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Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe befassen wir uns im Thema im Fokus mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und betrifft die Privatwirtschaft. Öffentliche Einrichtungen sind schon in früheren Gesetzen verpflichtet worden, barrierefreie Webseiten und mobile Apps zu erstellen. Nun gilt die Pflicht auch für viele Produkte und Dienstleistungen, die Konsumentinnen und Konsumenten nutzen. Neu ist die Möglichkeit, dass Bußgelder verhängt werden können. Die Kurzmitteilungen drehen sich um den IT-Arbeitsmarkt, den Angriff auf einen Staudamm, Strafen beim Telefonieren im Auto, wie Peer Reviews durch versteckte Prompts ausgehebelt werden können und dass Digitale Souveränität mehr ist als die Nutzung von Open Source. In den GI-Mitteilungen informieren wir Sie über die Veröffentlichung der MAW-Rundbriefe, weisen Sie auf eine neue Studie zum Wasserverbrauch von KI und den aktuellen Finanzbericht hin. Mit Hilfe des Fundstücks können Sie prüfen, ob Ihre Webseite barrierefrei ist.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe.
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IT-Arbeitsmarkt + Cyberangriff auf Staudamm + Mobiltelefon am Ohr + Beeinflussung beim Peer Review + Wahlfreiheit und Digitale Souveränität + Barrierefreiheit wird Pflicht + GI-Mentoringteam sucht Verstärkung + Rundbrief „Management & Anwendungsentwicklung“ verfügbar + KI-Wasserverbrauch + GI-Finanzbericht + Easy Web Check
KURZMITTEILUNGEN
Bedarf an IT-Fachkräften für Softwareentwicklung wächst (Heise). Auch wenn im letzten Jahr gut 1,5 Millionen Menschen in der IT gearbeitet haben und damit circa 4 % mehr als im Vorjahr, reichen die eigenen Ressourcen in Deutschland nicht. Insbesondere in der Softwareentwicklung herrscht noch immer ein Fachkräftemangel. Mehr und mehr Fachleute aus dem Ausland füllen mittlerweile diese Lücke. weiterlesen
500 Liter Wasser mehr: Angriff auf kritische Infrastruktur (Golem). Mittels eines Cyberangriffs ist es gelungen, das Ventil eines Staudamms in Norwegen unbefugt zu öffnen. Über mehrere Stunden flossen knapp 500 Liter Wasser pro Stunde mehr ab als geplant. Die Schwachstelle war dabei ein über das Internet zugängliches Steuerportal. weiterlesen
Mobiltelefon im Auto am Ohr – Blitzersoftware findet das heraus (Golem). Langsam startet die Urlaubssaison, und noch fahren in Deutschland die meisten Menschen mit dem Auto in die Ferien. Während bislang in erster Linie Geschwindigkeitsverstöße per Blitzer festgestellt wurden, lässt sich nun auch die Handynutzung am Steuer erkennen. Eine entsprechende Software prüft, ob die am Steuer sitzende Person ein Mobilfunkgerät am Ohr hat – und blitzt. weiterlesen
Einfluss auf Peer Reviews durch versteckte Prompts (Heise). Die wissenschaftliche Begutachtung von Fachartikeln kostet Zeit, deshalb werden immer häufiger KI-Werkzeuge genutzt. Nun haben Fachleute herausgefunden, dass in vorab veröffentlichten Artikeln versteckte Anweisungen für das KI-Werkzeug stehen, den entsprechenden Artikel besonders gut zu bewerten. weiterlesen
Digitale Souveränität: Regulierung ohne Isolierung (Computerwoche). Digitale Souveränität wird häufig gleichgesetzt mit dem kompletten Umstieg von kommerzieller Software auf Open-Source-Lösungen. Hierbei geht allerdings mitunter Anschluss und Innovation verloren. Digitale Souveränität kann aber auch so verstanden werden, dass Wahlfreiheit und die ideale Kombination aus den besten Lösungen gemeint sind. weiterlesen
THEMA IM FOKUS
Barrierefreiheit wird Pflicht. „Wir möchten Sie informieren, dass unser Webshop vorerst nicht mehr erreichbar ist, weil die Webseite nicht die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllt, die laut gesetzlicher Vorgabe (BITV 2.0) notwendig sind.“ So oder so ähnlich könnte es vielen ergehen, die sich noch nicht mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt haben.
Ist das dann nicht auch eine Barriere, fragen sich manche? Das Gesetz ist hier eindeutig und bestärkt diejenigen, die sich darum gekümmert haben, ob die EN 301 549 eingehalten wird, sowie „Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen“ (nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 BFSG) in ihre AGB oder auf ihren Webseiten eingebaut haben.
Wenn es eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellt oder das Produkt grundlegend verändert werden würde, sind Ausnahmen möglich. Beruft sich ein Unternehmen darauf, muss es unverzüglich die zuständige Marktüberwachungsbehörde informieren. Diese neuen Stellen können Produkte vom Markt nehmen oder Bußgelder bis 100.000 € verhängen. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Alle anderen dürfen nur barrierefreie Produkte anbieten oder importieren.
Folgende Produktgruppen sind vom Gesetz erfasst:
Hardwaresysteme für Verbraucherinnen und Verbraucher (zum Beispiel Computer, Tablets, Laptops) mit dem jeweiligen Betriebssystem,
Selbstbedienungsterminals für bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen),
Interaktive Endgeräte der Verbraucher für Telekommunikationsdienste (zum Beispiel Smartphones oder Tablets) oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (zum Beispiel Smart-TV) und
E-Book-Lesegeräte.
