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Datenschutz WhatsApp an der Schule - was geht, was nicht?

Dürfen Lehrer WhatsApp benutzen? Sollen sie sogar? SPIEGEL ONLINE hat mehrere Datenschutzbeauftragte nach ihren Empfehlungen gefragt.
Foto: Ritchie B. Tongo/ picture alliance / dpa

Ein Lehrer richtet an einer Berliner Schule eine WhatsApp-Gruppe ein, sie soll den Austausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern erleichtern. Daraufhin meldet sich ein besorgter Vater bei der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk. Ihre Kritik an dem Lehrer sorgt bei den Zeitungen in Berlin für Aufregung: WhatsApp könnte im Schuleinsatz generell rechtswidrig sein, sagt Smoltczyk.

Die WhatsApp-Gruppe wurde inzwischen aufgelöst. Die Lehrer bekamen eine Schulung in Sachen Datenschutz. Doch die Frage stellt sich im Schulalltag immer wieder: Welche Netzdienste sind erlaubt? SPIEGEL ONLINE hat die Datenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer auf das Thema angesprochen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Was ist das Problem mit WhatsApp?

Laut Smoltczyk ist die Vertraulichkeit der Daten bei dem US-Messagingdienst nicht gewährleistet. Zwar behauptet der Betreiber, die Daten verschlüsselt zu übertragen, dies sei aber nicht in allen Fällen garantiert. Außerdem erfahre der Anbieter des Dienstes, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt kommuniziere. Es sei nicht auszuschließen, dass US-amerikanische Behörden auf die Daten zugreifen können. Die Einhaltung europäischer Datenschutzrichtlinien könne deshalb nicht gewährleistet werden, folgert Smoltczyks Datenschutzbericht.

Darüber hinaus ist die Datenweitergabe in der Gruppe problematisch: Nicht jeder möchte, dass die ganze Klasse die eigene Mobilnummer kennt. Das ist die Voraussetzung für die Nutzung von WhatsApp.

Außerdem werden bei der Einrichtung der Software normalerweise alle Kontakte, die im Adressbuch des Geräts gespeichert sind, zu WhatsApp hochgeladen - ohne dass sich die Eigner dieser Daten wehren können. Seinen Datenschatz gibt WhatsApp an die Konzernmutter Facebook weiter. Dort wird er zu Werbezwecken genutzt.

  • Beschränkt sich das Problem auf WhatsApp?

Nein, ähnliche Probleme stellen sich bei fast allen sozialen Netzwerken, die populär und in den USA ansässig sind. Das sind zum Beispiel Facebook oder Snapchat, aber auch Angebote wie Dropbox. Auch YouTube kann problematisch sein, wenn Lehrer dort Filme mit schulischem Inhalt hochladen.

  • Gibt es Alternativen?

Dazu heißt es aus Bremen: "Als Alternativen könnten derzeit lediglich Telefon und Fax angesehen werden oder die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation bzw. die persönliche Kommunikation."

Nicht in allen Ländern wird das so ausschließlich gesehen. Es gibt ja Konkurrenten der US-Dienste, die ihre Server nicht in Amerika haben und sämtliche Kommunikation verschlüsseln. "Bei Konkurrenten in Europa kann davon ausgegangen werden, dass die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt ist", sagt der Thüringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse, der dem Arbeitskreis Datenschutz und Bildung vorsitzt.

Allerdings sollte sich der einzelne Lehrer nicht auf seine persönliche Einschätzung verlassen. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten. An vielen Schulen werden Kommunikationsplattformen angeboten, die auf eigenen Servern laufen. Datenschutzrechtlich ist man da auf der sicheren Seite, allerdings sind die Dienste in aller Regel nicht so schick und praktisch wie die kommerzielle Konkurrenz.

  • Sollte man US-Datendienste für den Unterrichtsgebrauch pauschal verbieten?

In einigen Bundesländern ist das schon so, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder im Saarland. Wer dennoch digital kommunizieren und Dokumente austauschen will, soll auf jeweils landeseigene Lernplattformen zugreifen.

  • Nicht selten treten Schüler an die Lehrer heran, weil sie WhatsApp nutzen möchten. Können sie das von den Lehrern einfordern?

Nein, da besteht kein Anspruch.

  • Was müssen Lehrer beachten, wenn sie soziale Netzwerke für Unterrichtszwecke nutzen wollen?

