GI-Radar 257: Neues digitales EU-Verbraucherrecht

 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

im Fokus dieser Ausgabe steht das neue digitale EU-Verbraucherrecht. In den Kurzmitteilungen berichten wir unter anderem über die Medienbildung von Jugendlichen. Die 11 Empfehlungen des GI-Wirtschaftsbeirats sind eines der Themen in den GI-Mitteilungen. Dort finden Sie ab jetzt auch immer einen Auszug aus dem GI-Pressespiegel. Im Fundstück geht es um den Dark Mode auf Smartphones.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

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BND und CIA vereint + Smart Meter + KI im Krieg + Medienbildung und Fake News + DNA-Tests und Datenschutz + CPO im Unternehmen + neues digitales EU-Verbraucherrecht + Jugendwettbewerb Informatik + GI-Wirtschaftsbeirat: 11 Empfehlungen + GI-Neujahrsempfang und KI-Köpfe + Dark Mode

KURZMITTEILUNGEN

BND und CIA spionier(t)en gemeinsam (NZZ). „Abhören unter Freunden geht garnicht“ – dieses Zitat dürfte noch in vielen Ohren nachklingen. Jetzt wurde publik, dass BND und CIA im letzten Jahrhundert eng und erfogreich zusammengearbeitet und gemeinsam über 100 Länder abgehört haben.  weiterlesen

Smart Meter: intelligente Stromzähler durchleuchtet (ZEIT). Als die Smart Meter zum ersten Mal ins Gespräch kamen, war der Aufschrei groß: Überwachung durch Tracking des Stromverbrauchs. Nachdem einige Jahre ins Land gegangen sind, können Smart Meter jetzt ans Netz. Tatsächlich aber müssen nur wenige Haushalte sie installieren, und außerdem ist fraglich, ob sich der Einsatz lohnt.  weiterlesen

Kriegsführung mittels KI: was die USA, Russland und China unterscheidet (SZ). Künstliche Intelligenz – die früher „mechanisiertes Denken“ genannt wurde – wird mittlerweile an vielen Stellen eingesetzt. Auf der Münchner Sicherheitskonferez debattierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über KI in der Rüstung und der Kriegsführung. Die SZ fasst die unterschiedlichen Herangehensweisen und Einsatzmöglichkeiten zusammen.  weiterlesen*

Jugendliche und (fehlende) Medienbildung: Instagram und Fake News (Deutschlandfunk). Während für Erwachsene häufig noch Nachrichten und Tageszeitungen die Hauptinformationsquellen sind, sieht dies bei Jugendlichen ganz anders aus. In verschiedenen Schulen wurde untersucht, was die primären Quellen der Jugendlichen sind, wie sehr sie welchen Quellen vertrauen und ob und wie sie Falschmeldungen identifizieren können. Das Resultat: um Jugendlich zu mündigen und reflektierten Erwachsenen zu machen, bedarf es einer noch wesentlich umfassenderen Begleitung und Aufklärung (in) der digitalen Welt.  weiterlesen

Ist mein Kind mein Kind? Datenschutz bei Ahnenforschung und Vaterschaftstest (heise). Wo komme ich her, wer sind meine Verwandten, oder: ist mein Vater mein Vater? Es gibt viele Gründe, sich um seine Herkunft zu kümmern. Die c´t hat verschiedene Anbieter von anonymen DNA-Tests getestet und festgestellt, dass der Datenschutz dort so gut wie gar keine Rolle spielt.  weiterlesen

CPO – der Datenschutzbeauftragte im neuen Gewand? (Der Standard). Wenn einem Unternehmen ein Skandal droht, wird mitunter gerne der CPO - der Chief Privacy Officer - aus dem Hut gezaubert. Hinzu kommt häufig die Beteuerung, es ab jetzt besser zu machen und mehr auf die Privatspähre der Nutzerinnen und Nutzer zu achten. Doch wie will ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell gerade auf dem Sammeln und Auswerten persönlicher Daten basiert, dies bewerkstelligen? Kann und will es das überhaupt ernsthaft?  weiterlesen*

