Vergesst die Corona-Warn-App nicht. So könnte man die Stellungnahme der Datenschützer des Bundes und der Länder zusammenfassen, die heute veröffentlicht wurde. Die Konferenz der Datenschützer (DSK) bittet die Bundesländer, die neue datensparsame Check-in-Funktion der vom Robert Koch-Institut herausgegebenen App "in ihren Konzepten zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen".

Bisher setzen viele Länder zur Kontaktnachverfolgung auf die Luca-App. Diese wird in der Erklärung nicht namentlich erwähnt, dürfte aber mit "anderen Apps" gemeint sein. Die Corona-Warn-App solle nun "jedenfalls als ergänzende Möglichkeit" zum Einsatz kommen. Was das bedeutet, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber im Interview. 

ZEIT ONLINE: Herr Kelber, die Datenschutzkonferenz bittet die Bundesländer, datensparsame und pseudonyme Möglichkeiten der Kontaktbenachrichtigung "eingehend und zeitnah" zu prüfen. Bisher stehen dem die Corona-Verordnungen der Länder im Weg. Bedeutet das konkret, dass man künftig allein mit der Corona-Warn-App im Restaurant einchecken können soll?

Ulrich Kelber: Nein, die Entschließung fordert das in der Form nicht. Sie beginnt einen Schritt vorher: Die Datenschutzkonferenz hat sich einstimmig darauf geeinigt, die Länder zu bitten, zu überprüfen, wie die Corona-Warn-App rechtlich eingebunden werden kann. Ich persönlich würde unterstützen, dass sie gleichberechtigt mit anderen Apps zum Einchecken in Restaurants zugelassen wird. Ich glaube, dass die Vorteile immens wären. Dafür müssten die Länder ihre Corona-Verordnungen anpassen, die aktuell noch eine exakte namentliche Registrierung verlangen. Das wäre der Schritt, den ich den Ländern empfehlen würde.

ZEIT ONLINE: Dann hätten die Gesundheitsämter aber keine Daten möglicher Kontaktpersonen – zumindest solcher, die der Betroffene nicht persönlich kennt. Überwiegen die Vorteile der Corona-Warn-App so eindeutig im Vergleich zu Apps wie der Luca-App, dass wir auf diese persönlichen Daten verzichten können? 

Kelber: Mit der Corona-Warn-App werden Nutzer sehr viel schneller gewarnt – nämlich in der Sekunde, in der ein Nutzer sein positives Testergebnis erhält. Zudem ist die Corona-Warn-App schon weit verbreitet, das schreiben wir ja auch in der Erklärung. Die Akzeptanz für diese pseudonyme Form der digitalen Registrierung wird größer sein. Die Idee anderer digitaler Lösungen wie der Luca-App ist es, den analogen Prozess zu beschleunigen. Da wurden positiv Getestete vom Gesundheitsamt angerufen und sagten beispielsweise, sie waren in einem Restaurant. Dann mussten von dort die Papierlisten angefordert werden, dann hat das Gesundheitsamt die Daten ausgewertet und schließlich eventuell die anderen Gäste benachrichtigt. Das geht sicherlich digital schneller, aber immer noch mit dem Umweg über das Gesundheitsamt, der Zeit kostet.

ZEIT ONLINE: Durch diesen Umweg wird der Geschwindigkeitsvorteil der Luca-App wieder zunichte gemacht? 

Kelber: Es geht zwar vermutlich etwas schneller als die analoge Variante, aber die Ämter müssen weiterhin zunächst die Daten auswerten und Betroffene persönlich kontaktieren. Sollten sich die Länder entschließen, die Corona-Warn-App gleichberechtigt in ihre Verordnungen aufzunehmen, geht den anderen Lösungen übrigens nichts verloren: Wer positiv getestet ist, muss gegenüber dem Gesundheitsamt angeben, in welchem Restaurant er beispielsweise war, sodass über diesen Weg dann auch die Nutzer anderer Apps informiert werden können.