Sind WhatsApp und Co. nicht generell verboten und ein Lehrer möchte sie einsetzen, muss er sich absichern: Die Schüler müssen über die Risiken aufgeklärt werden und der Nutzung zustimmen. Außerdem kann das nur freiwillig erfolgen. Wird auf einen Schüler dabei Druck ausgeübt, verstößt das gegen geltende Standards. Auch die Gruppendynamik unter den Schülern kann dazu führen, dass eine freie Entscheidung schwer möglich ist - im Streitfall kann das eine wichtige Rolle spielen.

Umstritten ist, ab welchem Alter die Schüler tatsächlich selbst zustimmen können. "Es gibt Juristen, die hier die Parallele zur Religionsmündigkeit ziehen", erläutert Hasse. Dann könnten schon 14-Jährige selbst entscheiden. Andere halten eine Zustimmung der Schüler erst ab 18 Jahren für gerichtsfest. Besser ist, die Erziehungsberechtigen entscheiden.

  • Was, wenn ein Lehrer keine derartigen Vorbereitungen trifft?

Dann kann es Ärger geben. Welchen, entscheidet die zuständige Bildungsbehörde, zum Beispiel über Maßnahmen wie im Berliner Fall: Schulungen für die Lehrer, Ermahnungen, eventuell Nutzungsverbote. Theoretisch können Eltern auch auf Unterlassung klagen. Wenn Fotos oder Videos weitergereicht werden, die Schüler zeigen, sind gar strafrechtliche Konsequenzen denkbar.

  • Haben soziale Netzwerke denn überhaupt etwas in der Schule zu suchen?

"Natürlich muss man das unterrichten dürfen", findet Hasse, schließlich ist es ja gerade die Aufgabe von Schulen, zur Medienkompetenz zu erziehen. Ähnlich hält es auch das Land Hessen. Die Position ist unter den Datenschutzbeauftragten aber umstritten. Hasse weiß, dass viele Lehrer selbst unsicher sind. In Kooperation mit der Kultusministerkonferenz fordert er deshalb, digitale Medien zu einem verpflichtenden Bestandteil der Referendarsausbildung zu machen.

In Rheinland-Pfalz werden passende Unterrichtseinheiten für die Schüler gleich vom Datenschutzbeauftragten selbst veranstaltet.

  • Gibt es Möglichkeiten, WhatsApp aus der Schule zu verbannen?

Der Berliner Bildungssenat hat 2016 einen Entwurf vorgelegt, der Lehrern in Berlin verbieten sollte, soziale Netzwerke bei der Kommunikation mit Schülern zu nutzen, darunter Dienste wie Facebook, Twitter und WhatsApp. Schulleiter monierten allerdings, dass das den Unterricht zu sehr einschränken würde. Der Entwurf wurde verworfen. Dem SPIEGEL sagte die zuständige Senatsverwaltung, es sei nicht ausdrücklich verboten, dass Lehrer mit ihren Schülern über WhatsApp kommunizieren - es ist aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Die Behörde gehe davon aus, dass Lehrer soziale Netzwerke "verantwortungsbewusst, mit der beruflich bedingten Zurückhaltung" nutzen würden.

  • Was bedeutet hier "verantwortungsvoll"?

Lehrer müssen klar zwischen der privaten und dienstlichen Nutzung unterscheiden. Und: "Sie sollten sehr gut überlegen, ob sie personenbezogene Daten, etwa von Schülern, dem Netzwerk anvertrauen", sagt Hasse. Unterliegen die Server nicht deutschem oder europäischem Datenschutzrecht, besteht nicht nur die reale Gefahr eines Rechtsverstoßes, sondern auch ein Risiko des Datenmissbrauchs. Konkret kann das bedeuten: Ein Arbeitsblatt per WhatsApp zu verteilen ist nicht so problematisch wie Noten auf diesem Weg bekannt zu geben.

Wichtig ist außerdem die freiwillige Zustimmung. "Mir gefällt überhaupt nicht, was für ein Druck auf Schüler aufgebaut wird, die nicht dabei sind", sagt Marit Hansen aus Schleswig-Holstein. Auch das gehöre zur Erziehung zur Medienkompetenz: "Dass über Risiken aufgeklärt wird und keiner durch Gruppendruck oder Zwang dazu gebracht wird, einen Dienst wie WhatsApp zu nutzen."

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