GI-Radar 250: Datenschutz-Hysterie

 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in den Kurzmitteilungen verweisen wir in dieser Ausgabe unter anderem auf das Gutachten der Datenethikkommission. Das Thema im Fokus setzt sich mit der Hysterie um die DSGVO auseinander. In den GI-Mitteilungen erinnern wir Sie an die bevorstehenden Präsidiums- und Vorstands-Wahlen. Mit Ethik hat auch das Fundstück zu tun: Viele warnen ja vor Algorithmen, die unfaire Entscheidungen herbeiführen. Aber würden Sie in einer vergleichbaren Situation denn tatsächlich fairer entscheiden?

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

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Speicherchips erschnüffeln + Mittelstand verpasst Digitalisierung + Datenethikkommission ist fertig + Prekariat in der Wissenschaft? + Plagiatserkennung durch KI + Entwicklung von Studiengängen + Datenschutz-Hysterie? + GI-Wahlen + GI-Logos + Digitale Bibliothek der IEEE CS + DevCamp in Hamburg + COMPAS ist unfair – entscheiden Sie fairer?

KURZMITTEILUNGEN

Speicherchips statt Drogen erschnüffeln (NZZ). Drogenspürhunde sind bekannt – spätestens aus dem sonntäglichen Tatort. Dass es mittlerweile speziell ausgebildet Hunde gibt, die auf das Aufspüren elektronischer Beweise wie Smartphones, SIM-Karten und Speichermedien abgerichtet werden, dürfte auf den ersten Blick eher skurril anmuten. Tatsächlich aber haben sich diese Hunde bereits bewährt.   weiterlesen

Mittelstand in Deutschland fällt zurück (Handelsblatt). Deutsche Unternehmen verlieren durch mangelnde Innovationsfreude oder -kraft den Anschluss. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung festgestellt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen tun sich schwer damit, sich mit der Forschung zu vernetzen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Neben Berührungsängsten steht dem oft auch die Technik entgegen: KMUs und die so genannten „hidden champions“ sind häufig in strukturschwächeren Gebieten angesiedelt, wo das Breitband fehlt.  weiterlesen*

Datenethikkommission legt Gutachten vor (netzpolitik.org). Die Bundesregierung hat vor einem Jahr eine Kommission eingesetzt, die „Leitplanken“ für den Umgang mit Daten und Möglichkeiten für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger definieren sollte. Die Kommission hat ihr Gutachten nun vorgelegt und der Bundesregierung einen ganzen Strauß an Hausaufgaben aufgegeben.  weiterlesen

Zukunft der Wissenschaft: befristete Stellen im Mittelbau (SZ). Informatikerinnen und Informatiker fehlen allenthalben – das ist bekannt. Noch schwerer als die Wirtschaft hat es allerdings häufig die Wissenschaft. Der wissenschaftliche Nachwuchs bekommt an den Hochschulen häufig nur befristete Stellen angeboten und geht daher – trotz einer möglichen Leidenschaft für die Forschung – lieber in die Wirtschaft. Warum die Hochschulen so agieren (müssen) und was Abhilfe schaffen könnte, erläutert der Kanzler der Universität Ulm in einem Interview.  weiterlesen*

KI entlarvt Plagiate (FAZ). Seit dem Fall prominenter Politikerinnen und Politiker stehen Dissertationen von öffentlich sichtbaren Personen unter besonderer Beobachtung. War bislang der Abgleich in erster Linie nur händisch und mühsam möglich, soll dies in Zukunft die KI übernehmen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben ein Programm entwickelt, das Plagiate schneller entlarven soll.  weiterlesen*

Geschlechterverteilung im Studium: wer was studiert und wie es sich ändert (ZEIT Campus). In manchen Studiengängen verschieben sich die Geschlechterverhältnisse mit der Zeit deutlich. In der Informatik ist dies nicht zu beobachten, es sei denn, man gibt dem Kind einen anderen Namen. Auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat die ZEIT die Entwicklung der Studiengänge analysiert. Informatik landet übrigens auf der Beliebtheitsskala der Studierenden auf Platz 15, BWL auf Platz 1.  weiterlesen

