Der Storch-Effekt – Seite 1

Die Deutschen haben einen politischen Reinigungsmechanismus verloren, der Staatsräson war: Wer rassistisch oder nazi-ähnlich daherredete, eine hässliche Fratze in der politischen Öffentlichkeit zog, wurde geächtet – und schnell von der Bühne verbannt. Das entfernte zwar den Rassismus nicht aus den Köpfen, aber zumindest weitgehend aus der Öffentlichkeit.

Heute gelingt das nicht mehr zuverlässig, weil in sozialen Netzwerken dauernd einer eine Fratze zieht. So viele Menschen kann man nicht verbannen, es wäre politisch auch nicht wünschenswert und technisch nahezu unmöglich. Dieser Umstand war Anlass für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Es ist entstanden in der Sehnsucht nach einer neuen, wirksamen Waffe gegen öffentlich vorgetragene Verleumdungen, ehrabschneidende Beleidigungen, Rassismus – und Schlimmeres.

Gelöschte Satire

Seit es jedoch vollends in Kraft ist, seit Anfang Januar also, tobt eine heftige Debatte darum. Was ist geschehen? Beatrix von Storch (AfD) hatte auf Twitter gepöbelt, sie sprach von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden", der Tweet wurde mit Verweis auf das NetzDG gelöscht und aus Twitter und Facebook entfernt. Genauso erging es später einem satirischen Beitrag des Magazins Titanic dazu auf Twitter. Unklar bleibt, ob die Unflätigkeiten von Frau von Storch tatsächlich rechtswidrig sind. Die Satire zu löschen war offensichtlich ein Fehler der Digitalkonzerne, woraufhin sich alle möglichen Stimmen erhoben, die eine Gefahr für die Meinungsfreiheit erkennen wollen – und das ganze Gesetz ablehnen (Deutscher Journalistenverband, Grüne, FDP – und natürlich die AfD).

Doch das wäre falsch. Das NetzDG ist ein, wenn auch unzureichender Schritt hin zu weniger Gewalt im öffentlichen Diskurs: weniger Hetze und weniger Beleidigungen, weniger Rassismus und Nazi-Parolen. Dafür braucht es eine dem digitalen Wandel angemessene Anstrengung des Staates. Denn nur zur Erinnerung: Das NetzDG verschärft nicht das Recht, sondern zwingt lediglich die Digitalkonzerne unter Androhung von Strafe dazu, geltendes Recht endlich anzuwenden und rechtswidrige Äußerungen zu löschen.

In der Quarantäne-Station

Dieses Gesetz nun zurückzunehmen, bloß weil es Schwächen hat und das Problem nicht binnen Tagen löst, dessentwegen es erschaffen wurde, wäre absurd. Im Gegenteil, die Aufmerksamkeit, die das NetzDG auf die Grenzfälle der Meinungsfreiheit lenkt, ist gut. Das Gesetz führt ja eben nicht dazu, dass Äußerungen aus dem Internet verschwinden, sondern überweist üble Wortmeldungen in eine Quarantäne-Station, bis sich Gerichte damit beschäftigen. In der Zwischenzeit wird das Gesagte zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Diskussion.

Das zeigt gerade die Debatte um von Storch und ihren Parteikollegen Jens Maier ("Halbneger"). Durch die Sperrung weiß heute nahezu jeder, was die beiden gepostet haben, und es wird breiter darüber gestritten als ohne das Gesetz.   

Und ohne Streit, hat der liberale Intellektuelle Ralf Dahrendorf einmal gesagt, gibt es keinen Fortschritt. Demokratie und Freiheit entwickeln sich nur weiter, wenn man seine Argumente schärft. Recht hat er.

Man kann der Mehrheit mehr zutrauen

Trotzdem sollte die kommende Regierung das Gesetz verbessern, keine Frage. Zu schnell wurde es im vergangenen Sommer entworfen, zu offensichtlich fehlt zum Beispiel eine vom Staat finanzierte Stelle. In der müssen Fachjuristen sitzen, mit denen sich Twitter, Facebook und andere Digitalkonzerne austauschen, wenn sie einen Post oder einen Tweet löschen wollen, aber sich nicht sicher sind. Das würde Fehler wie im Fall des Satire-Magazins verringern. Und der Staat würde in den so wichtigen sozialen Medien die Hoheit über die Grenzen der Meinungsfreiheit behalten und sie nicht Konzernen überlassen.

Öffentliches Sprechen ist immer ein Wagnis, die Grenze zum Rechtsbruch oft schwer auszumachen. Debatten im Netz zu befrieden bleibt deshalb ein mühsamer, fehlerbehafteter – doch lohnenswerter Prozess. An einigen Orten ist das schon lange zu beobachten: bei Nachrichtenportalen wie ZEIT ONLINE. Hier ist es gelebte Praxis, Kommentare von Lesern zu sichten und alles zu löschen, was rechtswidrig ist, rechtswidrig erscheint oder auch nur zu grob ist. Wir haben dazu Richtlinien. Es ist eine Aufgabe, die nie endet, weil es jeden Tag einige Leser gibt, die haltlos von sich geben, was ihnen durch den Kopf schießt. Öffentlich und ohne Rücksicht auf andere. Denn sie haben technisch die Möglichkeit dazu.

Wer will schon die alte BRD zurück?

Eben dieser technische Wandel bedeutet auch: Die Wirkung, die es früher hatte, eine Person von der öffentlichen Bühne zu verbannen, wird kein noch so runderneuertes NetzDG erreichen. Wir werden mit mehr Grenzüberschreitungen leben müssen. Denn wir können nicht mehr in die alte Bundesrepublik zurück. Nur, wer will denn schon diese alte Bundesrepublik zurück? Zu der gehörte über lange Zeit, dass sich die (West-)Deutschen zu Recht vor sich selbst fürchteten, vielen Mitbürgern nicht trauten, weil sich immer wieder herausstellte, dass echte Alt-Nazis noch in führenden Positionen saßen. Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Allensbach legten in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik zudem nahe, dass rassistische Normverstöße weiterhin ansteckend sein konnten, viele Mitbürger am NS-Staat weiter Gefallen hatten und sie ihrer heimlichen Zuneigung vielleicht erlegen wären, wenn jemand öffentlich ungestraft Sympathie für das "Dritte Reich" hätte äußern dürfen. Diese Bundesrepublik musste sich festigen, und dafür brauchte sie Reinigungsmechanismen, die einmal entdeckte Nazi-Spuren austrieb und tilgte.

Heute ist die deutsche Gesellschaft eine andere. Man kann der Mehrheit mehr trauen – und zutrauen. Deshalb halten die Deutschen auch mehr politische Fratzen in der Öffentlichkeit aus, ohne dass es gleich die Demokratie gefährdet. Man kann insofern mit Verve diskutieren – und gelassen den Gerichten Zeit geben, den Sachverhalt zu klären. Wenn Frau von Storch sich der Volksverhetzung schuldig gemacht haben sollte, dann bekommt sie ihr Urteil. Nicht binnen Tagen. Aber mit Sicherheit.