Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten

Überblick zum Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht

08.03.2021

Für alle, die sich das Gutachten noch nicht in aller Tiefe durchlesen konnten, hier ein Überblick über die zentralen Inhalte. Außerdem ein Vorgeschmack auf die Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári, von denen in der bald erscheinenden Zusammenfassung mehr zu sehen sein wird.

Illustration im Graphic-Recording-Stil. Das Wimmelbild fasst assoziativ das Gutachten-Kapitel „Geschlechtergerechte Digitalisierung: Zugang, Nutzung, Gestaltung“ einschließlich des „Zwiebelmodells“ zusammen.

Einleitung (A)

In jeder Legislaturperiode legt die Bundesregierung einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vor. Diese Gleichstellungsberichte bestehen jeweils aus dem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der Sachverständigen. Zur Stellungnahme der Bundesregierung gehört zudem eine Bilanz zur Umsetzung des vorangegangenen Gleichstellungsberichtes (Hintergrundinformationen zu den Gleichstellungsberichten)

Eine Kommission aus elf Sachverständigen unter der Leitung von Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok hat in den vergangenen zwei Jahren das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht erarbeitet und Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey am 26. Januar 2021 übergeben.

Das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht trägt den Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“. Der Berichtsauftrag der Bundesregierung lautete: „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“

Die Analysen und Handlungsempfehlungen beziehen sich auf verschiedene Bereiche, in denen die Digitalisierung relevant ist. Die Sachverständigenkommission strukturiert sie entlang eines „Zwiebelmodells“: Von der Digitalbranche als Treiberin der Digitalisierung im Innern der Zwiebel, über die digitale Wirtschaft – beispielsweise die Plattformökonomie – und die digitalisierte Wirtschaft bis hin zur äußeren Zwiebelschicht der Digitalisierung der Gesellschaft, in der Phänomene wie Soziale Medien und geschlechtsbezogene digitale Gewalt betrachtet werden. Dazu kommt ein Blick auf gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente als „Nährboden“ für eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung in den einzelnen Zwiebelschichten.

Leitbild der Sachverständigenkommission ist eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Das Gutachten nimmt eine durchgängig soziotechnische Perspektive ein. Dies bedeutet, technologische Entwicklungen immer im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. Geschlechtergerechtigkeit spielt hier in Bezug auf Zugang zu sowie Nutzung und Gestaltung von Digitalisierungsprozessen eine zentrale Rolle.

Digitalbranche (B.I)

Im Inneren der Zwiebel liegt die Digitalbranche, oft auch als Informations- und Kommunikationstechnologie bezeichnet. Hier werden digitale Technologien produziert, also Güter wie Computerhardware und -software und Netzwerkinfrastruktur.

Die Digitalbranche ist nach wie vor stark männlich geprägt. Hier arbeiten über 80 Prozent Männer (durchschnittlich 17 Prozent Frauen). Frauen steigen selten ins (Top)-Management auf und sie verlassen die Branche deutlich häufiger wieder als Männer. Auch bei Gründungen in der Digitalbranche ist der Frauenanteil gering.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., Zugangsbarrieren abzubauen. Dafür muss die Arbeitskultur offener werden. Nicht die Frauen müssen sich verändern, sondern die Unternehmen („fix the company“ statt „fix the women“). Gründungsförderprogramme müssen evaluiert und danach ausgerichtet werden, allen zu Gute zu kommen.

Die Digitalbranche ist die „Treiberin“ der Digitalisierung. Mit der hier entwickelten Technik entscheidet sich maßgeblich, wie sich die Digitalisierung gestaltet.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., bereits bei der Entwicklung digitaler Technik vielfältige Perspektiven einzubeziehen, um einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden. Methoden für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme müssen für die praktische Anwendung normiert, standardisiert und systematisch umgesetzt werden.

Digitale Wirtschaft (B.II)

Die digitale Wirtschaft umfasst die Tätigkeiten und Geschäftsmodelle, die erst durch die in der Digitalbranche produzierten Technologien möglich geworden sind, beispielsweise die Plattformökonomie, mit ihr gehen neue Formen der Arbeit einher. Beispiele sind online buchbare Fahr- oder Essenslieferdienste oder online vermittelte Mikrojobs, wie das Verfassen von Texten.

