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Überwachungsgesetze Bundestag genehmigt Staatstrojaner für alle

Die Bundespolizei sowie alle 19 Nachrichtendienste in Deutschland dürfen künftig Computer und Smartphones von Verdächtigen hacken. Die wichtigsten Bestandteile der neuen Regelungen – und erste Reaktionen.
»Überwachungsgesetz in Stein gemeißelt« – Beamte der Bundespolizei

»Überwachungsgesetz in Stein gemeißelt« – Beamte der Bundespolizei

Foto: Boris Roessler / dpa

Seit 2017 dürfen deutsche Ermittler unter bestimmten Umständen die Geräte von Verdächtigen hacken und ihnen eine Überwachungssoftware unterschieben, um ihre Kommunikation mitzulesen. Nun bekommen auch die Bundespolizei sowie alle 19 Nachrichtendienste des Bundes und der Länder ähnliche Befugnisse. Die entsprechenden Änderungen im Verfassungsschutzgesetz und im Bundespolizeigesetz hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.

Damit will Schwarz-Rot den Behörden die Möglichkeit geben, auch an verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen zu gelangen. Eine entsprechende Überwachungssoftware, auch Staatstrojaner genannt, soll Chats oder Anrufe abzweigen, bevor sie verschlüsselt werden oder nachdem sie wieder entschlüsselt wurden. Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte im Plenum, »das Verfassungsschutzrecht auf den Stand der Technik zu bringen«, sei der wesentliche Kern – und es gehe »um eine sehr überschaubare Zahl von Fällen im Jahr«. Uli Grötsch von der SPD sagte, seiner Partei gehe es bei den neuen Gesetzen vor allem um den Kampf gegen den Rechtsterrorismus.

Die wichtigsten Bestandteile der neuen Regelungen:

Die Bundespolizei darf die Kommunikation von Menschen künftig auch präventiv überwachen, also bevor sie eine Straftat begangen haben. Voraussetzung dafür ist, dass es um die Abwehr »einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt«, geht. Unter Umständen dürfen dazu auch Kontaktpersonen der Verdächtigen gehackt werden.

Was sind Staatstrojaner?

Überwachungsprogramme, die Strafverfolger heimlich auf Geräten von Verdächtigen installieren, werden umgangssprachlich Staatstrojaner genannt. Unterschieden wird dabei zwischen dem Ziel, nur eine laufende Kommunikation zu überwachen, und dem, das ganze Zielgerät zu durchsuchen.

Im Entwurf der Bundesregierung war noch vorgesehen, dass die Bundespolizei auch auf gespeicherte, also nicht nur aktuell laufende Kommunikation zugreifen darf. Damit hätte diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genannte Maßnahme auch Merkmale der noch weitergehenden Onlinedurchsuchung bekommen (siehe Infokasten). Der entsprechende Satz wurde in der nun beschlossenen Fassung gestrichen.

Auch die Nachrichtendienste dürfen nur die Quellen-TKÜ nutzen.

In der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes haben die Fraktionen zudem eine Passage leicht entschärft, die vor allem die Industrie beunruhigt hatte. Die Bundesregierung wollte eigentlich Provider, App-Betreiber, E-Mail-Dienste und andere Telekommunikationsanbieter verpflichten, den Nachrichtendiensten bei der Verteilung von Staatstrojanern zu helfen. Vom nun beschlossenen Gesetz sind nur noch die Internetprovider betroffen, insbesondere (aber nicht nur) »durch Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation« an die jeweilige Behörde. Eine Aufhebung von Verschlüsselung gehört laut der Gesetzesbegründung explizit nicht zu den Pflichten der Unternehmen.

Saskia Esken ist gegen die neuen Befugnisse

Dennoch protestiert der Branchenverband Bitkom unter anderem auf Twitter : »Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsnetze und -dienste sind ein hohes Gut und dürfen nicht untergraben werden. Bitkom plädiert für breite gesellschaftliche Debatte statt regulatorischer Schnellschüsse«.

Auch die Opposition ist empört. Schon gegen die Staatstrojaner-Regelungen von 2017 gab es Verfassungsbeschwerden, ein Urteil steht allerdings noch aus. Auch gegen die neuen Gesetze dürfte es Beschwerden in Karlsruhe geben, mehrere Organisationen haben das bereits angekündigt.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland  am Mittwoch, es sei »völlig unverständlich, warum die Quellen-TKÜ in dieser Form in das Gesetz gelangt ist, obwohl gegen die Maßnahme in anderen Gesetzen beim Bundesverfassungsgericht geklagt wird«. Die Koalition wäre gut beraten gewesen, das Urteil aus Karlsruhe abzuwarten.

Anke Domscheit-Berg von der Fraktion der Linken twitterte : »Die Folgen des Staatstrojaners sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur«. Sie sorgt sich, wie auch IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten, darum, dass die Behörden für ihre Trojaner auf offene IT-Sicherheitslücken angewiesen sind. Solange diese nicht bekannt gemacht und von den betroffenen Herstellern geschlossen würden, stellten sie eine Gefahr für die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer dar, lautet das Argument. Denn auch andere könnten die Lücken finden und für illegale Zwecke nutzen.

Mario Brandenburg, der technologiepolitische Sprecher der FDP im Bundestag, teilte ebenfalls schon vor der Abstimmung mit: »SPD und Union haben ein Überwachungsgesetz in Stein gemeißelt«, das »Ausdruck der Überwachungsfantasien« des Bundesinnenministeriums sei.

Selbst die SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken ist gegen die neuen Regelungen. Auf Twitter schrieb sie am Mittwoch: »Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.« In der Bundestagsfraktion ihrer Partei war diese Haltung allerdings nicht mehrheitsfähig.