Wegen "Google-Gebühr": Google News wird in Spanien geschlossen

Betreiber von Suchmaschinen müssen in Spanien grundsätzlich eine Gebühr an Verlage und Autoren zahlen, wenn sie Auszüge aus deren Texten anzeigen. Als Konsequenz daraus macht Google seine spanische Nachrichten-Webseite dicht.

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Wegen "Google-Gebühr": Google News wird in Spanien geschlossen

Google News in Spanien - derzeit noch online

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Google macht als Reaktion auf eine von den Verlegern durchgesetzte Gebühr seine Nachrichten-Website Google News in Spanien dicht. Da Google News keine Werbung enthalte und dem Konzern entsprechend kein Geld einbringe, sei die neue Abgabe nicht tragbar, hieß es in einem Blogeintrag.

Die Ende Oktober verabschiedete Gesetzesreform sieht vor, dass Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich eine Gebühr an Verlage und Autoren zahlen müssen, wenn sie Auszüge aus deren Texten anzeigen. Die sogenannte "Google-Gebühr" tritt am 1. Januar in Kraft. Der Internet-Konzern schließt Google News in Spanien am 16. Dezember und wird dann auch keine Inhalte spanischer Medienhäuser mehr erfassen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Google sei "wirklich traurig" über die Schließung von Google News in Spanien, erklärte der zuständige Manager Richard Gingras. Google News sei mittlerweile in 70 Landesausgaben in 35 verschiedenen Sprachen verfügbar und habe hunderte Millionen User. Verleger könnten selbst entscheiden, ob ihre Artikel in Google News indexiert würden - und die meisten entschieden sich aus guten Gründen dafür, meint Gingras: Schließlich erzeuge Google News einen Mehrwert für sie, da der Dienst Leser auf ihre Webseiten bringe.

Laut einem Bericht von dpa kam in Spanien die vor allem von den Verlegern unterstütze Gesetzesreform nur mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy durch. Sprecher linker Parteien und auch Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die neue Regelung – in Spanien "Google-Gebühr" genannt – die Freiheiten einschränke und nur die großen Kommunikationsunternehmen begünstige.

Etwas ähnliches wie Spaniens "Google-Gebühr" gibt es auch in Deutschland: Deutsche Medienhäuser hatten mit dem Leistungsschutzrecht vergeblich versucht, Google zu Lizenzverhandlungen für die Verwendung von Verlagsinhalten zu bewegen. Hierzulande baut der Konzern ebenfalls keine Werbung in Google News ein. Auch in Deutschland geht es um die Anzeige von Textfragmenten und Vorschaubildern.

Die Verleger willigten zunächst in eine Gratis-Verwertung ein, nachdem Google ankündigte, nur Überschriften anzuzeigen – zuletzt hatte selbst der Axel Springer Verlag, der Hauptprotagonist hinter der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts, Google eine vorläufige Gratis-Lizenz erteilt.

Der Streit geht aber weiter. Die Opposition fordert eine ersatzlose Streichung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Es habe sich gezeigt, dass das neue Leistungsschutzrecht "mehr Verwirrung als Klarheit stiftet". Die CDU/CSU verlangt hingegen genau das Gegenteil: Verlage sollen ihr neues Online-Leistungsschutzrecht sogar schneller zu Geld machen können. Urheberrechtsexperten sprechen unter anderem angesichts solcher Regelungen wie dem Leistungsschutzrecht mittlerweile davon, das Urheberrecht sei "vollkommen aus den Fugen geraten".

[Update 11.12.2014 09:52]:

Verlagsinhalte aus Spanien würden weiterhin knapp in der allgemeinen Suche von Google dargestellt, sagte ein Google-Sprecher gegenüber dpa. Das Gesetz in Spanien beziehe sich ausdrücklich auf News-Aggregatoren wie Google News, nicht auf allgemeine Suchmaschinen wie google.es. Allerdings greift die Gesetzesregelung in Spanien bereits ab einem zitierten Wort, ab dann sind bereits Gebühren für News-Aggregatoren fällig.

Eine ähnlich harte Regelung ist für das Leistungsschutzrecht in Deutschland nicht im Gespräch, allerdings kritisieren Juristen die deutsche Regelung als zu unbestimmt und daher Verwirrung stiftend. Aktuell heißt es im Gesetz, Presseverleger hätten das ausschließliche Recht, ihre "Presseerzeugnise oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte". Das Gesetz lässt sich nicht weiter darüber aus, was unter "kleinste Textausschnitte zu verstehen ist.

[Update 11.12.2014 12:15]:

Spanien will trotz der Ankündigung von Google, seine Nachrichten-Website in Spanien vom Netz zu nehmen, an der umstrittenen Urheberrechtsreform festhalten. Dies gab das Bildungs- und Kulturministerium laut dpa in Madrid bekannt. Die angekündigte Einstellung des Dienstes von Google News in Spanien sei eine unternehmerische Entscheidung. Das Ministerium werde in Kürze die konkreten Details der Reform ausarbeiten. Dann erhielten alle Betroffenen erneut die Gelegenheit, ihre Haltung darzulegen. (jk)