"Nicht überzeugend": Gesundheitsminister bekräftigt Stopp von eRezept und eAU

Karl Lauterbach hält eRezept und eAU für unausgereift, es gebe noch keinen spürbaren Nutzen. Zunächst steht eine "Strategiebewertung" an, dann die Einführung.

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(Bild: THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com)

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Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) hat die Entscheidung für einen Stopp der Einführung von elektronischem Rezept (eRezept) und elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) noch einmal bekräftigt – und den derzeitigen Zustand des Projekts deutlich kritisiert sowie einen unmittelbaren Nutzen für Ärzte und Patienten bezweifelt.

Der Minister äußerte sich in einer Live-Diskussion mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag dazu und sagte, er habe beide Projekte gestoppt, weil sie noch nicht ausgereift seien. Eigentlich hätte das eRezept im Januar dieses Jahres eingeführt werden sollen, wegen erheblicher Probleme war das Vorhaben jedoch auf Eis gelegt worden.

Lauterbach sagte auf der KBV-Veranstaltung "Im PraxisCheck", die bei YouTube einsehbar ist, man könne nicht etwas in die Fläche bringen, was nicht 100-prozentig ausgereift sei. Das Projekt sei sehr fehleranfällig und der Nutzen nicht klar. Er sagte: "Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen." Der Gesundheitsminister kündigte eine "Strategiebewertung" des eRezepts in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen müssten einen "spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben".

Nützlich findet Lauterbach hingegen die elektronische Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik bereits 2002 vorgeschlagen habe. Digitalisierte Befunde und Untersuchungen seien hilfreich, weil Ärzte dann keine ganzen Aktenordner mehr durchforsten müssten. Die ePA müsse eine Suchfunktion erhalten, mit sich schnell nach abgelegten Befunden scannen lasse, sagte Lauterbach.

Von eRezept und eAU hingegen würden Ärzte und Patienten eher sagen, dass sie diese Anwendungen "nicht nach vorn bringen" würden. Dennoch sollen beide Anwendungen eingeführt werden, aber erst nach ausgiebigen Tests. Den Zeitpunkt ließ Lauterbach offen.

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Die Vertreterversammlung der KBV befasste sich am Donnerstag ebenfalls mit dem Thema und veröffentlichte eine Resolution mit drei Forderungen an die Telematik-Infrastruktur (TI, die Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland, die alle Beteiligten des Gesundheitswesens miteinander vernetzt). Erstens fordert die KBV die Gematik GmbH (die für den Betrieb der TI verantwortlich ist) auf, ihrer gesetzlichen Verantwortung im Rahmen des Zulassungsprozesses gerecht zu werden. Erst vor Kurzem waren erhebliche Datenschutzprobleme beim Betrieb der TI-Konnektoren bekannt geworden: Sie zeichnen persönliche Daten auf, obwohl sie dies eigentlich nicht dürfen.

Zweitens fordert die KBV, das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter müsse die Gematik bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben überwachen. Aus dem Vorfall müssten Konsequenzen gezogen werden. Und drittens bekräftigt die KBV: Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten müssten sich unbedingt darauf verlassen können, dass ihre sensiblen Daten beim Benutzen der für die TI erforderlichen Komponenten nicht gefährdet seien.

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(tiw)