Plattformarbeit bietet – aus Sicht der Arbeitenden – anscheinend einige Vorteile: Die Arbeit ist zeitlich flexibel zu erledigen und oftmals nicht an einen konkreten Ort gebunden. Damit erleichtert sie potentiell die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit, z.B. beim Wiedereinstieg in den Beruf. Im Gutachten wird auch auf Probleme der Plattformarbeit hingewiesen. Zum Beispiel werden die Arbeitenden üblicherweise als Soloselbständige und nicht als Beschäftigte eingeordnet. Daher fehlt es ihnen häufig an einer sozialen Absicherung. Durch die prekäre Situation der Plattformarbeiter*innen verschärfen sich außerdem Risiken wie niedrige Einkommen, Gewalterfahrungen und sexuelle Belästigung. Zudem erhalten sie kein Arbeitszeugnis.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., die soziale Absicherung von Plattformarbeitenden zu regeln und sie besser vor Diskriminierungen zu schützen. Zudem müssen sie ihre beruflichen Kompetenzen, die sie auf Plattformen erworben haben, für Bewerbungen auf „offline“-Arbeitsstellen nutzen können. Dafür müssen diese Kompetenzen nachweisbar gemacht werden.

Digitalisierte Wirtschaft (B.III)

Die digitalisierte Wirtschaft umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten, in denen Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden, und die sich durch diese verändern. Beispiele sind digitales Lagermanagement, Selbstbedienungskassen in Supermärkten oder elektronische Dokumentationssysteme in der Pflege.

Die Digitalisierung des Arbeitsmarktes kann eine Chance sein, geschlechtsunabhängige Verwirklichungschancen für alle zu erreichen. Methoden geschlechtergerechter Arbeitsbewertung sind dafür ein Schlüssel, wenn sie systematisch und verpflichtend zum Einsatz kommen.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., digitalisierungsbezogene Kompetenzen, die bereits vorhanden sind und genutzt werden, in den unterschiedlichen Berufen sichtbar zu machen. Diese fließen bisher oftmals zu wenig in die Arbeitsbewertung ein, insbesondere in Feldern wie der Pflege, in denen sie bislang kaum anerkannt werden. Zudem müssen als „weiblich“ wahrgenommene Kompetenzen (wie z.B. psychosoziale Anforderungen) angemessen berücksichtigt und entlohnt werden.

Damit Menschen in der zunehmend digitalisierten Gesellschaft zurechtkommen und diese aktiv mitgestalten können, benötigen sie mehr digitalisierungsbezogene Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise die Fähigkeit, Informationen im Netz suchen und diese hinsichtlich ihrer Seriosität und Glaubwürdigkeit einordnen zu können, Kenntnisse über Kommunikation, Kooperation und Funktionsweisen politischer Teilhabe über digitale Kanäle, die Produktion von digitalen Audio- und Videoformaten, ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise, Programmierung und Grenzen informationstechnischer Systeme sowie der Regeln des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., geschlechtsbezogene Barrieren abzubauen, die den Zugang zu diesen Kompetenzen erschweren oder sogar verhindern. Dies gilt für alle Bildungsebenen und über den gesamten Lebensverlauf, von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung. Zudem sollte die Nationale Weiterbildungsstrategie um Gleichstellungsziele  erweitert werden.

Neue Methoden, wie beispielsweise der Einsatz von Algorithmen in der Personalauswahl, gehen mit erheblichen Diskriminierungsrisiken einher. Die Funktionsweise von Systemen, die Personalentscheidungen unterstützen sollen, ist schwer überprüfbar: Welche Kriterien entscheiden etwa, wenn ein System eine Bewerbung automatisch aussortiert oder welchen Personen Stellenanzeigen auf Sozialen Medien gezielt gezeigt werden?

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., den Einsatz algorithmischer Systeme bei Personalentscheidungen in die Liste der Vorgänge aufzunehmen, bei denen eine Datenschutzfolgenabschätzung zwingend durchzuführen ist. ist Bei automatisierten Systemen ist Transparenz sicherzustellen und eine vollständige Automatisierung zu verbieten.

