Donnerstag, 25. April 2024

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Innenministerin Faeser zur Vorratsdatenspeicherung
„Wir müssen die IP-Adressen für die Ermittlungsbehörden verfügbar haben“

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Eine Ausnahme gilt für die Speicherung von IP-Adressen. Diese seien wichtig, um Täter zu identifizieren, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Dlf.

Nancy Faeser im Gespräch mit Philipp May | 21.09.2022
Nancy Faeser, SPD
Bundesinnenministerin Nancy Faeser macht sich dafür stark, IP-Adressen weiterhin anlasslos zu speichern, um Strafverfolgung im Nachhinein zu ermöglichen (imago/Thomas Imo/photothek)
Die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dürfen ohne Anlass nicht gespeichert werden - das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen ist eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. IP-Adressen aber können zur Bekämpfung und Verhütung schwerer Kriminalität gespeichert werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will diese Ausnahme nutzen. Ohne IP-Adressen könnten Täter nicht identifiziert werden. Das sei beispielsweise bei schweren Straftaten wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder relevant.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung allerdings komplett aus dem deutschen Recht streichen. Er bevorzugt stattdessen das "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem die Behörden die Kommunikationsunternehmen beim Verdacht auf schwere Straftaten verpflichten können, Daten umgehend "einzufrieren". Das Instrument ist laut Buschmann verfassungsrechtlich abgesichert. Faeser äußerte sich dazu kritisch. Wenn Daten bereits gelöscht seien, könne man sie auch nicht mehr einfrieren, so die Bundesinnenministerin. Sie erklärte aber, sie sei sicher, sich mit Justizminister Buschmann einigen zu können.
Das Interview im Wortlaut:
Philipp May: War es das jetzt endgültig mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland?
Nancy Faeser: Der EuGH hat gestern entschieden, dass anlasslos nicht alle Daten für jeglichen Fall gespeichert werden dürfen. Damit hat er seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Er hat aber genauso deutlich klargestellt, welche Daten auf welche Weise zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gespeichert werden dürfen.

"Jetzt bekommen wir viel Datenmaterial aus dem Ausland"

May: Und Sie halten dementsprechend an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fest?
Faeser: Für mich ist wichtig, dass wir für die Ermittlungsbehörden die IP-Adressen verfügbar haben müssen. Das gilt gerade für schwere Straftaten wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder, wo es gerade gegenüber den Opfern oder Angehörigen der Opfer enorm wichtig ist, dass wir Straftaten aufklären können. Sie haben ja in Ihrer Vorberichterstattung auch aufgezeigt, dass manche Anbieter im Netz keine Daten mehr speichern, weil sie nur noch Flatrates vergeben, und dadurch haben wir dann gar keinen Zugriff mehr. Ich glaube, dass wir uns da ein Stück weit ehrlich machen müssen, weil wir jetzt viel Datenmaterial aus dem Ausland bekommen, was wir hier auswerten, was zu großen Ermittlungserfolgen geführt hat, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wo wir große Fälle furchtbarer Art der sexualisierten Gewalt gegen Kinder haben, die aufgeklärt werden konnten. Aber da müssen wir uns auch ein Stück weit ehrlich machen und der Europäische Gerichtshof gibt uns ja diesen Spielraum, gerade die IP-Adressen zu speichern und auch zu nutzen, und dafür werbe ich und ich bin auch sicher, dass ich mich mit meinem Kollegen Herrn Buschmann dort einigen werde.

"Ansonsten kann ich den Täter nicht identifizieren"

May: Wobei Marco Buschmann, der Justizminister, ja gestern genau gesagt hat, dass er das nicht möchte, sondern dass er ein neues Gesetz ausarbeiten wird, das ausschließlich die sogenannte Quick Freeze Regelung vorsieht. Das heißt, dass die Daten erst bei einem konkreten Verdacht eingefroren werden können. Warum reicht Ihnen das nicht?
Faeser: Wenn die Daten weg sind, kann ich auch nichts mehr einfrieren. Das ist das Problem und ich glaube, dass wir das sehr konstruktiv in der Koalition lösen werden, weil dafür muss es ja eine Idee geben. Sie haben gerade das Zitat meines Kollegen Marco Buschmann auch noch mal vorgetragen, in dem er gesagt hat, es wird dann ein Mehr für die Sicherheitsbehörden geben. Aber wenn die Daten nicht mehr da sind, kann ich sie nicht einfrieren. Deswegen brauche ich für diese begrenzten Daten – wir wollen ja nicht alle Daten der Menschen speichern; das hat ja auch Lars Klingbeil gesagt, sondern es geht insbesondere um die IP-Adressen. Warum geht es darum? Weil ich ansonsten den Täter nicht identifizieren kann. Das ist das Entscheidende für uns und für die Ermittlungsbehörden.

