Studie: Datenschutzerklärungen werden wenig gelesen

Laut einer Allensbach-Umfrage nicken 73 Prozent der Nutzer Datenschutzerklärungen ungelesen ab, weil sie es für "zwecklos" halten, sich damit zu beschäftigen.

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Studie: Datenschutzerklärungen werden wenig gelesen

(Bild: Ivan Marc / shutterstock.com)

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Von
  • Holger Bleich

Laut einer Studie lesen 73 Prozent der deutschen Nutzer von Internetdiensten die Datenschutzerklärungen nicht, bevor sie sich anmelden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der befragten Nutzer erklärten außerdem, sie stimmten beim Nutzen eines Internetdienstes den Bestimmungen einfach nur zu, um mit der Nutzung fortfahren zu können. Für die repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Zeitschrift Focus wurden 2542 Deutsche ab 14 Jahre befragt (Auszüge (PDF)).

Laut Allensbach halten 67 Prozent der 14 bis 29-Jährigen WhatsApp und 61 Prozent Google für "unverzichtbar". 77 Prozent der Nutzer von Internetdiensten finden es gleichzeitig zwecklos, die Datenschutzbestimmungen zu lesen, denn man müsse ja auf jeden Fall zustimmen, wenn man den lnternetdienst nutzen will.

Aus dem Ergebnis der Studie zíeht der Focus den Schluss, dass "Whatsapp, Google & Co. von Millionen Nutzern möglicherweise rechtswidrig Daten erhoben" haben. Der Umfrage zufolge seien weder die von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geforderte Freiwilligkeit noch die Informiertheit der User bei der Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) großer Tech-Plattformen gegeben. Laut Allensbach ist beides vielmehr "in der Rechtswirklichkeit weitestgehend eine Fiktion".

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aus Anlass der Studie Kritik an den Nutzungsbedingungen von Internetkonzernen geübt: "Die Umfrage bestätigt das Bild, das ich auch selbst habe", sagte er. "Viele Nutzer sind sich nicht im Klaren darüber, worin sie da eigentlich einwilligen. Und ganz freiwillig sind die Einwilligungen vielfach auch nicht. Zudem sind viele Einwilligungstexte und Datenschutzerklärungen sehr umfangreich und schwer verständlich."

Ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), Ulrich Kelber, sagte dem RND, "das Problem ist dem BfDI grundsätzlich bekannt. Gerade deshalb ist es eine wichtige Aufgabe, die datenschutzrechtliche Einwilligung weiter zu stärken." So sollten Nutzer bei ihren Einwilligungen differenzieren können, ob Daten nur im zur Erbringung des Dienstes erforderlichen Rahmen oder darüber hinaus auch zur Kontrolle und Verbesserung der Algorithmen oder für die Personalisierung von Werbung genutzt werden dürften. (hob)