeiten, resilient zu bleiben und seinen Bildungs- und Berufsweg selbst in die Hand zu nehmen. Dazu zählt die Fähigkeit, mit Ungewissheit und komplexen Sachverhalten umzugehen, zu lernen, wie man lernt, etwas für das eigene körperliche und emotionale Wohlergehen zu tun, körperlich und geistig gesund zu bleiben, in der Lage zu sein, ein gesundheitsbewusstes, zukunftsorientierte Leben zu führen, Empathie zu empfinden und Konflikte in einem inklusiven und unterstützenden Kontext zu bewältigen.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Wer erfolgreich Beziehungen zu anderen Menschen aufbauen und an der Gesellschaft teilhaben will, muss die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Kommunikationsregeln verstehen. Persönliche, soziale und Lernkompetenz erfordert auch das Wissen darüber, was körperliche und mentale Gesundheit und einen gesunden Lebensstil ausmacht. Sie setzt voraus, dass man seine bevorzugten Lernstrategien, seinen Kompetenzentwicklungsbedarf und unterschiedliche Wege zur Kompetenzentwicklung kennt und nach den verfügbaren Bildungs-, Berufsbildungs- und Karrieremöglichkeiten und der entsprechenden Beratung oder Unterstützung sucht.

Zu den Fertigkeiten gehört die Fähigkeit, seine eigenen Fähigkeiten zu ermitteln, Schwerpunkte zu setzen, mit komplexen Sachverhalten umzugehen sowie Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und zu treffen. Dies schließt die Fähigkeit ein, sowohl mit anderen als auch selbstständig zu lernen und zu arbeiten, sein eigenes Lernen zu organisieren und Ausdauer zu beweisen, es zu beurteilen und sich darüber auszutauschen, gegebenenfalls Unterstützung zu suchen und seinen eigenen Berufsweg und seine sozialen Interaktionen effektiv zu gestalten. Der Einzelne sollte resilient und in der Lage sein, mit Ungewissheit und Stress umzugehen. Er sollte in verschiedenen Umgebungen konstruktiv kommunizieren, in Teams arbeiten und Verhandlungen führen können. Dies setzt Toleranz voraus, sowie die Formulierung und das Verständnis unterschiedlicher Standpunkte und die Fähigkeit, Vertrauen zu erzeugen und Empathie zu empfinden.

Diese Kompetenz beruht auf einer positiven Einstellung gegenüber dem persönlichen, dem sozialen und dem körperlichen Wohlergehen sowie dem lebenslangen Lernen. Sie basiert auf der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, auf Selbstsicherheit und auf Integrität. Dazu gehören die Achtung der Verschiedenheit anderer Menschen und ihrer Bedürfnisse und die Bereitschaft, Vorurteile zu überwinden und Kompromisse einzugehen. Der Einzelne sollte in der Lage sein, Ziele zu erkennen und zu formulieren, sich selbst zu motivieren und Resilienz und Selbstvertrauen zu entwickeln, um ein ganzes Leben lang erfolgreich weiter zu lernen. Eine problemlösungsorientierte Einstellung kommt sowohl dem Lernprozess als auch der Fähigkeit des Einzelnen zugute, mit Hindernissen und Veränderungen umzugehen. Sie beinhaltet den Wunsch, auf früheren Lern- und Lebenserfahrungen aufzubauen, und die Neugier, neue Lernmöglichkeiten zu suchen und sich in zahlreichen Lebensbereichen weiterzuentwickeln.