"Wir wollen ja nur bei schwerer Kriminalität diese Daten nutzen"

May: Aber jetzt steht nun mal im Koalitionsvertrag recht klar, dass Daten rechtssicher anlassbezogen gespeichert werden sollen. Das deckt ja die Sichtweise von Marco Buschmann, dass auch eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht möglich sein soll. Haben Sie da nicht aufgepasst bei den Koalitionsverhandlungen?
Faeser: Doch und deswegen steht ausdrücklich im Koalitionsvertrag das Abwarten des Europäischen Gerichtshofs-Urteils drin. Es gibt einen ausdrücklichen Bezug dazu, weil wir abwarten wollten, was das Gericht entscheidet, was rechtssicher möglich ist.
May: Aber anlassbezogen steht da nun mal drin. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Faeser: Nein, das kann man nicht wegdiskutieren. Es geht ja auch darum, dass wir nur anlassbezogen eingreifen. Das ist ja die Unterscheidung. Es geht ja nicht darum, dass wir uns die Daten aller Menschen angucken, sondern wir wollen ja nur bei schwerer Kriminalität diese Daten dann nutzen zur Aufklärung des Täters. Insofern gibt der Koalitionsvertrag Spielraum.

Aufklärung des Anschlags von Hanau

May: Entschuldigung, aber das ist ja hoffentlich immer so in einem Rechtsstaat, auch bei anlassloser Vorratsdatenspeicherung.
Faeser: Ja, natürlich! Aber wie gesagt: Der Koalitionsvertrag gibt uns den Spielraum und den will ich nutzen, mit dem ausdrücklichen Bezug auf das Europäische Gerichtshofs-Urteil. Der Europäische Gerichtshof hat speziell gestern noch mal sehr dezidiert in seinem Urteil gezeigt, was alles geht, und ich meine, dass für die Opfer und die Angehörigen der Opfer es richtig ist zu sagen, wir erheben dann auch diese Daten, um Verbrechen aufklären zu können, und verlassen uns nicht auf Daten, die uns aus dem Ausland zugespielt werden.
Ich glaube, wenn man mal schaut, für welche Fälle das entscheidend ist – wenn Sie zum Beispiel den furchtbaren Anschlag in Hanau sehen, wo der Täter neun junge Menschen ermordet hat und vorher auf einer Website schon Taten angekündigt hat und seine Brutalität sichtbar war und dass wir im Nachgang diese Bewegung, die es auf dieser Website gab, nicht nachvollziehen konnten, hat uns beispielsweise daran gehindert, auch rechtsextreme Netzwerke aufzuklären.

Hoffnung auf eine Einigung mit dem FDP-Justizminister

May: Frau Ministerin, jetzt stehen Sie mit Ihrer Haltung, Ihrer Meinung ja nicht nur gegen die FDP; Sie stehen auch gegen die Grünen und es gibt auch in Ihrer Partei sehr prominente Stimmen, die es im Prinzip genauso sehen wie Marco Buschmann. Die Parteichefin Saskia Esken, eine Digitalpolitikerin, zum Beispiel. Die wünscht sich jetzt auch mit Verweis auf den Koalitionsvertrag diese "Quick Freeze"-Regelung. Wen haben Sie eigentlich hinter sich auf Bundesebene, mit Ausnahme der Union, die ja nicht in der Regierung sitzt?
Faeser: Ich habe einige meiner Parteikolleginnen und Kollegen auf meiner Seite und ich weiß auch, dass der Bundeskanzler das Erheben der IP-Adressen für wichtig hält. Insofern werden wir schauen, dass wir eine gute Lösung finden. Ich bin sicher, dass der Justizminister und ich, dass wir uns einigen können und dass wir eine Lösung für diese speziellen IP-Adressen auch hinbekommen.