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THEMA IM FOKUS

Mehr Rechte für digitale Einkäufe. Hatten Sie nicht auch schon mehr als einmal das Gefühl, dass es gerade bei digitalen Produkten immer schwieriger nachzuweisen wird, ob ein Defekt vorliegt? Oder wenn der Streamingdienst mal wieder hängt, obwohl es mit Sicherheit nicht an Ihrem Internetanschluss liegt? Wenn es nach der Europäischen Union geht, soll sich dies alsbald ändern – denn das EU-Parlament hat zwei neue Gesetze verabschiedet, die Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von digitalen Produkten und Inhalten mehr Rechte geben. Die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte („DID-Richtlinie“, europa.eu) und die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs („WK-Richtlinie“, europa.eu) sollen den grenzüberschreitenden Handel mit digitalen Produkten und Medien in der EU für Verbraucher erleichtern und mehr Transparenz und Sicherheit schaffen.

Das neue EU-Recht gilt für alle Verbraucherverträge – und das auch dann, wenn die „Bezahlung“ nicht mit Geld, sondern mit persönlichen Daten erfolgt, also die Leistung eigentlich kostenlos ist. Das Gesetz umfasst digitale Inhalte und Dienstleistungen sowie Waren mit digitalen Elementen. Das können zum Beispiel Streamingdienste für Musik und Videos, Cloud-Speicher, Datenaustauschdienste wie YouTube und soziale Netzwerke wie Facebook sein. Außerdem sind alle möglichen Geräte des IoT angesprochen, zum Beispiel Smartwatches, Staubsaugerroboter oder intelligente Kühlschränke als Bestandteil vom Smart Home. Und last, but not least, auch die gute alte DVD oder CD.

Eine entscheidende Frage ist natürlich, was sich durch die neuen EU-Rechtsakte nun konkret ändern wird. Kurz zusammengefasst: Digitaler Content muss nicht nur unverzüglich bereitgestellt werden, sondern auch vertragsgemäß sein. Letzteres bedeutet, dass das Produkt vergleichbaren Produkten entsprechen muss, Zubehör und Anleitungen beigelegt werden müssen und dem Nutzer Updates anzubieten sind – und das so lange, wie das Produkt üblicherweise verwendet wird. Außerdem müssen digitale Inhalte in der aktuellsten Version zum Download angeboten werden. Damit gehört die Politik einiger Smartphone-Hersteller, schon nach zwei Jahren keine Updates mehr zur Verfügung zu stellen, obwohl das Telefon eigentlich noch tadellos funktioniert – hoffentlich der Vergangenheit an (inside-digital.de).

Und dass der EU digitaler Verbraucherschutz wichtig ist, zeigt sich auch daran, dass Verkäufer einer digitalen Leistung für jede Vertragswidrigkeit verantwortlich sind, die innerhalb von zwei Jahren nach Lieferdatum eintritt. Das bedeutet außerdem, dass die sogenannte „Beweislastumkehr“ bei defekten Produkten auf ein Jahr ab deren Lieferung ausgedehnt wird – zurzeit ist diese noch ein halbes Jahr lang. Gerade für komplexe Technik wie bei Smartphones war es für Verbraucherinnen und Verbraucher bisher immer schwierig, nach Ablauf dieses halben Jahres zu beweisen, dass das Gerät schon von Anfang an einen Fehler hatte. Die europäischen Mitgliedsländer dürfen die vorgeschlagene Jahresfrist sogar auf zwei Jahre ausdehnen.

So wunderbar das alles klingt, gibt es natürlich auch einen (kleinen) Haken an der Sache: Das neue EU-Recht muss durch die Mitgliedstaaten erst bis Juli 2021 umgesetzt werden, und ist erst ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Diesen Beitrag hat Dennis-Kenji Kipker verfasst, der sich u.a. im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz engagiert. Eine etwas ausführlichere Fassung haben wir im GI-Blog veröffentlicht. Vielen Dank!