6.   Bürgerkompetenz

Bürgerkompetenz ist die Fähigkeit, als verantwortungsvoller Bürger zu handeln und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen, und zwar auf der Grundlage der Kenntnis gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und politischer Konzepte und Strukturen sowie einem Verständnis von globalen Entwicklungen und Nachhaltigkeit.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Bürgerkompetenz beruht auf der Kenntnis der grundlegenden Konzepte und Phänomene in Bezug auf Einzelpersonen, Gruppen, Arbeitsorganisationen, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Dazu gehört ein Verständnis der gemeinsamen europäischen Werte, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind. Sie umfasst die Kenntnis von Ereignissen der Zeitgeschichte sowie ein kritisches Verständnis der wichtigsten Entwicklungen in der nationalen, der europäischen und der Weltgeschichte. Sie schließt ferner ein Bewusstsein für die Ziele, Werte und politischen Strategien sozialer und politischer Bewegungen sowie für nachhaltige Systeme ein, insbesondere für den Klimawandel und den weltweiten demographischen Wandel sowie die diesen zugrunde liegenden Ursachen. Von wesentlicher Bedeutung sind ferner die Kenntnis von der europäischen Integration sowie ein Bewusstsein für die Vielfalt und kulturelle Identität in Europa und der Welt. Dazu gehört es, die multikulturellen und sozioökonomischen Dimensionen der europäischen Gesellschaften zu kennen und zu wissen, wie die nationale kulturelle Identität zur europäischen Identität beiträgt.

Bürgerkompetenz erfordert die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen im gemeinsamen oder öffentlichen Interesse oder zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft einzugehen. Hierzu gehört die Fähigkeit zum kritischen Denken und zur integrierten Problemlösung sowie zur Entwicklung von Argumenten und konstruktiven Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten und an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen — von der lokalen über die nationale bis hin zur europäischen und internationalen Ebene. Ferner umfasst dies die Fähigkeit, auf herkömmliche und neue Medien zuzugreifen, ein kritisches Verständnis für diese Medien zu entwickeln und mit ihnen zu interagieren und die Rolle und Aufgaben der Medien in demokratischen Gesellschaften zu verstehen.

Die Achtung der Menschenrechte als Grundlage der Demokratie legt den Grundstein für eine verantwortungsbewusste und konstruktive Einstellung. Konstruktive Beteiligung setzt die Bereitschaft voraus, an der demokratischen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen und bei allen öffentlichen Aktivitäten mitzuwirken. Sie umfasst das Eintreten für gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt, die Gleichstellung der Geschlechter, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Lebensweisen, die Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit sowie die Bereitschaft, die Privatsphäre anderer zu respektieren und Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen. Es bedarf eines Interesses an politischen und sozioökonomischen Entwicklungen, Geisteswissenschaften und interkultureller Kommunikation, um Vorurteile zu überwinden und gegebenenfalls Kompromisse einzugehen sowie für soziale Gerechtigkeit und Fairness einzutreten.

7.   Unternehmerische Kompetenz

Unternehmerische Kompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit, Chancen und Ideen umzusetzen und in Werte für andere zu verwandeln. Sie beruht auf Kreativität, kritischem Denken und Problemlösung, Eigeninitiative und Durchhaltevermögen und der Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten, um Projekte zu planen und durchzuführen, die von kulturellem, gesellschaftlichem oder finanziellem Wert sind.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Unternehmerische Kompetenz erfordert das Wissen, dass es verschiedene Kontexte und Gelegenheiten gibt, um Ideen in persönliche, soziale und berufliche Tätigkeiten umzusetzen, sowie ein Verständnis dafür, wie diese entstehen. Der Einzelne sollte Ansätze zur Planung und Durchführung von Projekten, die sowohl Prozesse als auch Ressourcen berücksichtigen, kennen und verstehen. Er sollte ein Verständnis von der Wirtschaft und den Chancen und Herausforderungen haben, mit denen ein Arbeitgeber, eine Organisation oder die Gesellschaft konfrontiert werden. Er sollte außerdem ethische Grundsätze und die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung bedenken und sich seiner eigenen Stärken und Schwächen bewusst sein.

Unternehmerische Fähigkeiten basieren auf Kreativität, die Einfallsreichtum, strategisches Denken und Problemlösung sowie kritisches und konstruktives Nachdenken innerhalb wechselnder kreativer Prozesse und Innovationen umfasst. Dazu gehört die Fähigkeit, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten, Ressourcen zu mobilisieren (Menschen und Dinge) und Tätigkeiten aufrechtzuerhalten. Dies umfasst die Fähigkeit, finanzielle Entscheidungen im Hinblick auf Kosten und Wert zu treffen. Die Fähigkeit, mit anderen effektiv zu kommunizieren und zu verhandeln und im Rahmen einer fundierten Entscheidungsfindung mit Ungewissheit, Widersprüchlichkeiten und Risiken umgehen zu können, ist von zentraler Bedeutung.

