Interview: Kampf der Abmahnindustrie

Nach wie vor verdienen Anwälte mit automatisierten Urheberrechtsabmahnungen gutes Geld. Dabei bedienen sie sich unsauberer Methoden, sagen die Initiatoren des „Abmahnbeantworters“. Auf dem 33C3 schlagen sie vor, den Spieß umzudrehen und die Kanzleien hinter den Massenabmahnungen selbst zur Kasse zu bitten.

Foto: Stella Schiffczyk unter CC0

Im August haben der Chaos Computer Club und Menschen aus der Freifunkbewegung ein Tool an den Start gebracht, das WLAN-Betreiber unterstützt, die unberechtigt wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden. Auf der Website des Abmahnbeantworters kann sich jeder, der eine unberechtigte Abmahnung erhalten hat, mit wenigen einfachen Schritten durch ein Formular klicken. Als Ergebnis erhält man ein höflich und sachlich formuliertes Schreiben, das man an die Abmahnkanzlei senden kann.

Auf dem 33. Chaos Communication Congress haben mit Beata Hubrig und Erdgeist zwei der Menschen, die für das Projekt verantwortlich sind, die Idee hinter dem Abmahnbeantworter dargelegt und nächste Schritte gegen die Abmahnindustrie angekündigt (Video bei ccc-tv).

Beata Hubrig haben wir im Anschluss zu ersten Erfahrungen und konkreten Plänen befragt. Sie ist Rechtsanwältin und vertritt Freifunker und Tor-Aktivisten, die unberechtigt abgemahnt wurden.

Geschäft mit der Angst

RA beata hubrig
Rechtsanwältin Beata Hubrig.

netzpolitik.org: In eurem Vortrag habt ihr die Probleme automatisierter Abmahnungen wegen vermeintlich begangener Urheberrechtsverletzungen ja durchaus grundsätzlich angegangen. Zusammengefasst: Was ist die „Abmahnindustrie“ und warum ist sie ein Problem?

Beata Hubrig: Wir erleben gerade einen Missbrauch von eigentlich auf sorgfältig behandelte Einzelfälle ausgelegten juristischen Werkzeugen zum automatisierten Geldverdienen. Ein paar Juristen nutzen Nischen und Formulierungslücken in Gesetzen unerbittlich aus und nehmen dabei schwerste Kollateralschäden an der gerade erst aufblühenden digitalen Gesellschaft in Kauf – und das für schnödes Geld.

Die massenhaft abmahnenden Kanzleien haben einen Weg gefunden, das Kostenrisiko und damit faktisch die Kosten von fehlerhaften Abmahnungen fast vollständig auf die Betroffenen abzuwälzen. Deshalb haben sie keinerlei Motivation, sorgfältig zu arbeiten, und verteilen ihre Abmahnungen inzwischen mit der Gießkanne. Nach unseren Recherchen ist eine der größeren Kanzleien mit rund 10 000 Fällen monatlich dabei. Rein rechnerisch hat über die letzten zehn Jahre allein diese Kanzlei ein Prozent der Bevölkerung mit ihren Abmahnungen behelligt.

netzpolitik.org: Welche Folgen hat das?

Beata Hubrig: Im Falle der Filesharing-Abmahnungen sind die mittelbaren Folgen ein schmerzlich spürbares Schließen der offenen Netze. Das eigentlich selbstverständliche Teilen so rudimentärer Dinge wie seines Internetzugangs mit Nachbarn und Familie wird unter einen Strafzoll gestellt.

netzpolitik.org: Ihr habt mit dem Abmahnbeantworter im August ein Tool geschaffen, das die kostenlose Erstverteidigung gegen automatisierte Abmahnungen erleichtern soll. Wie liefen die ersten Monate?

Beata Hubrig: Da wir keine Zugriffe loggen und der Abmahnbeantworter vollständig im Browser läuft, können wir keine quantitativen Aussagen treffen. Das Feedback von Benutzern des Dienstes stimmt aber zuversichtlich: Mehrere Menschen berichteten uns, dass auf das Beantworterschreiben hin die Forderungen zurückgenommen wurden. Eine Kanzlei hat eigens für den Abmahnbeantworter mehrere Textbausteine in ihre Serienbriefsoftware aufgenommen. Und was uns sehr wichtig ist: Es findet eine Debatte über dieses anrüchige Geschäft mit der Angst statt.

Den Spieß umdrehen: Kostenrisiko für Abmahner

netzpolitik.org: Auf dem Congress habt ihr angekündigt, mit dem Abmahnbeantworter nicht mehr nur Selbstverteidigung erleichtern, sondern den Druck auf die geschäftsmäßigen Abmahner erhöhen zu wollen. Was habt ihr vor?

