Wie bei US-Mordfall: Alexa als Zeugin – darf die Polizei auf Amazon Echo zugreifen?

Der Fall sorgt weltweit für Aufsehen: In den USA könnte erstmals ein Mordfall durch Amazons Netz-Lautsprecher Echo aufgeklärt werden. Amazon hatte sich lange geweigert, die Daten an die US-Ermittler herauszugeben. Nachdem der Tatverdächtige jedoch selbst einer Verwendung zugestimmt hatte, gab der US-Konzern nun nach.

Hintergrund ist, dass ein Bekannter des Tatverdächtigen im Herbst 2015 tot in dessen Whirlpool aufgefunden wurde. Der Mann gab an, geschlafen und seinen Bekannten erst am Morgen tot vorgefunden zu haben. Die Behörden schöpften aufgrund von mutmaßlichen Kampfspuren jedoch Verdacht und gehen von einem vertuschten Mordfall aus.

Alexa als Zeugin in einem Mordfall

Die smarte Assistentin Alexa, die über den Amazon-Echo-Lautsprecher aktiviert wird, könnte nun zur Zeugin in dem Mordfall werden. Die Assistentin wird – ähnlich wie Siri beim Iphone – über die Mikrofone aktiviert, wenn man das Schlüsselwort „Alexa“ ausspricht. Die Sprachbefehle werden dann zur Verarbeitung weiter in die Cloud geschickt.

Wer fragt, „Alexa, wieviel Uhr ist es?“, wird von der Assistentin über die Lautsprecher eine Antwort bekommen. Über das Amazon-System lassen sich auch vernetzte Geräte in einem Smart Home per Stimme steuern. Wer das Licht im Haus einschalten möchte, könnte zum Beispiel sagen: „Alexa, mach das Licht an.“ Die Polizei erhofft sich von den Daten aus Amazons Netz-Lautsprecher Echo etwa  Informationen darüber, ob jemand in der Nacht im Haus wach gewesen ist.

Die Frage ist nun: Ist so ein Fall auch in Deutschland denkbar, wo Amazon Echo seit Kurzem auch auf dem Markt ist? Wir haben bei Rechtsanwalt Christian Solmecke nachgefragt:

Könnte Alexa auch bei uns zur Zeugin werden? Darf die Polizei in Deutschland im Verdachtsfall auf meine Amazon-Echo-Daten zugreifen?

Christian Solmecke: Wer glaubt, dass eine Datenweitergabe verboten sei, der irrt. Die Daten sind keineswegs vor dem Zugriff staatlicher Behörden geschützt. Eine Datenweitergabe ist jedenfalls grundsätzlich zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erlaubt. Hinzu kommen muss, dass der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Dann wäre ein Zugriff beim Cloud-Anbieter rechtmäßig.

Dabei dürfte es jedoch ein praktisches Problem geben, da Amazon die Daten auch auf ausländischen Servern speichert. Die Hoheitsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden enden allerdings an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sie die Beschlagnahme von Daten beabsichtigen, die außerhalb von Deutschland gespeichert werden, so müssen sie den aufwändigen Weg der internationalen Rechtshilfe einschreiten.  Nutzer müssen im Übrigen über den Zugriff auf ihre Daten in Kenntnis gesetzt werden.

Dürfte Amazon den Zugriff deutschen Behörden verweigern? Wie Amazon es zunächst in den USA handhabte? 

Solmecke: Nach deutschem Recht dürfte sich Amazon ebenfalls weigern, eine Datenauskunft zu erteilen. In einem solchen Fall jedoch, würde es in der Folge zu Ordnungs- und Zwangsmaßnahme wie einer Beschlagnahme der Daten kommen.  Daher sind Anbieter wie Amazon in der Regel daran gehalten, mit den Behörden zu kooperieren und die Daten freiwillig herauszugeben, allein schon um Beeinträchtigungen im Betriebsablauf zu verhindern.

Werden die gesammelten Daten vor Gericht zugelassen?

Solmecke: Sofern die staatlichen Behörden ermächtigt waren, auf die Daten zuzugreifen, so dürfen diese auch vor Gericht als Beweismittel verwertet werden.

Könnte eine Frau so beispielsweise beweisen, dass ihr Ehemann gewalttätig ist?

Solmecke: Das wäre denkbar. Rechtlich gesehen wäre eine Aufnahme im Regelfall verwertbar, sollte die Betroffene bedroht oder genötigt worden sein. In diesem Fall wäre eine Aufnahme voraussichtlich durch eine notwehrähnliche Situation gerechtfertigt.

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