Möglichkeiten, aber auch Risiken Mobiler Arbeit müssen differenziert betrachtet werden. Durch die Entgrenzung von Erwerbs- und Sorgearbeit dürfen sich bestehende Geschlechterungleichheiten nicht noch verstärken.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a. mit Blick auf Mobile Arbeit Folgendes zu regeln: Rechtsanspruch, Freiwilligkeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Diskriminierungsschutz, Arbeitsplatzausstattung, Unfallversicherung und steuerliche Absetzbarkeit.

Digitalisierung der Gesellschaft (B.IV)

Mit der Digitalisierung der Gesellschaft erweitert die Sachverständigenkommission ihren Blick über die Wirtschaft hinaus, denn digitale Technologien durchdringen das gesamte gesellschaftliche Leben.

Soziale Medien sind ein relativ neues, stark wachsendes und dennoch wenig untersuchtes Phänomen. Sie bilden nicht die reale Vielfalt der Menschen ab, sondern transportieren größtenteils Geschlechterstereotypen.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a. vielfältige Geschlechterbilder in den Sozialen Medien zu stärken. Dafür gilt es, Vorbilder und positive Beispiele zu fördern, Produktionskulturen zu verändern und Medienbildung auszubauen.

Geschlechtsbezogene digitale Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Bereichen vor und geht weit über Gewalt in den Sozialen Medien hinaus. Viele Formen bzw. Instrumente, mit denen geschlechtsbezogene Gewalt ausgeübt wird, wurden erst mit der Digitalisierung möglich. Zu denken ist hier beispielsweise an Stalking Apps. Daher kann von einer neuen Qualität der Gewalt gesprochen werden, die neue Herausforderungen mit sich bringt.  

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a., den Schutz vor und die Hilfe bei geschlechtsbezogener digitaler Gewalt zu verbessern. Dafür müssen Lücken an Wissensschnittstellen geschlossen werden, u.a. in Fachberatungsstellen, aber auch bei Polizei, Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und in der Verwaltung.

Datenschutz- und Kommunikationsgrundrechte sollen gewährleisten, dass alle Menschen unabhängig vom Geschlecht gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Nutzung persönlicher Daten darf nicht zu (geschlechtsbezogenen) Diskriminierungen führen. Der Staat ist verpflichtet, vor Benachteiligungen durch Private zu schützen.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a. die Grundlagen demokratischer, freiheitlicher und diskriminierungsfreier Verwirklichungschancen zu sichern. Dafür müssen Datenschutz, Privatheit, informationeller Selbstbestimmung und IT-Sicherheit jeweils ein hoher Wert beigemessen und durchgesetzt werden.

Gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente (C)

Gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente schaffen Rahmenbedingungen für die tatsächliche Durchsetzung gleicher Verwirklichungschancen. Dies gilt auch im Kontext der Digitalisierung. In diesem Sinne stellen sie den „Nährboden“ dar, der die „Zwiebel“ einer geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung versorgt.

Der digitale Transformationsprozess wirkt sich auf das Leben der Menschen aus, Fragen bestehender Geschlechterungleichheiten stellen sich neu und anders. Die Verwirklichungschancen aller Menschen in diesem Prozess zu fördern, ist eine dringliche und herausfordernde Aufgabe. Bestehende gleichstellungspolitische Instrumente und Strukturen müssen daher effektiv genutzt und ggf. angepasst werden. Zu ihnen gehören: ressortübergreifende Strategien, Gender Budgeting oder gleichstellungsorientierte Gesetzes- und Technikfolgenabschätzungen sowie Institutionen, die den Transfer von Wissen über Gleichstellung unterstützen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher u.a.:

  • Gleichstellung und Digitalisierung sollten in strategischer Perspektive (z.B. in der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie oder der Digitalstrategie) enger miteinander verknüpft und zusammengedacht werden.
  • Die digitalisierungsbezogenen Ausgaben im Bundeshaushalt 2021 sollten unbedingt im Rahmen einer Gender-Budgeting-Analyse untersucht und die Erkenntnisse konsequent umgesetzt werden.
  • Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung sollte gestärkt und verbindlicher werden. Im Kontext der Digitalisierung gewinnt insbesondere eine genderkompetente Technikfolgenabschätzung an Bedeutung.
  • Die zukünftige Bundesstiftung für Gleichstellung sollte über einen Arbeitsbereich Digitalisierung sowie über eine den Aufgaben angemessene Personal- und Ressourcen-Ausstattung verfügen.