Beata Hubrig: Der Abmahnbeantworter ist ja zuerst ein Werkzeug für jedermann, um ohne einen Anwalt zu beauftragen alle relevanten Fakten für ein erstes Zurückweisen der Forderung an den Abmahner zu kommunizieren. Unter diesen Voraussetzungen steigt das Risiko für die Kanzleien, auf den Kosten weiterer Schritte sitzenzubleiben.

Dies ist aber ein passives Mittel, um den akut Betroffenen zu helfen. Um auch politisch wirksam zu sein, muss bei den Abmahnern nicht nur ein erhöhtes Kostenrisiko bei mangelnder Sorgfalt entstehen, sondern eben reale Kosten. Die können entstehen, wenn nach Verstreichen der im Beantworterschreiben gesetzten Frist die Forderung trotz offensichtlicher Unrechtmäßigkeit nicht zurückgenommen wurde und zum Durchsetzen dieser Erkenntnis ein Anwalt tätig werden muss. Diese Tätigkeit geht natürlich mit einer Kostennote einher. Dadurch werden die teils sehr schlampig arbeitenden Kanzleien durch Druck auf ihre Geldbörse nachdrücklich an ihre Pflicht zur Sorgfalt erinnert.

netzpolitik.org: Wie funktioniert das konkret? Muss man dann doch einen Anwalt einschalten?

Beata Hubrig: Die zweite Antwort des Abgemahnten wird dann tatsächlich von einem Anwalt geschrieben, und dieser hängt an sein Schreiben eine Rechnung über seine Tätigkeit an. Dabei wird dem Abmahner implizit vorgeworfen, er hätte mit dem ersten Schreiben schon erkennen können, dass die falsche Person abgemahnt wurde und daher die Abmahnung hätte zurückgenommen werden müssen. Da der Abmahner dies jedoch fahrlässig unterließ, trägt er nun auch das Kostenrisiko für das Abmahnverfahren.

Sinn dieses Vorgehens ist, das Massenverfahren zu erschweren. Die anwaltliche Tätigkeit funktioniert nur in der Arbeit am Einzelfall. Jedes Massenverfahren führt dazu, dass falsche juristische Ergebnisse entstehen. In unserem Fall eben dazu, dass viele Anschlussinhaber zu Unrecht abgemahnt werden. Eine saubere Bearbeitung des Sachverhaltes würde aus dem „viel“ ein „wenig“ machen. Das möchten wir erreichen.

netzpolitik.org: Wie findet man einen Rechtsanwalt, der einen dabei unterstützt?

Beata Hubrig: Einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu finden, ist heute nicht mehr sehr schwer. In diesem Bereich gibt es sehr viele, und sie haben alle auch eine Internetpräsenz. Auf ihren Websites berichten auch viele Urheberrechtsanwälte über ihre Arbeit, so dass der Suchende sich einen Eindruck von den jeweiligen Rechtsanwälten verschaffen kann.

Hoffnung auf Rechtssicherheit für offene Netze

netzpolitik.org: Glaubt ihr, dass sich dem Unwesen der Abmahnindustrie so in absehbarer Zeit ein Ende bereiten lässt, indem man den entsprechenden Unternehmen das automatisierte Abmahnen erschwert? Worauf hofft ihr politisch?

Beata Hubrig: Wir hoffen darauf, dass das Abmahnwesen unter Kontrolle gebracht und das Risiko für einen Anschlussinhaber, der seinen Zugang teilen möchte, mindestens überschaubar wird. Am besten wäre natürlich, dass die Haftung sich nur auf die von ihm begangenen Rechtsverletzungen bezieht. Politisch wünschen wir, dass es der Normalfall ist, einen Internetzugang zu haben und zu teilen – egal, wo ich mich befinde und in welcher Lebenssituation ich stecke.

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14 Ergänzungen

  1. Offene Kommunikation ist politisch nicht erwünscht, da die gesetzlichen Abhörinstrumentarien noch nicht vollständig etabliert sind …

    Die Politik hat kein Interesse diesen Abmahn-Terrorismus zu beenden …
    Angst ist ein probates Mittel um den Bürger Mundtod zu machen und die noch offenen W-LANs auf diese Weise zu schließen …

    1. Also eigentlich sind offene unverschlüsselte Netze sogar besser abzuhören, darum ja auch der Hinweis der Freifunkter auf https und verschlüsselten Messengern. Wenn man weiss, wo die Leute sitzen kann man sich direkt einwählen und den Netzverkehr mitschnippeln.

      Sollte man sich bewusst sein.