GI-MELDUNGEN

Jugendwettbewerb Informatik startet am 24. Februar. Die „kleine Schwester“ des Bundeswettbewerbs Informatik steht in den Startlöchern. Ab dem kommenden Montag können Schülerinnen und Schüler sich in Informatikaufgaben verschiedener Schwierigkeitsstufen ausprobieren, gestaffelt nach Jahrgangsstufen. Bis zum 8. März lassen sich Aufgaben auf einer Onlineplattform lösen. Neben Urkunden gibt es auch Preise zu gewinnen.  weiterlesen

Software-Standort Deutschland: 11 Empfehlungen. Der GI-Wirtschaftsbeirat hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er 11 Empfehlungen ausspricht, wie der Softwarestandort Deutschland besser positioniert werden kann. Er formuliert konkrete Ziele und Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des deutschen Software-Standorts erreicht werden kann.  weiterlesen

GI-Neujahrsempfang und prominente KI-Köpfe. Am 11. Februar 2020 luden die GI und der Fraunhofer Verbund IuK in Berlin zum Neujahrsempfang. Als besonderen Programmpunkt gab es in diesem Jahr die Auszeichnung der einflussreichsten KI-Köpfe Deutschlands. Wir gratulieren und freuen uns, so viel nationale und internationale Prominenz in unseren Reihen zu haben.  weiterlesen

 

Kennen Sie eigentlich den GI-Pressespiegel? Dort sammeln wir die Berichterstattung über unsere Fachgesellschaft in Zeitungs-, Radio- und Fernsehbeiträgen. Der Informatik-Biber war Thema im Donaukurier. Wie heise.de erwähnt, hat die GI gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen einen offenen Brief an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz unterzeichnet. Darin wird das Ministerium aufgefordert, die vorgelegten Referentenentwürfe zu überarbeiten und konsequenter für Meinungsfreiheit und gegen Hasstiraden im Internet vorzugehen. Bei der taz äußern sich u.a. GI-Mitglied Ute Schmid und GI-Geschäftsführer Daniel Krupka zu Bayerns 100 neuen KI-Professuren.

FUNDSTÜCK

Dark Mode: Licht und Schatten. Das Design von Smartphones wird kontrovers diskutiert. Ein noch relativ junger Trend ist der Wechsel zum „Dark Mode“, also die Darstellung von weißem Text auf schwarzem Hintergrund. Viele Nutzerinnen und Nutzer schwören auf das „stylishere“ Design und verteidigen es mit dem Argument, dass Text durch den geringeren Kontrast besser lesbar sei. Auch in den Abendstunden hätte der Dark Mode Vorzüge, schließlich führe helles Licht in den Abendstunden zu Einschlafproblemen. Ob der Dark Mode tatsächlich die Lesbarkeit fördert, wurde nun in einer Studie untersucht. Die Ergebnisse fallen recht eindeutig aus. Demnach fällt – gesunden – Nutzerinnen und Nutzern das Lesen damit schwerer. Interessant ist auch das Ergebnis einer anderen Studie: Demnach gibt es Hinweise darauf, dass ein weißer Hintergrund Kurzsichtigkeit befördern könnte.    Zum Fundstück (slashdot.org, engl.)

Welches Fundstück hat Sie zuletzt inspiriert? Senden Sie uns Ihre Ideen!

 

Dies war Ausgabe 257 des GI-Radars. Zusammengestellt hat sie – immer noch ganz ohne Künstliche Intelligenz – Dominik Herrmann. Die Mitteilungen hat GI-Geschäftsführerin Cornelia Winter zusammengetragen. Das nächste GI-Radar erscheint am 6. März 2020.

Im GI-Radar berichten wir alle zwei Wochen über ausgewählte Informatik-Themen. Wir sind sehr an Ihrer Meinung interessiert. Für Anregungen und Kritik haben wir ein offenes Ohr, entweder per E-Mail (redaktion@gi-radar.de) oder über das Feedback-Formular bei SurveyMonkey. Links und Texte können Sie uns auch über Twitter (@informatikradar) zukommen lassen.