Eine unternehmerische Einstellung ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative, das Bewusstsein für die eigene Handlungsfähigkeit, vorausschauendes Handeln, Zukunftsorientiertheit, Mut und Ausdauer beim Erreichen von Zielen. Hierzu zählen der Wunsch, andere zu motivieren und ihre Ideen zu würdigen, Empathie und Verantwortungsbewusstsein für Menschen und die Welt sowie die Bereitschaft, Verantwortung für ethisches Verhalten zu übernehmen.

8.   Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit

Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit setzen voraus, dass man versteht, wie Ideen und Bedeutungen in verschiedenen Kulturen und durch verschiedene Künste und Kulturformen auf kreative Weise ausgedrückt und kommuniziert werden, und Achtung davor hat. Dies bedeutet auch, dass man versucht, seine eigenen Ideen und Vorstellungen von seinem Platz oder seiner Rolle in der Gesellschaft auf vielfältige Weise und in vielfältigen Kontexten zu verstehen, zu entwickeln und zum Ausdruck zu bringen.

Wesentliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen im Zusammenhang mit dieser Kompetenz

Diese Kompetenz erfordert die Kenntnis lokaler, nationaler, regionaler, europäischer und globaler Kulturen und Ausdrucksformen, einschließlich ihrer Sprachen, ihres kulturellen Erbes und ihrer Traditionen und Kulturprodukte, sowie ein Verständnis dafür, wie diese Ausdrucksformen einander beeinflussen, wie sie sich aber auch auf die Ideen des Einzelnen auswirken können. Sie umfasst das Verständnis der verschiedenen Formen, in denen Ideen zwischen Autor, Teilnehmer oder Publikum vermittelt werden — in geschriebenen, gedruckten und digitalen Texten, Theater, Film, Tanz, Spielen, Kunst und Design, Musik, Ritualen und Architektur sowie in Mischformen. Sie erfordert ein Verständnis der eigenen, sich entwickelnden Identität und des eigenen kulturellen Erbes in einer multikulturellen Welt und der Art und Weise, in der Künste und andere Kulturformen es ermöglichen, die Welt einerseits zu betrachten und andererseits zu gestalten.

Zu den Fertigkeiten zählen die Fähigkeit, bildhafte und abstrakte Ideen, Erfahrungen und Emotionen mit Empathie auszudrücken und zu interpretieren, und die Fähigkeit, dies in verschiedenen Kunst- und anderen Kulturformen zu tun. Außerdem gehören dazu die Fähigkeit, persönliche, soziale und kommerzielle Möglichkeiten durch die Künste und andere kulturelle Formen zu erkennen und umzusetzen, sowie die Fähigkeit, sich sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen an kreativen Prozessen zu beteiligen.

Wichtig sind eine offene Einstellung und Respekt gegenüber der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks und der ethische und verantwortungsvolle Umgang mit geistigem und kulturellem Eigentum. Eine positive Einstellung heißt auch, der Welt mit Neugier zu begegnen, Offenheit für neue Wege und die Bereitschaft, an kulturellen Erfahrungen teilzunehmen.

Förderung der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen

Schlüsselkompetenzen sind eine dynamische Kombination aus Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen, die ein Lernender von Kindheit an während des ganzen Lebens entwickeln muss. Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form bietet jedem die Gelegenheit, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Daher können kompetenzorientierte Ansätze in allen Bildungs- und Lernsettings und in allen Lebensphasen zum Einsatz kommen.