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THEMA IM FOKUS

Gefangen in der Datenschutz-Hysterie? Fast eineinhalb Jahre sind seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vergangen. Den Datenschutz gab es natürlich schon lange vorher. Allerdings hatte man das Gefühl, dass sich zum 25. Mai 2018, als die DSGVO sozusagen „in Kraft trat“, alles änderte, und für viele Unternehmen geradezu eine neue Zeitrechnung anbrach. Und von überall her waren auf einmal die kuriosesten Anliegen und Probleme zu hören: Bürger beschwerten sich, weil sie von der Polizei geblitzt worden waren und im Foto einen Datenschutzverstoß sahen, Menschen riefen bei Datenschutzbehörden an, um dort einen Tisch für das Abendessen zu reservieren – weil das die einzige Telefonnummer auf der Website des Restaurants war, und Kirchengemeinden kündigten an, dass für die öffentliche Bekanntgabe einer Beerdigung mindestens einen Monat zuvor eine Einwilligung im Pfarrbüro zu unterzeichnen sei. Wohl heftigster Fall: Eine Kita ließ aus Angst vor Datenschutzverstößen in Foto-Erinnerungsbüchern sämtliche Gesichter schwärzen – bis auf das Gesicht desjenigen Kindes, das das jeweilige Buch erhielt. Damit einher gingen nicht umsonst Begriffe wie „DSGVO-Hysterie“ oder „DSGVO-Armageddon“.

Und auch heute noch ist beim Thema Datenschutz eine starke Verunsicherung zu spüren, die teilweise in Unverständnis mündet und den guten Ruf des Datenschutzes schädigt. Dabei muss man ehrlich sagen, dass dies manchmal sogar verständlich ist. Denn wenn man sich wirklich ernsthaft Gedanken darum machen muss, ob für die Tischreservierung auf dem Volksfest ein Namensschild aufgestellt werden darf, ob ein namentlicher Aufruf beim Arzt zulässig ist oder ob Vermieter Klingelschilder für ihre Mieter anbringen dürfen, dann kann man ob dieses Datenschutz-Irrsinns eigentlich nur den Kopf schütteln.

In allen genannten Fällen wird man nämlich damit rechnen müssen, dass der eigene Name in der Öffentlichkeit eine Rolle spielt. Die Verwendung ist sozial akzeptiert, üblich und vorhersehbar, und es war gefühlt eigentlich nie anders. Natürlich könnte man beim Arzt auch per Nummer aufgerufen werden, die Volksfestreservierung könnte namenlos erfolgen und die Klingelschilder selbst angebracht werden. Wer dies möchte, soll es aber sagen, dann können sich Ärzte, Wirte und Vermieter danach richten. Für alles und jedes hingegen eine Einwilligung einholen zu müssen, ist lebensfremd. Und kurioserweise sind sich über diesen eigentlich klaren Punkt die Datenschutzbehörden nicht einig.

So kann man zum Beispiel bei der Aufsichtsbehörde aus Bayern in einem aktuellen Bericht Folgendes lesen: „Die namentliche Ansprache von Patienten in der Arztpraxis ist auch nach Geltung der DS-GVO weiter zulässig – andere Informationen hierzu entstammen der Panikmache rund um die DS-GVO.“ Die Datenschutzbehörde aus Thüringen sieht dies aber wohl völlig anders: Demnach sollen „Patienten bei der Registrierung/Anmeldung in einer Arztpraxis um Einwilligung zum Aufruf mit ihrem Namen gebeten werden.“ Spätestens jetzt fragt sich jeder vernünftige Mensch: Was soll das eigentlich? Und wo führt uns das Ganze überhaupt hin?

Durch derlei Kleinkrämerei kommen wir schnell an den Punkt, dass man das wirklich Wichtige aus den Augen verliert – denn einen sinnvollen Datenschutz braucht es trotz allem. Worauf aber sollte sich ein interessengerechter Datenschutz dann konzentrieren? Unserer Meinung nach vor allem auf die großen und systematischen Verstöße. So ist es zum Beispiel nicht einzusehen, dass internationale Unternehmensgiganten wie Microsoft oder Amazon Produkte und Dienstleistungen schnüren, die den Datenschutz von vornherein nicht berücksichtigen. Und warum muss ein Sprachassistenzsystem wie Alexa eigentlich unbedingt meine Sprachdaten speichern? Gegen Vorgaben wie das „datenschutzfreundliche Design“, die mit der DSGVO eigentlich ausdrücklich geregelt werden, wird tagtäglich bewusst verstoßen. Gerade hier wäre es deshalb Sache der Behörden, noch stärker einzuschreiten. Natürlich, auch an dieser Stelle darf der altbekannte Einwand nicht fehlen: Wer keine „Servicewanze“ in seinem Haus will, kann ja auf die Nutzung entsprechender Produkte verzichten. Doch das Argument zählt immer weniger: Schon jetzt ist die umfassende Datenverarbeitung – allein schon durch zwingende Registrierungen – für viele Produkte mehr und mehr zum Standard geworden. Auch würde durch eine solche Haltung vielen Menschen die Nutzung neuer und an sich fortschrittlicher Technologien verwehrt. Und manchmal hat man als Verbraucher auf Grund von Monopolstellungen kaum eine echte Ausweichmöglichkeit. An genau dieser Stelle sollte der neue Datenschutz deshalb ansetzen, und hier darf und sollte dringend etwas geändert werden. Die Reservierung auf dem Volksfest kann dann ruhig weiterhin namentlich erfolgen – denn Datenschutz ist ja schließlich kein Weltuntergang.

