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RVIMeldung

GI gestaltet GAIA-X-Domäne Recht mit

Das Konsortium "DIKE – Digitales Ökosystem Recht" unter der Leitung des Liquid Legal Institutes und mit Unterstützung der Gesellschaft für Informatik ist unter den 16 Gewinnerskizzen des GAIA-X-Förderwettbewerbs. DIKE soll ab 2022 mit einer Common Legal Platform die neue GAIA-X-Domäne „Recht“ etablieren und die digitale Transformation des Rechtsmarkts in Europa vorantreiben.

Die Projektskizze "DIKE – Digitale Ökosystem Recht" ist als eines von 16 Gewinnerkonsortien des vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerichteten und von der Bundesnetzagentur umgesetzten GAIA-X Förderwettbewerbs ausgezeichnet worden. Insgesamt hatten sich mehr als 130 Projekte beworben. Elf Vorhaben sollen bereits ab 2021 gefördert werden, fünf weitere Vorhaben, darunter DIKE,  werden – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Rahmen einer zweiten Bewilligungstranche im Jahr 2022 gefördert.

Gemeinsam mit acht Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung hat sich die Gesellschaft für Informatik (GI) unter Leitung des Liquid Legal Institutes (LLI) die Realisierung des „Digitalen Ökosystems Recht“ (DIKE) zum Ziel gesetzt. Grundlage für DIKE sind Ideen zur Common Legal Platform (www.common-legal-platform.org), die in den vergangenen Jahre entstanden sind und in zahlreichen Publikationen präzisiert wurden.

Für Unternehmen – insbesondere für Start-Ups und KMU ohne eigene Rechtsabteilung – sind Rechtsgeschäfte häufig mit sehr hohen Transaktionskosten verbunden, weil kein digitaler Marktplatz mit einheitlichen und offenen Standards für die Kollaboration von Kanzleien, Legal-Tech-Dienstleistern, öffentlicher Verwaltung und Gerichten existiert. DIKE will mit der Common Legal Platform die neue GAIA-X-Domäne „Recht“ etablieren und die digitale Transformation des Rechtsmarkts in Europa vorantreiben. Die Plattform soll aus den vier Ebenen „Technologie“, „Daten“, „Applikationen“ und „Rechtsprozesse (Use Cases)“ bestehen und auf die GAIA-X-Architektur aufsetzen.

Daniel Krupka, Geschäftsführer der Gesellschaft für Informatik: "In der griechischen Mythologie ist Gaia die Personifikation der Erde. Dike wiederum ist die personifizierte Gerechtigkeit. Mit dem Projekt DIKE implementieren wir die Domäne Recht in GAIA-X. WIr wollen den Datenraum juristischer Daten, Dokumenten und 'Artefakte' im Rahmen der föderierten europäischen Dateninfrastruktur von GAIA-X entwickeln. Die gemeinsame Plattform soll vertrauenswürdig, offen, neutral und kollaborativ gestaltet werden. Wir hoffen sehr, dass eine zukünftige Bundesregierung an den Förderplänen festhält."

Dr. Bernhard Waltl, Vorstand des LLI e.V. mit Mitglied der GI-Fachgruppe "Rechtsinformatik": "Die positive Rückmeldung des Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur stellt eine einzigartige Chance für das LLI, das Konsortium und den gesamten Rechtsmarkt dar. Dass dem LLI die Digitalisierung des Rechtsbereichs innerhalb eines europäischen Leuchtturmprojekts ermöglicht wird, macht uns sehr stolz auf den Verein, seine Mitglieder und auf alle, die uns bis hierher unterstützt haben. Unter Berücksichtigung der GAIA-X Prinzipien, und mit Unterstützung der GAIA-X-Plattform, wird DIKE neue Akzente für den Legal Tech Markt in seiner gesamten Breite setzen.”

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Alle ausgewählten Vorhabenskizzen sind qualitativ überzeugend und innovativ. Es gibt viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die den Willen und das Potenzial haben, das Projekt GAIA-X schnell und flächendeckend in die Anwendung zu bringen."

Das DIKE-Konsortium setzt sich neben der GI aus neun Partnern zusammen und bringe laute den Gutachter*innen die erforderliche fachliche und technische Expertise mit, um ein Projekt mit dieser Komplexität umzusetzen: Liquid Legal Institute e.V. (Konsortialführung), Ebner Stolz Mönning Bachem mbB, ESCRIBA AG, FZI Forschungszentrum Informatik, Join GmbH, NAIX Technology GmbH, STP Informationstechnologie GmbH und Unterschied & Macher GmbH.

Weitere Informationen zu den Gewinner des GAIA-X-Förderwettbewerbs auf den Seiten der Bundesnetzagentur, sowie zum Liquid Legal Institute e.V. und zur Common Legal Platform.

© Kathrin Richter, Trendsetter - GI e.V.