Bei der Förderung kompetenzorientierter Bildung und Lernprozesse wurden drei Herausforderungen ermittelt: die Nutzung einer Vielzahl von Lernansätzen und -umgebungen, die Unterstützung von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal und die Bewertung und Validierung im Bereich der Kompetenzentwicklung. Im Hinblick auf diese Herausforderungen wurden einige Beispiele für bewährte Verfahren ausgewählt.

a)   Eine Vielzahl von Lernansätzen und -umgebungen

a)

Fächerübergreifendes Lernen, Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsebenen und Akteuren der allgemeinen und beruflichen Bildung — einschließlich des Arbeitsmarkts — sowie Konzepte wie der schulumfassende Ansatz („whole school approach“), die einen Schwerpunkt auf kollaborativen Unterricht und kollaboratives Lernen sowie die aktive Teilnahme und Entscheidungsfindung der Lernenden legen, können die Lernprozesse bereichern. Fächerübergreifendes Lernen ermöglicht zudem, die verschiedenen Fächer des Lehrplans stärker miteinander zu verknüpfen und einen engen Zusammenhang zwischen Lerninhalten und gesellschaftlichen Veränderungen und gesellschaftlicher Relevanz herstellen. Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und externen Akteuren aus Wirtschaft, Kunst, Sport und der Jugendarbeit, der Hochschulbildung oder der Forschung können entscheidend zu einer effektiven Kompetenzentwicklung beitragen.

b)

Der Erwerb von Grundkompetenzen sowie die Entwicklung breiter angelegter Kompetenzen können gefördert werden, indem akademisches Lernen systematisch durch soziales und emotionales Lernen, Kunst und gesundheitsfördernde körperliche Aktivitäten, die eine gesundheitsbewusste, zukunftsorientierte und körperlich aktive Lebensweise begünstigen, ergänzt wird. Die Stärkung der persönlichen, sozialen und Lernkompetenzen von früh an kann als Grundlage für die Entwicklung der Grundkompetenzen dienen.

c)

Lernmethoden wie forschend-entdeckendes, projektgestütztes, gemischtes, kunstgestütztes und spielebasiertes Lernen können die Motivation und die Beteiligung steigern. Ebenso können experimentelles Lernen, Lernen am Arbeitsplatz und wissenschaftliche Methoden in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für die Entwicklung eines breiten Spektrums von Kompetenzen förderlich sein.

d)

Lernende, Bildungspersonal und Bildungsanbieter könnten ermutigt werden, digitale Technologien zur Verbesserung der Lernprozesse und zur Unterstützung der Entwicklung digitaler Kompetenzen einzusetzen. Beispielsweise durch Teilnahme an Initiativen der Union wie „EU Code Week“. Durch den Einsatz von Selbstbewertungsinstrumenten, wie z. B. SELFIE, könnten die digitalen Kompetenzen von Bildungs- und Berufsbildungsanbietern verbessert werden.

e)

Vor allem Möglichkeiten, unternehmerische Erfahrungen zu sammeln, Unternehmenspraktika oder Besuche von Unternehmern in Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, einschließlich praktischer unternehmerischer Erfahrungen, wie Kreativitätswettbewerbe, Unternehmensgründungen, von Studierenden geleitete Gemeinschaftsinitiativen, Unternehmenssimulationen oder unternehmerische Lernprojekte, könnten für junge Menschen, aber auch für Erwachsene und Lehrkräfte sehr wertvoll sein. Junge Menschen könnten die Möglichkeit bekommen, während ihrer Schulbildung mindestens eine unternehmerische Erfahrung zu machen. Partnerschaften zwischen Schulen, Kommunen und Unternehmen sowie lokalen Plattformen kann insbesondere in ländlichen Gebieten eine zentrale Rolle bei der Vermittlung unternehmerischer Bildung zukommen. Geeignete Schulungen und Unterstützung für Lehrkräfte und Schulleitungen könnten eine wesentliche Rolle dabei spielen, nachhaltige Fortschritte zu erzielen und eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

f)

Mehrsprachenkompetenz kann durch enge Zusammenarbeit mit Bildungs- und Lernsettings im Ausland, die Mobilität von Bildungspersonal und Lernenden oder den Einsatz von eTwinning, EPALE und/oder ähnlichen Online-Portalen entwickelt werden.

g)

Alle Lernende, auch diejenigen, die benachteiligt sind oder besondere Bedürfnisse haben, könnten in inklusiven Settings ausreichend unterstützt werden, damit sie ihr Bildungspotenzial ausschöpfen können. Eine solche Unterstützung könnte in Form von sprachlicher, akademischer oder sozio-emotionaler Unterstützung, Peer-Coaching, außerschulischen Aktivitäten, Berufsberatung oder materieller Hilfe erfolgen.