      1. … besser abzuhören, ja … aber auch nur bedingt!
        Ich verwende z.B. einen nano USB WLAN Dongle, den stöpsel ich mal im Erlebnisfall schnell aus und „werf ihn wech“!
        Script zum Putzen angeworfen und auch die Treiberreste sind gefixt!
        Jetzt kömmt da ’n Büttel und möchte mir da noch etwas nachweisen … präsentiert mir eine IP+MAC, die beide nicht zu meinem Gerät gehören!
        Die Texte wurden auch auf einem Eierphone geschrieben und nicht auf einer Linux Büchse!
        … ich ‚abe keine Eierphone!
        Beim Tricksen/Täuschen in offenen WLANs muss man seiner Paranoia und der entsprechenden Sorgfalt freien Lauf lassen!
        Szenario für absolut Paranoide:
        – Nano WLAN Netzwerkkarte
        – Booten via SD Card, am besten ein Tiny Linux mit Virtual Box
        – VMs liegen auf verschlüsseltem USB3 Stick
        – Zugriff auf VM (Virtual Box)
        – VM nutzt exklusiv Nano WLAN Karte
        – Büttel erscheint
        – Rechner Hart abschalten
        – SD Karte, USB3 Stick und Nano WLAN Karte passend „Entsorgen“
        – Büttel beschlagnahmt Rechner und stellt Behauptung auf …

        Büttel gibt dir deinen forensisch zerstörten Rechner wieder …

      2. als ergänzung:

        z. b. kismet mit einem „speziellen“ angepassten airsnort…
        schneidet den kompletten „funk“-lan traffic mit. ähnlich wie z. b. tcpdump, wireshark, etc. bei verkabelten systemen.

        der grosse unterschied beim funk ist:. die man in the middle attack ist nicht zu orten und wird vor allem nicht wahrgenommen.

        1. *grummel
          die von Habo vorgeschlagene lösung wird nicht funzen.

          die mac unerhebliche, da leicht zu faken
          die verwendete hw unerheblich

          das von mir beschriebene szenario hat auch zu gps eine verbindung. trickst Du den satelliten aus, der Deinen standort im idealfall auf einen meter begrenzen kann, dann @Habo hast Du eine chance.

          ansonsten… wie lange überlebt eine schneeflocke im backofen? *gg

    2. Wenn ich schon „die Politik“ lese, weiß ich automatisch, dass keine differenzierte Betrachtung mehr folgt.

      Jemand, der in einer der demokratischsten Staaten der davon ausgeht, dass ein politisches Ziel ist, die Bürger „Mundtod“ zu machen, der hat sich sowieso etwas im Staat geirrt.

      Wer ist den ganz konkret „die Politik“ und warum verfolgt dieser jemand das Ziel`?

  2. ich poste es sehr oft, aber auch immer wieder gerne:

    die lösung ist sehr einfach:
    erstes schreiben der ak die den geschädigten vertritt muss so etwas wie damals im mahnwesen sein.

    soll heissen eine art „erinnerung“ die keine kosten für die verletzung des urheberrechtes des betroffenen „übeltäters“ beinhaltet, sowie die möglichkeit der verbindlichen äusserung des „übeltäters“ zu dem von ihm ( angeblich ) gemachten vergehens.

    bei keiner einigung können beide parteien die dementsprechenden rechtsmittel in anspruch nehmen.

        1. Auf Kompas KLeinkrieg haben wir schon mal geantwortet. Die Antwort klingt aus unserer Sicht nicht nur für Laien nachvollziehbar: https://netzpolitik.org/2016/interview-warum-ein-abmahnbeantworter-der-antwortschreiben-generiert/

          Im übrigen: Niemand muss den Abmahnbeantworter und die größtenteils ehrenamtlichen Strukturen dahinter nutzen. Man kann auch Kompa oder anderen Anwälten Geld für sowas bezahlen. Und alles weiter so laufen lassen wie bisher.

  3. Urheberrecht ist ein ganz beschissener talkingpoint für freie w-lans, hab ich das schon erwähnt?
    Und jeder der das in diesem Kontext kolportiert, wird zu einem Teil des Problems.
    Just another brick in the wall.

  4. Abmahnung das läuft super in Deutschland für Anwälte.
    Aber sonst nix. Die Politik ist verblendet von dem Thema, es gibt wichtige Themen.
    Die Kriege und Flüchtlinge in dieser Welt und Dr. Klimawandel. Nein Urheberrecht und wo ein MP3 heruntergeladen hat und wie man den Menschen das Geld aus der Tasche holt.
    Was ist mit der Zukunft der Altersversorgungen der Nächsten Generation.
    Dann darf man sich nicht Wundern.
    Die Technik kann heute rausfinden wer, wann, was im Netz macht , aber ein Terroranschlag nicht.
    Irgendwie komisch, ach ja damit kann man kein Geld Verdienen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.