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Neues Minderungsrecht Breitbandmessungen ergeben »fast ausschließlich« zu lahmes Netz

Wer feststellt, dass seine Internetverbindung schlechter ist als vertraglich vereinbart, muss weniger zahlen. Die Messungen sind aber recht aufwendig, der Minderungsbetrag nicht sofort ersichtlich.
Tool der Bundesnetzagentur: breitbandmessung.de

Tool der Bundesnetzagentur: breitbandmessung.de

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez / dpa

Festnetzinternet ist in vielen Fällen noch immer deutlich schlechter als vertraglich vereinbart. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden für Verbraucher im Rahmen eines seit Dezember gültigen Minderungsrechts  bisher knapp 15.000 sogenannter Messprotokolle erstellt. Dabei wurden »fast ausschließlich« Minderungsansprüche festgestellt – die Leistung war also so mies, dass die Verbraucher Anspruch darauf hatten, den Preis zu mindern.

Wie hoch der Anspruch auf Minderung ist, besagen die Protokolle jedoch nicht – das müssen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären. Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool breitbandmessung.de  gut angenommen werde.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale, die minimale und die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Von diesen Vorgaben darf es keine »erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung« geben, wie ein Gesetz besagt.

Rechtsanspruch erst seit etwa drei Monaten

Die Ergebnisse der Messungen belegen nun aber Defizite, aus denen sich Rechtsansprüche ableiten lassen. Am häufigsten geht es um die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit. Zudem ist der Download stärker betroffen als der Upload.

Das noch recht junge Minderungsrecht stärkt die Rolle des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Seit Mitte Dezember ist das dafür nötige Messtool nutzbar. Die Desktop-App breitbandmessung.de gibt Aufschluss, ob das Festnetz daheim den Vorgaben entspricht und ob die Abweichungen so stark sind, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Preisminderung haben.

Ähnliche Messungen über die App der Bundesnetzagentur hatte es schon in den vergangenen Jahren gegeben, sie hatten ebenfalls Mängel aufgezeigt. Ein Rechtsanspruch ergab sich aus den älteren Messungen aber nicht – das ist erst seit etwa drei Monaten der Fall.

Um ein Messprotokoll (in Form einer signierten PDF-Datei, siehe Seite 74 in der detaillierten Ablaufbeschreibung ) zu erstellen, sind im Rahmen des neuen Rechts insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen nötig. Zwischen den Messungen sollen mindestens fünf Minuten liegen, zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die »Messkampagne« – so wird die vorgeschriebene Reihe von 30 Tests genannt – darf nicht länger sein als zwei Wochen. Diese Vorgaben machen deutlich, dass Verbraucher es wirklich ernst meinen müssen mit der Überprüfung – mal eben so bekommt man das Messprotokoll nicht.

Zum einen teilte die Netzagentur mit, dass im Zeitraum Mitte Dezember bis Ende Februar knapp 15.000 Messkampagnen von Verbrauchern den Vorgaben entsprechend durchgeführt und entsprechende Messprotokoll erstellt wurden. Zum anderen seien etwa dreimal so viele Kampagnen angefangen, aber nicht abgeschlossen worden. Warum so viele Verbraucher bei einer Kampagne vor der finalen Messung ausgestiegen sind, ist unklar.

Provider sprechen von »wenigen« Fällen

Und wie reagierten Internetanbieter auf die ersten Zahlen zum neuen Minderungsrecht? Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte, man erhalte zurzeit relativ wenige Messprotokolle von den Kunden. In den vergangen zwei Monaten seien es durchschnittlich zehn pro Tag gewesen. »Wir suchen dann immer nach einer kulanten Lösung«, sagte er. »Wenn nach Klärung der Ursache für das Messergebnis ein Anspruch besteht, gewähren wir selbstverständlich eine Minderung auf den monatlichen Betrag.« Der Beitrag variiere je nach Kunde und Vertrag.

Vodafone teilte knapp mit, dass bisher »wenige« Kunden vom Minderungsrecht Gebrauch gemacht hätten. »Zahlen veröffentlichen wir dazu nicht«, sagte ein Sprecher.

Verbraucherschützer werteten die Zahlen zum Minderungsrecht als Beleg für eine große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim heimischen Internet. Rund 15.000 komplett durchgeführte Messkampagnen binnen zweieinhalb Monaten seien »nicht unbeachtlich«, schließlich sei der Aufwand hoch, sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in den Beratungsstellen zu dem Thema informierten, steige stetig.

Bundesnetzagentur will vereinfachte Entschädigungsmodelle

Der Verbraucherschützer monierte, dass die Höhe des Anspruches nicht klar sei. Festnetznutzer müssten nach Sichtung des Protokolls selbst entscheiden, wie viel sie weniger zahlen wollten. Die Telekommunikationsanbieter böten dann häufig nur einen geringen Preisabschlag und erklärten nicht, wie sie auf den Betrag kämen. »Mehr Transparenz der Provider wäre hilfreich«, sagte Flosbach.

Tatsächlich könnte sich die Situation für die Verbraucher bald verbessern. Denn Bundesnetzagentur-Präsident Müller sagte, seine Behörde stehe »im Interesse der Kundinnen und Kunden im Dialog mit der Branche, um vereinfachte Entschädigungsmodelle zu erreichen«.

Der digitalpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Maik Außendorf, rechnet bei breitbandmessung.de mit steigenden Nutzungszahlen, da dieses Instrument an Bekanntheit gewinne. Wie die allermeisten der rund 15.000 ausgestellten Messprotokolle belegten, zahlten die Nutzerinnen und Nutzer »für eine Bandbreite, die sie schlussendlich nicht erhalten«, sagte der Politiker.

pbe/dpa