Zum Inhalt springen

Union und SPD einig Nachrichtendienste sollen Staatstrojaner bekommen

BND, Verfassungsschutz und MAD sollen künftig die Geräte von Verdächtigen hacken und deren Chats auch über verschlüsselte Messenger mitlesen dürfen. Darauf haben sich Union und SPD verständigt.
Messenger-Apps für verschlüsselte Kommunikation: Threema, Signal, WhatsApp

Messenger-Apps für verschlüsselte Kommunikation: Threema, Signal, WhatsApp

Foto: Wolfram Kastl/DPA

Nach langem Hin und Her sollen die Geheimdienste nun doch weitergehende Befugnisse zur Überwachung von Kommunikation über verschlüsselte Messengerdienste erhalten. Darauf haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD verständigt, wie die SPD-Fraktion dem SPIEGEL bestätigte. Zuerst hatte die »Welt« unter Berufung auf Angaben aus den beteiligten Parteien darüber berichtet.

Es geht vor allem um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zum Abhören laufender Unterhaltungen, nicht jedoch um die Onlinedurchsuchung, also das Durchforsten gespeicherter Daten auf einem gehackten Gerät. Polizeibehörden dürfen gemäß Paragraf 100a und 100b der Strafprozessordnung beides einsetzen.

Dem Bericht der »Welt« zufolge soll der von der Regierung dazu bereits im vergangenen Jahr beschlossene Gesetzentwurf noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht und dann zügig beschlossen werden. Im Rahmen der Neuregelung solle auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) die Befugnis erhalten, seine Informationen ins Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) einzutragen, um den Austausch zwischen den Behörden zu verbessern, hieß es weiter.

Ziel der Verfassungsschutzreform ist es, den Geheimdiensten das Ausspähen von Kommunikation im digitalen Raum zu erleichtern. Die Quellen-TKÜ soll der Vorlage zufolge zur Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat beitragen. Details sind allerdings laut »Welt« noch offen.

Was sind Staatstrojaner?

Überwachungsprogramme, die Strafverfolger heimlich auf Geräten von Verdächtigen installieren, werden umgangssprachlich Staatstrojaner genannt. Unterschieden wird dabei zwischen dem Ziel, nur eine laufende Kommunikation zu überwachen, und dem, das ganze Zielgerät zu durchsuchen.

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts würde Mobilfunk- und Internetanbieter, kommerzielle WLAN-Betreiber und andere Firmen verpflichten, den Behörden bei der heimlichen Installation der Überwachungssoftware behilflich zu sein.

»Es ist sehr wichtig, dass die Verfassungsschutznovelle jetzt noch kommt«, zitierte das Blatt den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Sie sei ein zentraler Baustein bei der »besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Islamismus«. Es dürfe keinen Unterschied machen, ob Terrornetzwerke normale Telefone oder Skype und WhatsApp nutzten, betonte Middelberg weiter.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte der »Welt«: »Das bedeutet für die Sicherheitsbehörden eine wichtige Reform und es ist ein wichtiges Signal, dass nach der Grundsatzeinigung von Olaf Scholz und Horst Seehofer die parlamentarischen Beratungen nun starten können.«

pbe/AFP