Auch Dienstleistungen sind nach den Leitlinien des BMAS erfasst:
Telekommunikationsdienste,
Audiovisuelle Mediendienste (zum Beispiel Websites und Apps von Fernsehsendern oder Video-on-Demand-Plattformen),
Elemente von Personenbeförderungsdiensten,
Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher,
E-Books und hierfür bestimmte Software, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Websites und Apps für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen).
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat eine FAQ zum neuen Gesetz veröffentlicht. Die Aktion Mensch stellt auf ihrer Internetseite eine „Checkliste Digitale Barrierefreiheit“ zur Verfügung, anhand derer Websites auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden können. Wer das nicht selbst kann, sollte Fachleute suchen, die die Konformität prüfen. Ein Zertifikat des internationalen Berufsverbands IAAP bzw. seiner deutschen Niederlassung IAAP-DACH kann die notwendige Kompetenz untermauern.
Wenig geeignet sind sogenannte Overlays, die versprechen, eine Webseite nachträglich barrierefrei zu machen. Eine Liste von Overlays und die Begründung von Betroffenen kann man im Overlay-FactSheet nachlesen. Eine automatische Reparatur notwendiger Funktionen gelingt den Overlays meist nicht.
Wir danken Gerhard Weber und Gottfried Zimmermann für diesen Beitrag. Sie haben auch einen Vorschlag für ein Thema? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an redaktion@gi-radar.de!
GI-MELDUNGEN
GI-Mentoringteam sucht Verstärkung! Du hast Lust, Dich in der GI zu engagieren? Du bringst gerne Menschen zusammen oder wolltest schon immer einmal hinter den Kulissen eines Mentoringprogramms mitwirken? Dann würden wir uns freuen, Dich als neues Teammitglied im GI-Mentoring mentoring@gi.de von Mitgliedern für Mitglieder dabei zu haben! Du brauchst kein Vorwissen. Ein Laptop mit Internetverbindung reicht :-). weiterlesen
MAW-Rundbriefe in der Digitalen Bibliothek (DL) lesen. Ab sofort finden sich alle verfügbaren Rundbriefe des Fachausschusses Management in der Anwendungsentwicklung (MAW) aus dem Fachbereich Wirtschaftsinformatik in unserer Digitalen Bibliothek. Stöbern Sie doch einmal durch die Themen, vielleicht finden Sie Interessantes, auch wenn dies nicht 100-prozentig Ihr Fachgebiet ist. weiterlesen
Wasserverbrauch der KI. Dass die Nutzung von KI-Tools viel Energie verbraucht, dürfte mittlerweile bekannt sein. Allerdings ist dabei nicht nur der Energieverbrauch von Belang, sondern auch der Verbrauch von Wasser. Die GI hat sich des Themas angenommen und eine entsprechende Studie erstellt. weiterlesen
GI-Finanzbericht verfügbar. In der letzten Präsidiumssitzung hat Finanzvizepräsident Erhard Rahm den GI-Jahresabschluss 2024 sowie die Finanzplanung der Jahre 2025 und 2026 vorgestellt. Seinen schriftlichen Bericht finden Sie im Mitgliederbereich. weiterlesen
Kennen Sie eigentlich den GI-Pressespiegel? Dort sammeln wir die Berichterstattung über unsere Fachgesellschaft in Zeitungs-, Radio- und Fernsehbeiträgen. Schauen Sie rein, es gibt da immer wieder Neues oder auch ältere Fundstücke.
FUNDSTÜCK
Der Easy-Web-Check. Das heutige Fundstück passt zum Thema im Fokus: Der Easy-Web-Check ist eine kostenlose Plattform zur schnellen und unkomplizierten Inspektion einer Website auf Barrierefreiheit. Er ist so gestaltet, dass auch Nicht-Fachleute durch manuelle Prüfungen einen ersten Eindruck erhalten, ob die Website zentrale Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt oder nicht. Ein automatischer Sampler hilft bei der Zusammenstellung einer repräsentativen Stichprobe von Webseiten für eine Website. Die Benutzenden werden in 79 Prüfschritten durch eine vereinfachte Prüfung geführt, wobei ausschließlich kostenlose Browser-Addins und Bookmarklets zum Einsatz kommen. Wichtiger Hinweis: Easy-Web-Check kann im vereinfachten Modus keine vollständige Prüfung einer Website auf Barrierefreiheit leisten. Für eine umfassende Prüfung bzw. Zertifizierung wenden Sie sich am besten an entsprechende Fachleute. Zum Fundstück (easy-web-check.bf-lernen.de)
Welches Fundstück hat Sie zuletzt inspiriert? Senden Sie uns Ihre Ideen!
Dies war Ausgabe 382 des GI-Radars vom 11.07.2025. Die Themen dieser Ausgabe hat Prof. Gerhard Weber (TU Dresden) zusammengestellt, Sprecher der Fachgruppe „Informatik und Inklusion“, die in den Fachbereichen „Informatik und Gesellschaft“ sowie „Mensch-Computer Interaktion“ verankert ist. Unterstützt hat ihn dabei Prof. Gottfried Zimmermann (Hochschule der Medien) und Vorstand des IAAP-DACH. Die Kurzmitteilungen und die GI-Meldungen hat GI-Geschäftsführerin Cornelia Winter zusammengestellt. Dominik Herrmann hat die Schlussredaktion übernommen. Das nächste Radar erscheint am Freitag, dem 25. Juli.
Im GI-Radar berichten wir alle zwei Wochen über ausgewählte Informatik-Themen. Wir sind sehr an Ihrer Meinung interessiert. Für Anregungen und Kritik haben wir ein offenes Ohr, entweder per E-Mail (redaktion@gi-radar.de) oder über das Feedback-Formular bei SurveyMonkey. Links und Texte können Sie uns auch via X unter @informatikradar zukommen lassen.
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