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Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe geht es um die neue Kennzeichnungspflicht für beruflich genutzte KI-Inhalte, um private Chatprotokolle, die über Suchmaschinen auffindbar waren, und um ein Gesetz in Myanmar, das für die Betreiber von Scam-Zentren die Todesstrafe vorsieht. Unser Thema im Fokus ist bereits in der Sommerpause. In den GI-Meldungen weisen wir Sie auf das Informatik Festival in Dresden hin, auf die Stellungnahme des GI-Fachbereichs Informatik und Gesellschaft zum geplanten KI-Migrationsverwaltungsgesetz und auf unsere Materialien zur Mitgliederwerbung. Im Fundstück zeigt Ihnen ein MIT-Professor in 60 Minuten, wie man einen Vortrag hält.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe.
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Kennzeichnungspflicht + private Chats öffentlich + Todesstrafe für Cyberkriminalität + Sommerpause + Informatik Festival + KI-Migrationsverwaltungsgesetz + #HierFehltWas + How to Speak
KURZMITTEILUNGEN
Kennzeichnung von KI-Inhalten: Pflicht – manchmal (ZEIT). Seit Anfang August müssen KI-generierte Bilder, Videos und Texte in der EU gekennzeichnet werden, allerdings nur, wenn sie einem beruflichen Zweck dienen, etwa in der Werbung. Wer privat KI-Bilder veröffentlicht, ist ausgenommen; Influencerinnen und Influencer, die damit Geld verdienen, sind es nicht. Für die technische Markierung sind die KI-Anbieter selbst verantwortlich; bei ihren bestehenden Systemen haben sie dafür noch bis zum 2. Dezember Zeit, bevor Bußgelder drohen. weiterlesen
Deutlich weniger klar ist, was überhaupt als KI-generiert gilt. Die Leitlinien der EU-Kommission dazu erschienen erst zwei Wochen vor dem Stichtag. Nach dem derzeitigen Stand der juristischen Einschätzungen fallen reine Bearbeitungshilfen wie Rechtschreibkorrektur, Zuschneiden oder Rauschunterdrückung nicht unter die Pflicht, eine KI-Übersetzung, eingefügte Objekte oder ein hineingerechneter Bildhintergrund dagegen schon. Bei Texten greift die Pflicht ohnehin nur, wenn diese die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen – und sie entfällt, sobald ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Der Deutsche Journalisten-Verband hält die Regel deshalb für leicht umgehbar. Festgezurrt ist all das aber noch nicht: Medien- und Fotografenverbände gehen davon aus, dass erst Gerichte klären werden, wo die Grenze genau verläuft.
In eigener Sache. Auch dieses Radar entsteht mit KI-Unterstützung. Weil wir aber jede Meldung selbst lesen und überarbeiten, greift für uns die redaktionelle Ausnahme – ein Label brauchen wir also nicht. Nach heutigem Stand jedenfalls.
Private KI-Chats in der Google-Suche (Spiegel). Mitunter ersetzt der Chatbot mittlerweile die Psychotherapie und wird zur Vertrauensperson in privatesten Fragen – Gespräche, die man sicher nicht in der Öffentlichkeit sehen möchte. Genau dort waren sie jedoch: Hunderte Konversationen mit dem Chatbot Claude ließen sich über Google und andere Suchmaschinen finden, darunter Patienteninformationen, Telefonnummern und Zugangscodes zu Kryptowallets. Betroffen waren offenbar nur Chats, für die die Nutzerinnen und Nutzer die Teilen-Funktion aktiviert hatten. Dass die Protokolle damit für jedermann im Netz stehen, war vielen von ihnen nicht klar. Der Anbieter Anthropic sieht denn auch keine Panne: Wer eine Unterhaltung teile, mache sie öffentlich. Neu ist der Vorgang nicht – vor einem Jahr traf es ChatGPT, später landeten Hunderttausende Grok-Gespräche im Google-Index. weiterlesen
Wir haben genauer hingeschaut. Denn die entscheidende Frage lassen die Berichte offen: Wie kamen die Adressen überhaupt in den Suchindex? Anthropic hatte die geteilten Chats seit August 2025 per robots.txt für Suchmaschinen gesperrt. Diese Datei verbietet aber nur das Abrufen einer Seite, nicht das Auflisten: Google nimmt gesperrte Adressen nach eigener Auskunft trotzdem in den Index auf, wenn sie von anderswo verlinkt sind und auf der Seite selbst kein Sperrvermerk steht. Genau daran fehlte es hier, und entsprechend sah die Trefferliste aus – nackte Adressen ohne Vorschautext, denn Google hatte die Seiten nie geöffnet. Lesbar wurden die Gespräche erst, wenn man sie anklickte. Offen bleibt der Anfang der Kette: Irgendwo verlinkt gewesen sein müssen die Adressen, sonst hätte Google sie nie erfahren. Anthropic verweist auf Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Links selbst öffentlich gepostet hätten – eine solche Seite hat bislang allerdings niemand vorgezeigt. Über welchen Weg die Adressen ins Netz gelangten – ein Forenpost, ein durchgereichter Link-Scanner, ein offenes Chat-Archiv –, hat bis heute niemand untersucht.