h)

Die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Lernsettings auf allen Ebenen kann wesentlich zu einer größeren Kontinuität der lebenslangen Kompetenzentwicklung bei Lernenden und zur Entwicklung innovativer Lernansätze beitragen.

i)

Die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, örtlichen außerschulischen Partnern und Arbeitgebern in Kombination mit formalem, nichtformalem und informellem Lernen kann die Kompetenzentwicklung fördern und den Übergang von Schule ins Arbeitsleben und vom Arbeitsleben in die Schule erleichtern.

b)   Unterstützung von Bildungspersonal

a)

Die Einbindung kompetenzorientierter Ansätze in Unterrichts- und Lernprozesse der Aus- und Weiterbildungssysteme kann Bildungspersonal dabei helfen, die Veränderung von Unterrichts- und Lernprozessen in ihren Settings voranzutreiben und über die notwendigen Kompetenzen für die Verwirklichung des kompetenzorientierten Ansatzes zu verfügen.

b)

Durch Personalaustausch sowie Peer-Learning- und Peer-Councelling-Aktivitäten, die ein flexibles und selbstständiges Lernen ermöglichen (Netze, Zusammenarbeit, Anwendergemeinschaften) könnte Bildungspersonal bei der Entwicklung kompetenzorientierter Ansätze in ihrer jeweiligen Umgebung unterstützt werden.

c)

Bildungspersonal könnte Unterstützung enthalten, damit sie innovative Praktiken entwickeln, an Forschung teilnehmen und die neuen Technologien einschließlich digitaler Technologien für kompetenzorientierte Ansätze im Unterricht und in Lernprozessen nutzen können.

d)

Bildungspersonal könnte Leitlinien sowie Zugang zu Kompetenzzentren und zu geeigneten Werkzeugen und Materialien erhalten, was der Qualität der Lehr- und Lernmethoden und -praxis zugutekäme.

c)   Bewertung und Validierung im Bereich der Kompetenzentwicklung

a)

Die Beschreibungen von Schlüsselkompetenzen könnten in Rahmen für Lernergebnisse umgesetzt werden, die durch geeignete Werkzeuge für eine diagnostische, formative und summative Bewertung und Validierung auf geeignetem Niveau ergänzt werden könnten. (3)

b)

Insbesondere digitale Technologien könnten helfen, die verschiedenen Dimensionen abzudecken, die für den Fortschritt der Lernenden, auch für das unternehmerische Lernen, relevant sind.

c)

Es könnten verschiedene Ansätze für die Bewertung von Schlüsselkompetenzen in nichtformalen und informellen Lernumgebungen entwickelt werden, einschließlich der Aktivitäten von Arbeitgebern, Berufsberatungsanbietern und Sozialpartnern. Diese sollten allen zur Verfügung stehen, insbesondere Geringqualifizierten, um das weitere Lernen zu unterstützen.

d)

Die Validierung von Lernergebnissen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, könnte im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens ausgebaut und optimiert werden, unter anderem mittels verschiedener Validierungsverfahren. Auch Dokumentations- und Selbstbewertungsinstrumente wie Europass und Youthpass könnten bei der Validierung herangezogen werden.


(1)  Der Europarat verwendet im Englischen und Französischen das Wort „plurilingualism“ als Bezeichnung für die Mehrsprachigkeit von Personen, wohingegen in amtlichen Dokumenten der Europäischen Union der Begriff „multilingualism“ verwendet wird, womit sowohl Kompetenzen von Personen als auch gesellschaftliche Gegebenheiten gemeint sein können. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass diese Begriffe in anderen Sprachen kaum zu unterscheiden sind.

(2)  Auch der Erwerb klassischer Sprachen wie Latein oder Altgriechisch ist eingeschlossen. Klassische Sprachen sind der Ursprung vieler moderner Sprachen und können deshalb das Erlernen von Sprachen generell erleichtern.

(3)  Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen, der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen und der Referenzrahmen für unternehmerische Kompetenzen sowie Kompetenzbeschreibungen im Rahmen von PISA sind Beispiele für unterstützendes Material für die Bewertung von Kompetenzen.