Datenschützer vs. Microsoft
Skype und Teams unsicher? Behördenwarnung aktualisiert
Berliner Datenschützer veröffentlichten einen Leitfaden für die sichere Nutzung von Videokonferenz-Software. Ein Detail gefiel Microsoft überhaupt nicht und zieht nun weitere Kreise.
Die Berliner Datenschützer veröffentlichen eine Pressemitteilung, die Licht ins Dunkel der vergangenen Tage und Wochen bringt. Demnach ging am 11. Mai ein Schreiben von Microsoft bei ihnen ein, das über mutmaßlich falsche Anmerkungen der Datenschützer in einem offiziellen Leitfaden informierte. Es handelt sich nicht um eine Abmahnung, wie ursprünglich berichtet.
Entsprechende Anmerkungen sind zuerst ohne Prüfung entfernt worden, um ebendiese nachzuholen. Nun gibt es auf einer Übersicht zur Corona-Pandemie zum einen eine Checkliste zum aktualisierten Leitfaden, in dem folgendes steht:
"Wir weisen darauf hin, dass einige verbreitet eingesetzte Anbieter zu Re-daktionsschluss (22.Mai 2020) nicht alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen, darunter gängige Produkte von Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications."
In dem Leitfaden selbst steht zum anderen nun statt "prominentem Beispiel" (siehe Originalmeldung): "[...] Jedoch ist auch dadurch nicht sichergestellt, dass der Anbieter sich im Konfliktfall an EU-Recht hält und nicht an sein lokales Recht. Dies könnte beispielsweise der Fall sein bei Dienstleistungen der Unternehmensgruppe von Microsoft Corporation (z. B. Microsoft Teams) einschließlich seiner Tochter Skype Communications S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (mit dem gleichnamigen Produkt).
Der Ton wurde also entschärft. Im Leitfaden gibt es als abschließenden Hinweis noch: "Wir planen, für unserer Aufsicht unterliegende Verantwortliche in Kürze eine ausführlichere Übersicht mit detaillierteren Angaben zu ver-schiedenen gängigen Anbietern von Videokonferenz-Diensten zu erstellen." Ein grünes Licht gibt es seitens der Datenschützer also nicht. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Originalmeldung vom 19.05.2020
Berliner Datenschutzbeauftragte müssen auf ihrer Webseite einen Leitfaden zur sicheren Nutzung von Videokonferenz-Software anpassen und haben ihn (vorübergehend) offline genommen. Dem ging eine Abmahnung der Firma Microsoft voraus, die sich und ihre derzeit verstärkt zum Einsatz kommenden Business-Kollaborations-Tools Skype und Teams verunglimpft sahen.
Konkret gaben die Datenschützer zuerst den allgemein Tipp, Software-Lösungen zu meiden, deren Hersteller unerlaubt Nutzerdaten verwerten könnten. Als nächstens sollten Unternehmen prüfen, ob die zu wählende Videokonferenzlösung europäischen Standards genüge.
Anbieter sollen darlegen, falls europäische Dienstleister zum Einsatz kommen, die oft nur als hiesige Zwischenstation Dienstleistungen beispielsweise von US-Unternehmen fungieren. Solchte könnten sich an hier gültige Sicherheitsstandards beim Datenschutz nicht halten. Das Risiko der unerlaubten Datenweitergabe bliebe.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Tipps für alle Beteiligten einwandfrei und nicht zu beanstanden - würden die Datenschützer als „prominentes Beispiel“ potenziell riskanter Tools nicht „die Dienstleistungen der Unternehmensgruppe von Microsoft Corporation (z. B. Microsoft Teams) einschließlich seiner Tochter Skype Communications SARL mit Sitz in Luxemburg (mit dem gleichnamigen Produkt)“ nennen.
"So wie beispielsweise Microsoft"
Die Passage wurde nun gestrichen, bzw. das Dokument gesperrt, wie ein Vergleich von Originaladresse und ein Snapshot der „Wayback-Machine“ von archive.org aufzeigt.
Wie t-online.de berichtet, hat Microsoft die Berliner Behörde in einem Schreiben vom 5. Mai abgemahnt. Microsoft sieht Rufschädigung und fürchtet kommerzielle Folgen. Die deutsche Niederlassung fordert die Datenschützer auf, „unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen“.
Die Kritik der Datenschutzbehörde ist zwar allgemein gehalten, durch die Nennung Microsofts fiele der Fokus jedoch verstärkt auf den Windows-Hersteller. Microsoft reagierte bereits einen Tag später mit einem Statement, dass die genannten Tools für den Business-Einsatz unbedenklich seien und auch den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
"Zoom war unsicher"
Zoom geht es in dem Dokument anders als Microsoft. Passend zu Meldungen der vergangenen Wochen habe Zoom Probleme bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Gegensatz zu Microsoft, das nur als Beispiel Erwähnung findet, wird Zoom also direkt genannt. Laut dem Schreiben zumindest zum Stand am 2. April 2020.
Tools wachsen weiter
Teams und Skype haben in den vergangenen Monaten verstärkt an Nutzern gewonnen. So viele, dass Microsofts Azure-Server-Plattform zum Start der Ausgangsbeschränkungen im März teilweise zusammenbrachen. Während vorrangig Zoom, das ebenso stark wächst, mit Sicherheitsbedenken kämpfte, hat sich Microsoft bei der Stiftung Warentest im Vergleich von Videokonferenzsoftware die beiden ersten Plätze geschnappt.
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