Digitalisierung:Bayern first, Bedenken second

Der Bayerische Landtag hat Deutschlands "erstes Digitalgesetz" beschlossen.

Der Bayerische Landtag hat Deutschlands "erstes Digitalgesetz" beschlossen.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

CSU und Freie Wähler verpassen dem Freistaat Deutschlands "erstes Digitalgesetz". Es soll die Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft umfassend regulieren. Kann das ein Vorbild sein für die ganze Republik?

Von Christoph Koopmann

Deutschland und Digitalisierung - das ist noch immer kein wirklich passendes Begriffspaar. Internet gibt es auch 2022 noch nicht an jeder Milchkanne. Und um seinen Reisepass zu verlängern, muss man weiterhin Nummern ziehen und halbe Ewigkeiten in Ämtern warten, anstatt alles online zu erledigen. Passiert sogar Bundeskanzlern, wie Olaf Scholz (SPD) neulich erzählt hat. Von wegen "Digital first. Bedenken second", wie die FDP vor zwei Bundestagswahlkämpfen mal plakatiert hatte.

Dass sich all solcher Probleme nun die bayerische Staatsregierung annehmen will, verwundert kaum, hat sie sich doch zum inoffiziellen Motto gemacht, den CSU-freien Teilen der Republik zu zeigen, wie man's richtig macht. Bayern also bekommt nun Deutschlands "erstes Digitalgesetz", wie das zuständige Ministerium verkündet. Am Mittwoch hat es der Landtag in München beschlossen. "Wir wollen alle Lebensbereiche, die von der Digitalisierung betroffen sind, erstmals umfassend regeln", sagte Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Stellen sich zwei Fragen: Braucht es das überhaupt? Und wenn ja - kann Bayern damit tatsächlich Vorbild sein für Deutschland?

In der Expertenanhörung zum Gesetz im März lobte Dirk Heckmann, der an der Technischen Universität München Recht und Sicherheit der Digitalisierung lehrt und die CSU in netzpolitischen Fragen schon beraten hat, den Entwurf. Er sei "derzeit einzigartig in Deutschland", denn er stelle bei aller Digitalisierung den Menschen in den Mittelpunkt.

Auch der Verein Load, der sich für "liberale Netzpolitik" einsetzt und da nicht immer einig ist mit der CSU, findet es "uneingeschränkt zu begrüßen", dass das Gesetz zum Ziel hat, "rechtliche übergreifende Leitplanken für die Digitalisierung" zu schaffen. Sogar die Oppositionsfraktionen von Grünen, SPD und FDP im Landtag haben an der grundlegenden Idee erst mal nichts auszusetzen. Denn bisher ist Digitalisierung hierzulande, wenn überhaupt, in vielen, kaum zu überblickenden Einzelgesetzen geregelt.

Fachleute sehen Probleme in den Details

Dazu sagt Ministerin Gerlach, ihr Gesetz lege, erstens, allgemeine Ziele fest: Der Freistaat will etwa digitale Bildungsangebote, die IT-Sicherheit oder Barrierefreiheit auch im Netz voranbringen. 15 Bereiche umfasst die Agenda, die im Jahr 2022 zwar einigermaßen selbstverständlich klingt. Aber so klar in ein Gesetz gegossen ist sie in Deutschland eben bisher noch nicht.

Zweitens, erklärt Gerlach, schreibe Bayern nun "zum ersten Mal echte Digitalrechte für Bürgerinnen und Bürger" fest. Zum Beispiel, dass der Staat nicht einfach Internetzugänge sperren darf, wie das in Russland oder in China geschieht. Oder, dass die Menschen Behördengänge künftig online erledigen können.

Fachleute sehen Probleme in den Details. Der Verein Load hat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen. Darin schreibt er, dass es ja gut gemeint sei, Rechte festzulegen, nur sollten die dann auch im Zweifel vor Gericht einklagbar sein. So ist etwa vorgesehen, dass der Freistaat die Möglichkeiten "verbessern" soll, etwa in Sorgerechts- oder Erbschaftsangelegenheiten digital mit den Behörden zu kommunizieren. Ein Rechtsanspruch für Bürger aber ergebe sich daraus nicht, so Load.

Auch der Abschnitt, der Bürgern offenen Zugang zu Behördendaten zusichern soll, sei verbesserungswürdig. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Sachsen - die keine gesonderten Digitalgesetze im bayerischen Sinne haben - sei längst viel detaillierter geregelt, welche Daten welche öffentliche Stelle den Bürgern auf welche Weise verfügbar machen muss.

Und dann ist da die Formulierung zum Verbot von Netzsperren: De facto dürfte sich schon aus Artikel 5 des Grundgesetzes ergeben, dass der Staat so etwas nicht tun darf, weil freier Zugang zu öffentlichen Informationsquellen und Zensurverbot sowieso garantiert sind.

Die Schulen tauchen im Gesetz praktisch nicht auf

Der Bund hat auch schon längst geregelt, dass bis Ende dieses Jahres Dutzende wesentliche Verwaltungsleistungen - Stichwort Nummer ziehen beim Amt - digital angeboten werden müssen. Das läuft bisher aber schleppend. Auch in Bayern. Immerhin steht es jedem Bürger des Freistaats künftig zu, über ein Nutzerkonto namens "BayernID" digitale Behördengänge zu erledigen. Die BayernID gibt es zwar schon, nur anfangen können Bürger vieler Gemeinden damit noch nicht viel, weil man etwa sein Auto mancherorts bisher doch nur analog ummelden kann.

Weil die Landesregierung das selbst nicht in die Hand nehmen darf, präzisiert sie nun zumindest die Verpflichtungen für die Kommunen und gründet ein "Kompetenzzentrum", das diesen dabei helfen soll, das Großvorhaben Verwaltungsdigitalisierung immerhin bis 2024 auch wirklich umzusetzen.

Und ein Bereich, über den in den vergangenen zweieinhalb Corona-Jahren viel diskutiert worden ist, taucht im Digitalgesetz nur als Schlagwort auf, aber nicht mit genaueren Vorgaben: die Schulen. Dabei ist ja vielfach gefordert worden, dass Lehrer besser auf digitale Unterrichtsmethoden geschult werden müssten, dass es mehr PCs und Tablets braucht, mehr digitale Bildung. Gerlach aber sagt: "Wir dürfen so ein Digitalgesetz nicht mit Details überfrachten. Dann wäre es ja keine Grundsatzregelung mehr, sondern ein bloßer Maßnahmenkatalog." Alles Weitere müssen also die nächsten Regelungen klären.

Die Ministerin meint allerdings auch, es sei die Ampelregierung im Bund, die eigentlich vorangehen müsste mit Grundsätzlichem zur Digitalisierung. Die Verantwortung liegt aus ihrer Sicht beim Ministerium für Digitales und Verkehr, das die FDP führt. Zumindest "Digitale Infrastruktur" trug das Haus übrigens schon acht Jahre vor Antritt der neuen Regierung im Namen. Geführt hat es diese ganze Zeit über: die CSU.

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