Todesstrafe für Betreiber von Scam-Zentren in Myanmar (Berliner Zeitung). Myanmar hat ein Gesetz gegen organisierten Online-Betrug verabschiedet. Wer Menschen mit Gewalt, Folter oder Freiheitsentzug zum Internetbetrug zwingt, dem drohen zehn Jahre bis lebenslange Haft. Stirbt ein Opfer infolge solcher Misshandlungen, sieht das Gesetz die Todesstrafe vor. In den sogenannten Scam-Zentren, die vor allem in den Grenzregionen des Landes entstanden sind, müssen Menschen unter Zwang in großem Stil Online-Betrug betreiben; die Internationale Organisation für Migration schätzt, dass in Myanmar, Kambodscha und Laos bis zu 300.000 Menschen in solchen Anlagen arbeiten. Ob das neue Gesetz die Zentren tatsächlich trifft, muss sich zeigen: An ihnen verdienen dem Bericht zufolge auch lokale Milizen und Grenzschutztruppen mit. weiterlesen
THEMA IM FOKUS
Unser Thema im Fokus macht bereits Sommerpause. Im September ist es wieder da – und Ihre Vorschläge sind uns weiterhin willkommen
GI-MELDUNGEN
Informatik Festival 2026 in Dresden. Ihre liebsten Podcast-Stars live erleben? Sich über Wissenschaftsfreiheit und digitale Resilienz informieren und darüber diskutieren? Tolle Abende in beeindruckendem Ambiente mit Gleichgesinnten verbringen? All das können Sie auf unserem Informatik Festival an der TU Dresden. Vom 22. bis 25. September geht es los – wir freuen uns auf Sie! weiterlesen
KI-Migrationsverwaltungsgesetz: GI-Fachbereich warnt. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Migrationsverwaltung vorgelegt. Das Gesetz soll den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien in der Migrationsverwaltung ermöglichen und unter anderem die Verifizierung einzelner Antragsangaben durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnen. Der GI-Fachbereich Informatik und Gesellschaft warnt davor, ein solches System einzuführen: Weder Echtheit noch Authentizität der abgeglichenen Daten seien gesichert, und wer sich auf die Vorschläge der Systeme verlasse, riskiere Fehlentscheidungen zulasten der Betroffenen. weiterlesen
Mitgliederwerbung: Sie sind das beste Vorbild! Unter dem Motto #HierFehltWas starten wir eine Kampagne zur Mitgliederwerbung. Unserer Meinung nach sind Sie – unsere Mitglieder – die besten Vorbilder für alle IT-Fachleute, die noch nicht Mitglied unserer Fachgesellschaft sind. Wir stellen dazu Postkarten bereit und im Mitgliederbereich sogar personalisierte Links, die Sie an potenziell Interessierte weitergeben können. Wenn jede und jeder von Ihnen nur ein neues Mitglied wirbt, sind wir plötzlich riesig! weiterlesen
Kennen Sie eigentlich den GI-Pressespiegel? Dort sammeln wir die Berichterstattung über unsere Fachgesellschaft in Zeitungs-, Radio- und Fernsehbeiträgen. Schauen Sie ruhig hinein – es gibt dort immer wieder Neues oder auch ältere Fundstücke.
FUNDSTÜCK
How to speak. Der Erfolg im Leben hänge von drei Dingen ab, sagte Patrick Winston: von der Fähigkeit zu sprechen, von der Fähigkeit zu schreiben und von der Qualität der eigenen Ideen – in dieser Reihenfolge. Vier Jahrzehnte lang hielt der MIT-Professor deshalb jeden Januar seinen Vortrag „How to Speak“, meist vor überfülltem Hörsaal. Winston starb 2019; die Aufzeichnung vom Januar 2018 ist geblieben und steht frei bei MIT OpenCourseWare. 60 Minuten, keine Folienschlacht, dafür Regeln zum Mitnehmen: nicht mit einem Witz beginnen, sondern mit dem Versprechen, was das Publikum hinterher können wird. Wichtiges dreimal sagen, denn ein Fünftel der Zuhörenden ist immer gerade gedanklich abwesend. Vorträge auf 11 Uhr legen, das Licht anlassen, den Laserpointer weglassen. Und am Schluss bitte kein „Danke“ – das sei ein schwacher Abgang. Zum Fundstück (youtube.com)
Welches Fundstück hat Sie zuletzt inspiriert? Senden Sie uns Ihre Ideen!
Dies war Ausgabe 407 des GI-Radars vom 7. August 2026. Winstons Rat folgend verzichten wir zum Schluss – wie immer – auf ein Dankeschön. Zusammengestellt hat diese Ausgabe Dominik Herrmann. Die Kurzmitteilungen und die GI-Meldungen hat GI-Geschäftsführerin Cornelia Winter zusammengetragen. Die Redaktion verabschiedet sich nun in den Urlaub; das nächste Radar erscheint deshalb erst am 4. September 2026.
Im GI-Radar berichten wir alle zwei Wochen über ausgewählte Informatik-Themen. Wir sind sehr an Ihrer Meinung interessiert. Für Anregungen und Kritik haben wir ein offenes Ohr, entweder per E-Mail (redaktion@gi-radar.de) oder über das Feedback-Formular bei SurveyMonkey.
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