Die Bundesregierung hat Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken sollen damit mehr Rechte bekommen – etwa wenn sie bedroht oder angegriffen werden. Außerdem müssen die Plattformen schneller als bisher die Identität eines Beleidigers offenlegen, wenn ein Gericht das erlaubt. Der Bundestag muss der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes noch zustimmen.

Zwar habe sich das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz "grundsätzlich bewährt", heißt es im Gesetzentwurf. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten". Bereits im Kabinett beschlossen wurde eine Meldepflicht für die Netzwerke: Sie müssen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Auch soll es einfacher werden, Beschwerden einzureichen. Bisher muss man dafür häufig komplizierte Klickwege hinnehmen und Links oder Screenshots händisch einfügen, um rechtswidrige Inhalte in den Netzwerken zu melden. Die Meldemöglichkeiten sollen künftig leicht auffindbar und für jeden zu bedienen sein – und zwar direkt von dem Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

Betroffene Unternehmen kritisieren Änderungen

Auch bei der Löschung von Beiträgen sollen die Netzwerke transparenter agieren. So müssen sie künftig begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht. Auch wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten deutlich einfacher herausverlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

Bei den betroffenen Unternehmen selbst stoßen die neuen Regelungen auf Kritik. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz", sagte der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. So würden unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung nicht ausgeräumt. "Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland", sagte Rohleder.