Pietsmiet: "Alle Twitch-Kanäle sind kostenpflichtiger Rundfunk"
Ein sichtlich verstörter Peter Smits von Pietsmiet hat sich über seinen Austausch mit der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen geäußert. Daraus würde sich ergeben, dass jeder Twitch-Kanal eine kostenpflichtige Sendelizenz benötigt.
Per Video hat der Streamer Peter Smits - bekannt für Pietsmiet - seine Community über den jüngsten Austausch mit der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen informiert. Smits berichtet, dass es entgegen seinen früheren Annahmen nicht nur um seinen Nebenkanal Pietsmiet TV auf Twitch gehe, über den rund um die Uhr ältere Beiträge übertragen würden. Stattdessen gehe es auch um seinen Hauptkanal Pietsmiet.
Auf dem Hauptkanal ist nicht ständig frisches Programm zu sehen, sondern wie bei den meisten Streamern und Let's Playern eben meist nur dann, wenn es ein neues Video gibt oder eine Liveübertragung stattfindet. Wenn für Pietsmiet eine Sendelizenz nötig sei, so Smits nun, würde das bedeuten, dass die von der Landesmedienanstalt angemahnte Sendelizenz "auch für jeden anderen Twitch-Kanal gelten müsste."
Selbst wenn das nur die größeren Streamer treffen würde, weil eine Lizenz eigentlich erst ab 500 Zuschauern nötig sei: Die meisten Videoblogger dürften kaum die normalerweise fälligen 1.000 bis 10.000 Euro übrig haben, zumal zu dieser Summe meist auch nicht unerhebliche Rechtsanwaltskosten für die korrekte Bearbeitung und Einreichung der Anträge und dergleichen kämen.
In seinem Video sagt Smits, dass er die Vorgaben der Landesmedienanstalt nicht für korrekt halte und dass er sich rechtlich dagegen wehren möchte. Er fürchtet unter anderem, dass sonst jeder Kanal einen Jugendschutzbeauftragten bräuchte und vor 22 Uhr nur Material für Kinder und Jugendliche zeigen dürfte.
Alle Streamer im Visier
Hintergrund ist, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten in ihrer Sitzung am 21. März 2017 damit gedroht hatte, den Streamingkanal Pietsmiet TV auf Twitch zu untersagen. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich bei Pietsmiet TV um ein "Rundfunkangebot ohne Zulassung". Der Kommission sei es mit der Beanstandung darum gegangen, "dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Augen zu führen und ihn zu bewegen, bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag" zu stellen.
Bereits in ihrer Pressemitteilung hatte die ZAK angedeutet, dass es ihr nicht nur um Pietsmiet TV geht. Solange es keine Gesetzesänderung gebe, werde "die ZAK die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden" - was nun offenbar exemplarisch anhand von Piet Smiet durchgezogen werden soll.
Es ist ein bekanntes Verhaltensmuster, dass Menschen, wenn sie keinerlei sachliche...
Zunächst: Würdest du bitte diese infantilen Beleidigungen lassen? Oder geht es bei dir...
So einfach ist es dann auch wieder nicht. Selbstverständlich darf man etwas...
Ich glaube man muss bei allen Plattformen nach linear (Streaming) und Telemedien (Abruf...