"Regelung finden, wie IP-Adressen gespeichert werden können"

May: Wieso glauben Sie das, dass Sie sich einigen können? Was mich sowieso grundsätzlich wundert: Wirklich ausnahmslos alle haben dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs genauso erwartet. Mit anderen Worten: Eigentlich hätten Sie ja genau mit der Verkündigung eine Einigung verkünden können, einen längst ausgehandelten Kompromiss, den es aber nicht gibt. Ihre Positionen sind immer noch genauso weit auseinander wie vor zehn Monaten.
Faeser: Ich glaube nicht, dass man im Vorhinein eines Gerichtsurteiles schon daraus Schlüsse ziehen sollte, und insofern war es, glaube ich, sehr angemessen, das Urteil abzuwarten und jetzt zu schauen, was wir sehr zeitnah auf den Weg bringen können. Natürlich habe ich mich auch im Vorfeld mit meinem Kollegen schon ausgetauscht und deswegen bin ich auch nach wie vor zuversichtlich, dass wir eine Lösung hinbekommen.
May: Wie könnte denn eine Kompromisslinie aussehen?
Faeser: Eine Kompromisslinie könnte ja sein, dass wir eine Regelung darüber finden, wie IP-Adressen gespeichert werden können, wenn die Anbieter dazu übergehen, wegen der Flatrates gar keine Daten mehr zu speichern, ob es eine Möglichkeit für eine solche Speicherung gibt unter sehr engen Voraussetzungen. Da ist einiges denkbar und deswegen bin ich auch nach wie vor zuversichtlich, dass wir das hinbekommen.

Keine Bewegungsprofile erstellbar

May: Was wären denn die engen Voraussetzungen, an die Sie da denken?
Faeser: Na ja. Zeitliche Begrenzung ist beispielsweise eine und natürlich ist es ja auch eine Beschränkung der Daten. Es ist ja nicht, wie jetzt im Gesetz vorgesehen, die Speicherung jeglicher Daten, sondern tatsächlich nur der IP-Adresse, womit der Täter identifiziert werden kann. Aber es werden damit keine beispielsweise Bewegungsprofile erstellt werden können.
"Verlagerung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ins Netz"
May: Frau Faeser, Sie haben gerade sehr deutlich ausgeführt, warum Sie glauben, dass es so wichtig ist, dass wir diese Vorratsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen brauchen. Jetzt hat es ja schon eine Vorratsdatenspeicherung gegeben in Deutschland, in viel größerem Maße, als es das Gesetz, das jetzt eingefroren ist, vorgesehen hat, von 2008 bis 2010. Da ist fast alles erlaubt gewesen nach heutigen Maßstäben. Relativ wenig deutet darauf hin, dass das den Behörden damals groß geholfen hätte bei der Verbrechensbekämpfung. Weder die Zahl der schweren Straftaten ist damals zurückgegangen, noch die Aufklärungsquote hat sich verbessert. Wieso, glauben Sie, ist das wirklich ein Quantensprung für die Ermittlerinnen und Ermittler bei der Aufklärung schwerer Straftaten?
Faeser: Zum einen müssen wir unterscheiden. Natürlich gehen die schweren Straftaten nicht zurück, sondern im Gegenteil: Wenn Sie mehr aufklären können, haben Sie natürlich mehr Zahlen.
May: Aber auch die Aufklärungsquote war nicht höher.
Faeser: Und wir haben seit damals eine starke Veränderung, eine sehr starke Verlagerung beispielsweise sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz und auch das furchtbare Verfahren des Grooming, wo Erwachsene gezielt Jugendliche, Kinder zu sexualisierten Handlungen zwingen, eine extreme Zunahme. Das sagt auch der Kinderschutzbund. Deswegen haben wir eine veränderte Situation, wo Sie diese IP-Adressen auch benötigen. Deswegen glaube ich so fest daran, dass das für die Sicherheitsbehörden unerlässlich ist, und das sagen ja auch alle Expertinnen und Experten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.