Verfasst haben diesen Beitrag Dr. Dennis-Kenji Kipker (Universität Bremen) und Sven Venzke-Caprarese, (datenschutz nord GmbH). Vielen Dank! 

GI-MELDUNGEN

GI-Vorstands- und Präsidiumswahlen. Seit gut 10 Tagen läuft die Wahl zu Vorstand und Präsidium der GI. Bis zum 6. Dezember können die Mitglieder der GI darüber abstimmen, wer ihre Interessen vertreten soll, und mit welcher Legitimation. Bitte beteiligen Sie sich rege an der Wahl. Die Unterlagen dazu sollten Sie in der vergangenen Woche erhalten halten. Darin befindet sich ein Wahl-PIN. Zusammen mit Ihrer Mitgliedsnummer ist dies Ihr Zugang zum Wahlsystem. Wer kandidiert, können Sie sich vorab anschauen.  weiterlesen

Personalisierte Logos für GI-Gliederungen. Die GI-Raute (oder den GI-Diamanten) dürften Sie alle kennen: das ist unser offizielles Logo. Damit sich aber auch die Gliederungen in einem einheitlichen Design präsentieren können, haben wir eine Richtlinie erarbeitet, mit der Sie auf Ihren Gliederungsseiten Ihr eigenes Gliederungslogo platzieren können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beispiel zur Struktur der personalisierten Logos finden Sie auf der GI-Webseite.  weiterlesen

Vereinbarung zur Nutzung der Digitalen Bibliothek der IEEE verlängert. Die GI hat ihre Vereinbarung mit der IEEE Computer Society (CS) verlängert, mit der GI-Mitglieder die digitale Bibliothek der IEEE CS zu einem vergünstigten Preis abonnieren können. Details für den Bezug finden Sie hinter dem Link.  weiterlesen

DevCamp am 22. November 2019 in Hamburg. Die DevCamps versammeln Entwicklerinnen und Entwickler, Informatikerinnen und Informatiker und IT-Begeisterte, um gemeinsam Kontakte zu knüpfen, mit Fachleuten zu diskutieren und interaktive Workshops zu veranstalten. Workshops und Sessions werden vorab von den Teilnehmenden gewählt und teilweise gehalten. Die Anmeldung ist jetzt möglich.  weiterlesen

FUNDSTÜCK

Alles unfair. In den Vereinigten Staaten kommt in der Justiz seit einiger Zeit das System COMPAS zum Einsatz. COMPAS soll Richtern dabei helfen zu entscheiden, ob ein Angeklagter im Gefängnis bleiben oder entlassen werden soll, während er auf den Prozess wartet. Das System wird mit historischen Daten trainiert. Anhand der Korrelationen prognostiziert es dann die Wahrscheinlichkeit, dass ein Angeklagter während der Wartezeit auf die Verhandlung wegen eines weiteren Verbrechens verhaftet werden wird. COMPAS steht in der Kritik, da es systematisch Minderheiten, in diesem Fall Afroamerikaner, diskriminiert. Vielleicht denken Sie jetzt, „wie schwer kann es schon sein, fair zu entscheiden?“ Unser Fundstück ermöglicht es Ihnen, diese Aufgabe für einen echten Datensatz zu übernehmen. Durch interaktives Ausprobieren gewinnen Sie dabei eine wichtige Erkenntnis.  Zur interaktiven Seite (technologyreview.com, engl., 11 min)

Welches Fundstück hat Sie zuletzt inspiriert? Senden Sie uns Ihre Ideen!

 

Dies war Ausgabe 250 des GI-Radars. Zusammengestellt hat sie Dominik Herrmann, der Ihnen versichert, dass bei der Auswahl der Beiträge für dieses GI-Radar keine Fairness-Kriterien verletzt worden sind. Die Mitteilungen hat wie immer GI-Geschäftsführerin Cornelia Winter zusammengetragen. Das nächste GI-Radar erscheint am 15. November 2019.

Im GI-Radar berichten wir alle zwei Wochen über ausgewählte Informatik-Themen. Wir sind sehr an Ihrer Meinung interessiert. Für Anregungen und Kritik haben wir ein offenes Ohr, entweder per E-Mail (redaktion@gi-radar.de) oder über das Feedback-Formular bei SurveyMonkey. Links und Texte können Sie uns auch über Twitter (@informatikradar) zukommen lassen.